109-112
Fichier Détails
Cartes-fiches | 21 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 17.05.2022 / 08.06.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20220517_aspekte_der_allgemeinbildung_1_5_mietrecht
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Intégrer |
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Wohnungsrückgabe
Prüfungspflicht durch Vermieter
Der Vermieter muss den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe prüfen und die sichtbaren Mängel sofort rügen. Die Mängelrüge ist formlos möglich. In der Regel dient dazu jedoch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Rückgabeprotokoll, von dem die Mieterin eine Kopie erhält. Versteckte Mängel, die erst später entdeckt werden, sind der Mieterin umgehend (innerhalb von ca. 14 Tagen) zu melden.
Mieterschutz
- Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Mieters als "schwächere Partei "
- Luxus- und Ferienwohnungen sind von den Schutzbestimmungen ausgenommen
Mietzinsanfechtung
Missbräuchlicher Mietzins
Als missbräuchlich gilt ein Mietzins, wenn sich der Vermieter auf Kosten des Mieters bereichert oder einen übersetzten Kaufpreis der Liegenschaft auf den Mieter abwälzt.
Mietzinsanfechtung
Anfangsmietzins
Der Mietzins kann von den Parteien grundsätzlich frei festgelegt werden. OR 270 1 regelt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Anfangsmietzinses:
- Der Mieter befindet sich bei Vertragsabschluss in einer Notlage (persönlich oder aufgrund des Wohnungsmarktes).
- Der vereinbarte Mietzins liegt wesentlich über demjenigen des Vormieters (in der Regel etwa 10 % und darüber).
Den Herabsetzungsanspruch hat der Mieter spätestens 30 Tage nach Wohnungsübernahme
vor der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten einzuklagen.
Mietzinsanfechtung
Veränderte Verhältnisse
Der Mietzins kann während der Mietdauer missbräuchlich werden, wenn sich dessen Berechnungsgrundlage ändert (z. B. starke Hypothekarzinssenkung): Der Mieter muss zuerst den Vermieter schriftlich um eine Herabsetzung ersuchen. Kommt der Vermieter dem Ersuchen nicht innerhalb von 30 Tagen nach, kann der Mieter wiederum innerhalb von 30 Tagen die Herabsetzungsklage bei der Schlichtungsbehörde einreichen.
Mietzinsanfechtung
Mietzinserhöhung
- Mietzinserhöhungen können vom Vermieter grundsätzlich immer zu dem Zeitpunkt festgelegt werden, auf den die nächste ordentliche Kündigung möglich wäre.
- Die Ankündigung der Erhöhung muss 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen. Sie hat mit amtlichem Formular zu erfolgen und die Erhöhung muss begründet werden.
- Fehlt eine der letzten beiden Voraussetzungen oder wird sie mit einer Kündigungsandrohung verbunden, ist die Mietzinserhöhung nichtig.
- Eine Mietzinserhöhung kann vom Mieter innerhalb von 30 Tagen seit der Mitteilung bei der Schlichtungsbehörde als missbräuchlich angefochten werden.
Kündigungsschutz
In der Regel braucht eine Kündigung keinen besonderen Grund, um gültig zu sein. Das kann aber für den Wohnungsmieter einschneidende Folgen haben. Deshalb sieht das Gesetz Schutzbestimmungen vor.
Kündigungsschutz
Anfechtung der Kündigung
Verstösst eine Kündigung gegen Treu und Glauben, ist sie missbräuchlich und kann angefochten werden.
Kündigungen sind unter anderem in folgenden Fällen anfechtbar:
- Vergeltungskündigung
- Änderungskündigung
- Kündigung während eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis,
- Kündigung innerhalb von 3 Jahren nach einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren, in dem der Vermieter unterlegen war, die Klage zurückgezogen, auf den Weiterzug ans Gericht verzichtet oder einen Vergleich abgeschlossen hat.
Die Anfechtung hat innerhalb von 30 Tagen seit Empfang der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde zu erfolgen.
Kündigungsschutz
Erstreckung des Mietverhältnisses
Hat die Kündigung für den Mieter schwerwiegende negative Folgen, die in keinem Verhältnis zu den Interessen des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses stehen, kann
der Mieter eine Erstreckung verlangen. Das Gericht nimmt dabei eine Interessenabwägung vor.
Kündigungsschutz
Interessenabwägung
Umstände des Vertragsabschlusses; persönliche, familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse der Parteien; Eigenbedarf des Vermieters
Kündigungsschutz
Ausschluss der Erstreckung
Die Erstreckung des Mietverhältnisses ist nur in folgenden Fällen ausgeschlossen:
• Kündigung wegen Zahlungsrückstand des Mieters
• Kündigung wegen schwerer Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mieters
• Kündigung wegen Konkurs des Mieters
• Kündigung eines Mietverhältnisses, das wegen eines konkreten Umbaus oder Abbruchs der Wohnung ausdrücklich bis zur Realisierung des Projekts befristet abgeschlossen worden ist.
Kündigungsschutz
Dauer der Erstreckung
Eine Wohnungsmiete kann maximal um vier Jahre erstreckt werden.
Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten
- In jedem Kanton gibt es eine Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten. Sie ist verpflichtet, Mieter und Vermieter auch dann kostenlos zu beraten, wenn kein Schlichtungsgesuch vor liegt, ganz speziell vor Abschluss eines Mietvertrags.
- Bei Streitigkeiten muss zuerst immer die Schlichtungsbehörde mit einem Schlichtungsgesuch angerufen werden. Dieses Gesuch kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.
- Die Schlichtungsbehörde muss in erster Linie versuchen, die Parteien zu versöhnen. Gelingt dies nicht, stellt sie eine Klagebewilligung aus. Die Klage ist innerhalb von 30 Tagen an das Zivilgericht zu richten.
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