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Aspekte der Allgemeinbildung 1.5 Mietrecht

109-112

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Kartei Details

Karten 21
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 17.05.2022 / 02.08.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220517_aspekte_der_allgemeinbildung_1_5_mietrecht
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Kündigung

Form für Beendigung der Miete

  • Gesetzt verlangt schriftliche Kündigung
  • amtliches Formular
  • verletzt Kündigung Vorschriften ist sie nichtig
  • auf Verlangen ist eine Kündigung zu begründen
  • Vermieter muss bei Wohnung mit Familie beiden Eheleuten separate kündigung schicken
  • Wohnungskündigung durch Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft muss von beiden unterzeichnet werden

Kündigung

Kündigungsfristen und Kündigungstermine

  • Ein auf eine bestimmte Dauer abgeschlossenes Mietverhältnis endet mit dem Zeitablauf, und zwar ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss.
  • Ein unbefristetes Mietverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Sofern die Parteien keinen anderen Termin vereinbart haben, hat die Kündigung auf den im OR vorgesehenen Termin zu erfolgen.
  • Werden Kündigungsfristen und Kündigungstermine nicht eingehalten, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt

Kündigung

ordentliche Kündigung bedeutung:

Wohnungsmieten können von Vermieter und von Mieter mit einer Frist von 3 Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden.
Fehlt ein ortsüblicher Termin, ist die Kündigung jeweils auf Ende einer 3-monatigen Miet-
dauer möglich (3 Monate nach Mietantritt ist der 1. Kündigungstermin, 6 Monate nach Mietantritt ist der 2. Kündigungstermin usw.). An den meisten Orten gilt mit Ausnahme des 31. Dezember der letzte Tag jedes Monats als ortsüblicher Kündigungstermin. 

Kündigung

Mietobjekt-Kündigungsfrist-Zeitpunkt / Termin

Bewegliche Sachen

Möbiliertes Zimmer

Möbilierte und unmöbilierte Wohnung

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