Organisation Unfallversicherung
örtlicher Geltungsbereich UV
Obligatorische UV
Arbeitnehmerversicherung, dabei gilt als AN wer in untergeordneter Stellung auf bestimme oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen (inkl. ALV-Bezüger)
Freiwillige UV
für Arbeitgeber, selbständig Erwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten Angehörigen. Selbständig ist, wer Erwerbseinkommen erzielt, das nicht Entgelt für eine als AN geleistete Arbeit darstellt.
Suva wiederum zuständig für Selbständige und Angehörige der definierten Berufszweige
Zeitlicher Geltungsbereich UV
Abredeversicherungen UV
während max. 6 Monaten möglich bei AN die gegen NBU versichert sind und der Abschluss vor Ende der obligatorischen UV erfolgt
Definition Unfall
Berufsunfälle
ereignen sich bei