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Bankfachwissen 2

Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.

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Finanz- und Handelsgeschäft. Teil 2 von 2 für Bankkaufleute EFZ. Berücksichtigt die Teilfähigkeiten der Banklehre und ist auf das Lehrwerk «Banking Today» (Ordner 1 + 3) abgestimmt. Ideal zur Repetition des Prüfungsstoffs und zur Vorbereitung auf den betrieblichen Teil des QV.

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Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das Bankfachwissen auf Berufslehrniveau. Sie decken Themen wie Aktien, Optionen, Anlegerstrategien und Bankgeschäfte ab, einschließlich Devisenhandel, Margin, Aufträgen und rechtlichen Aspekten. Besonders nützlich für angehende Bankfachleute und Finanzinteressierte, die sich auf Prüfungen oder praktische Anwendungen vorbereiten möchten.
Flashcards
509
Language
German
Category
Finance
Author
Reto Coduri
Copyright
hk Verlag
Auflage
15. Auflage 2019
ISBN
978-3-909539-28-4
Zielgruppe
Bankkaufleute EFZ
Created / Updated
21.03.2022 / 09.04.2024
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Excerpt

Diese Kartei ist ein Angebot des hk Verlags. Nach dem Kauf in unserem Store kannst du die digitale Vollversion mit einer kostenlosen BASIC-Registrierung in der Web- und Mobile-App von card2brain lernen.

Flashcards

01.001

Definieren Sie den Begriff «Wertpapier».

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Ein Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart Verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. (OR 965)

01.002

Wie erkennen Sie ein Wertpapier bzw. welche Merkmale weist es auf?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Es ist eine Urkunde (Beweis, Bestätigung):
  • Es verkörpert ein Recht, das auch übertragen werden kann.
  • Ohne Urkunde besteht kein Rechtsanspruch.
  • Es kann kraftlos erklärt werden.

01.003

Welche Rechte kann ein Wertpapier verkörpern?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Forderungsrecht (Geldforderungen / Forderungen auf Sachleistung)
  • Beteiligungsrecht
  • Mit Forderungsrecht verknüpftes Pfandrecht
  • Optionsrecht (Wahlrecht, ob ein Vertragsverhältnis entstehen soll)

01.004

Wann spricht man von Gläubiger-, wann von Beteiligungspapieren?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Gläubigerpapiere verkörpern ein Recht auf eine Geldforderung, die meistens auch verzinst wird.

Beteiligungspapiere verkörpern Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmrecht und Wahlrecht) und/oder Vermögensrechte (z. B. Recht auf Anteil am Jahresgewinn, Recht auf Anteil an einem allfälligen Liquidationserlös).

01.005

Welche Gattungen unterscheidet man bei den Wertpapieren?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Inhaber-, Order- und Namenpapiere

01.006

Worin liegt das Hauptmerkmal eines Inhaberpapiers?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Der Berechtigte wird nicht namentlich erwähnt, sondern höchstens die Angabe «Inhaber» oder «Überbringer». Jeder Vorweiser wird als rechtmässiger Eigentümer betrachtet.

01.007

Wie können Inhaberpapiere weitergegeben werden?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

durch blosse Übergabe

01.008

Nennen Sie Beispiele von Inhaberpapieren.

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

  • Inhabercheck
  • Inhaberaktie
  • Inhaberobligation
  • Inhaberschuldbrief

01.009

Worin liegt das Hauptmerkmal eines Orderpapiers?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Der Berechtigte ist namentlich erwähnt.

01.010

Wie können Orderpapiere weitergegeben werden?

01 Wertpapiere & Bucheffekten

Teilfähigkeit C.1.1.1

Zusätzlich zur Übergabe ist ein besonderer Vermerk (Indossament) erforderlich, der auf der Rückseite des Wertpapiers angebracht wird.

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