Begriffsbestimmungen S.167-178
Regeln der Technik
Regeln der Technik
Kartei Details
Karten | 24 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.02.2022 / 25.06.2025 |
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2.1.56.12
Zenrtales Stromversorgungssystem
Zentrales Stromversorgungssystem, das die im Notfall erforderliche Energie für wesentliche sicherheitstechnische Betriebsmittel liefert.
2.1.56.13
Rettungsweg
Weg, der im Notfall in einen sicheren Bereich führt.
2.1.56.14
Vorrangiger Stromkreis
Sichere Versorgung, welche direkt vom Hausanschluss abgezweigt wird und zur Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke dient, die im Notfall so lange wie möglich in Betrieb bleiben sollen.
2.1.56.15
Mindestbeleuchtungsstärke
Beleuchtungsstärke einer Notbeleuchtung am Ende der Bemessungsbetriebsdauer.
2.1.56.16
Einrichtung für Sicherheitszwecke
Elektrische Anlage und deren elektrische Betriebsmittel, welche Personen bei Gefahr schützt oder warnt oder erforderlich für das Evakuieren eines Ortes ist.
Bsp: Notbeleuchtung, Feuerlöschpumpen, wichtige medizinische Systeme
2.1.56.17
Brandfall
Für den Brandfall gilt die Temperaturkurve gemäss ISO 834-1
2.1.56.18
Geeigneter Standort
Bauliche Umhüllung oder separater Brandabschnitt oder separater Raum zur sicherstellung der normalen Funktion von Betriebsmitteln im Brandfall.
2.1.56.19
Brandschalter
Elektrische Einrichtung, welche alle Stromkreise trennt mit Ausnahme der Stromkreise deren Betrieb im Brandfall notwendig sind.
2.2.1.1
Ader
Leiter mit seiner Isolierhülle in einer Leitung.
2.2.1.2
Anlagen, provisorische
Anlagen, die nach kurzer Zeit durch eine definitive Anlage ersetzt oder entgültig abgebrochen werden, wie Bauprovisorien, Versuchseinrichtungen und dgl.
2.2.1.3
Anlagen, temporäre
Anlagen, die öfters abgebrochen und wieder insttalliert werden, wie Schaubuden, Karussells, Baukrane und dgl.
2.2.1.4
Anschlussleitung
Leitung des Verteilnetzbetriebers bis zu den Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers.
NIN: 2.2.1 Figur 1
2.2.1.6
Anschlussüberstromunterbrecher
Überstromunterbrecher zwischen der Anlage des Verteilnetzbetreibers und der Nierderspannungsintallation.
NIN: 2.2.1 Figur 1
2.2.1.8
Gerätesteckvorrichtung
Steckvorrichtung, deren Stecker für den unmittelbaren Zusammenbau mit Einrichtungen bestimmt ist.
2.2.1.9
Arbeitsstätten / Arbeitsplätze
Orte im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, an dem sich Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten aufzuhalten haben.
2.2.1.10
Bauten und Anlagen mit grosser Personenbelegung
Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche.
2.2.1.15
Elektrische Betriebsräume
Räume, die vorwiegend elektrische Einrichtungen enthalten und nur für instruierte Personen zugänglich sind.
2.2.1.19
Feuergefährdete Räume mit brennbaren Staub.
Räume oder Zonen, in welchen leichtbrennbare Stoffe erzeugt, verarbeitet oder in beträchtlichen Mengen aufbewahrt werden und in denen bei der vorgesehenen normalen Benützung mit einer Staublagerung in gefährlichen Mengen zu rechnen ist.
2.2.1.20
Feuergefährdete Räume ohne brennbaren Staub
Räume oder Zonen, in welchen leichtbrennbare Stoffe in beträchtlichen Mengen gelagert werden.
2.2.1.23
Hausleitung
Leitung zwischen den Abgangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers und der Anschlussstelle des Bezügers.
Die Hausleitung speist einen oder mehrere Zählerkreise.
NIN 2.2.1 Figur 1
2.2.1.25
Hebe-und Förderanlagen
Als solche gelten Einrichtungen, die dem Personen-und/oder dem Warentransport dienen.
zB: Krananlagen,Aufzugsanlagen,Stetigförderer
2.2.1.27
Hochspannungsanlagen
Starkstromanlagen, bei welchen die Betriebsspannung 1000V AC oder 1500V DC überschreitet.
2.2.1.32
Kurzschlusssicher
Kurzschlusssicher sind Transformatoren, die auch dann keinen Schsaden erleiden oder verursachen, wenn der Sekundärstromkreis dauernd kurzgeschlossen ist.
2.2.1.36
Bemessunswert
Wert einer Grösse, der im Allgemeinen vom Hersteller für eine festgelegte Betriebsbedingung einem Bauelement, einem Gerät oder einer Ausrüstung zugeordnet wird.
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