Aspekte der Allgemeinbildung 1.5 Mietrecht
109-112
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Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 17.05.2022 / 02.08.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Kündigung
Form für Beendigung der Miete
- Gesetzt verlangt schriftliche Kündigung
- amtliches Formular
- verletzt Kündigung Vorschriften ist sie nichtig
- auf Verlangen ist eine Kündigung zu begründen
- Vermieter muss bei Wohnung mit Familie beiden Eheleuten separate kündigung schicken
- Wohnungskündigung durch Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft muss von beiden unterzeichnet werden
Kündigung
Kündigungsfristen und Kündigungstermine
- Ein auf eine bestimmte Dauer abgeschlossenes Mietverhältnis endet mit dem Zeitablauf, und zwar ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
- Ein unbefristetes Mietverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Sofern die Parteien keinen anderen Termin vereinbart haben, hat die Kündigung auf den im OR vorgesehenen Termin zu erfolgen.
- Werden Kündigungsfristen und Kündigungstermine nicht eingehalten, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt
Kündigung
ordentliche Kündigung bedeutung:
Wohnungsmieten können von Vermieter und von Mieter mit einer Frist von 3 Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden.
Fehlt ein ortsüblicher Termin, ist die Kündigung jeweils auf Ende einer 3-monatigen Miet-
dauer möglich (3 Monate nach Mietantritt ist der 1. Kündigungstermin, 6 Monate nach Mietantritt ist der 2. Kündigungstermin usw.). An den meisten Orten gilt mit Ausnahme des 31. Dezember der letzte Tag jedes Monats als ortsüblicher Kündigungstermin.