
Bankfachwissen 2
Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.
Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.
Set of flashcards Details
Flashcards | 509 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Author | Reto Coduri |
Level | Vocational School |
Copyright | hk Verlag |
Auflage | 15. Auflage 2019 |
ISBN | 978-3-909539-28-4 |
Zielgruppe | Bankkaufleute EFZ |
Created / Updated | 21.03.2022 / 21.02.2023 |
Printable | No |
Excerpt
What you see here is an excerpt of this set of flashcards. Please get in touch for full access to this set of flashcards.
If you have received an activation code, you can redeem it here.
01.001
Definieren Sie den Begriff «Wertpapier».
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart Verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. (OR 965)
01.002
Wie erkennen Sie ein Wertpapier bzw. welche Merkmale weist es auf?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
- Es ist eine Urkunde (Beweis, Bestätigung):
- Es verkörpert ein Recht, das auch übertragen werden kann.
- Ohne Urkunde besteht kein Rechtsanspruch.
- Es kann kraftlos erklärt werden.
01.003
Welche Rechte kann ein Wertpapier verkörpern?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
- Forderungsrecht (Geldforderungen / Forderungen auf Sachleistung)
- Beteiligungsrecht
- Mit Forderungsrecht verknüpftes Pfandrecht
- Optionsrecht (Wahlrecht, ob ein Vertragsverhältnis entstehen soll)
01.004
Wann spricht man von Gläubiger-, wann von Beteiligungspapieren?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Gläubigerpapiere verkörpern ein Recht auf eine Geldforderung, die meistens auch verzinst wird.
Beteiligungspapiere verkörpern Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht und Wahlrecht) und/oder Vermögensrechte (z. B. Recht auf Anteil am Jahresgewinn, Recht auf Anteil an einem allfälligen Liquidationserlös).
01.005
Welche Gattungen unterscheidet man bei den Wertpapieren?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Inhaber-, Order- und Namenpapiere
01.006
Worin liegt das Hauptmerkmal eines Inhaberpapiers?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Der Berechtigte wird nicht namentlich erwähnt, sondern höchstens die Angabe «Inhaber» oder «Überbringer». Jeder Vorweiser wird als rechtmässiger Eigentümer betrachtet.
01.007
Wie können Inhaberpapiere weitergegeben werden?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
durch blosse Übergabe
01.008
Nennen Sie Beispiele von Inhaberpapieren.
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
- Inhabercheck
- Inhaberaktie
- Inhaberobligation
- Inhaberschuldbrief
01.009
Worin liegt das Hauptmerkmal eines Orderpapiers?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Der Berechtigte ist namentlich erwähnt.
01.010
Wie können Orderpapiere weitergegeben werden?
01 Wertpapiere & Bucheffekten
Teilfähigkeit C.1.1.1
Zusätzlich zur Übergabe ist ein besonderer Vermerk (Indossament) erforderlich, der auf der Rückseite des Wertpapiers angebracht wird.