SHL - FO - Qualitätssicherung

SHL - Semester 3 FO - QS

SHL - Semester 3 FO - QS


S. S.
Diese Lernkarten behandeln die Qualitätssicherung im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfgegenständen. Sie umfassen Begriffe wie Lebensmittelgesetz (LMG), Selbstkontrolle, HACCP und die Pflichten der verantwortlichen Personen. Die Karteikarten sind für Fachkräfte in der Lebensmittelbranche geeignet, die sich mit den gesetzlichen Anforderungen, Kontrollverfahren und Hygienemaßnahmen vertraut machen müssen, um die Sicherheit und Qualität von Produkten zu gewährleisten.
Karten
56
Lernende
14
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
29.09.2021 / 24.10.2021

Lernkarten

LMG Begriffe: Stoffe (Rohstoffe)

Noch nicht verarbeitete Ausgangsprodukte

z.B. Kartoffeln, Fleisch, Eier, Milc

LMG Begriffe: Erzeugnisse

Verarbeitete Stoffe mit neuer Sachbezeichnung

z.B. Chips, Wurst, Schokolad

LMG Begriffe: Zutaten

LM die gemischt werde

LMG Begriffe: Zusatzstoffe

Stoffe zur Veränderung der LM

z.B. Konservierungsstoffe, Aromen, Farbstoff

LMG Begriffe: Fremdstoffe (Kontaminant, Rückstände)

Unerwünschte, nicht natürlich enthaltene Stoffe

z.B. Pestizide, Arzeimittel, Schwermetalle

 

Keine Fremdstoffe sind Tierhaare, Rückstände von Insekte

LMG Begriffe: Inhaltsstoffe

Natürlich enthaltene Stoffe

Teilweise gesundheitsschädigend

 

z.B. Solanin, Fett, Eiweiss, Vitamine

GGG in Zusammenhang mit LM

  • Geschirr
  • Besteck
  • Behälter
  • Verpackungsmateria

GGG mit Humankontakt

  • Schmuck
  • Textilien
  • Zahnpasta
  • Kosmeti

GGG zur Wohnausstattung

  • Wandfarben
  • Teppiche
  • Behandlung von Textilie

Bewilligungspflichtig sind...

Schlachtbetriebe oder Betriebe die mit LM tierischer Herkunft arbeite

Meldepflichtig sind...

Betriebe die in der Produktion, Verarbeitung oder Vertrieb von LM tätig sind. -> kantonale Vollzugsbehörd

Lebensmittelbetriebe

  • Einzelhandelsbetriebe
    • Verkauf und Abgabe von LM und GGG
  • Gemeindschaftsverpflegung
    • Zubereitung von LM zur unmittelbarer Abgabe an Konsumenten
  • Kleinstbetrieb
    • bis 9 Mitarbeite

Von der Meldepflicht ausgenommen sind...

Gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und ähnliche

Inhalt der Selbstkontrolle

  • Sicherstellung GHP, Täuschungsschutzes
  • Anwendung eines HACCP Konzepts
  • Probenahmen und Analysen
  • Rückverfolgbarkeit
  • Dokumentatio

Rückverfolgbarkeit beinhaltet:

Die Angaben an wen Produkte geliefert wurden und von wem Produkte bezogen wurden.

Direkte Abgabe an Konsumenten ist von ersterem befreit. -> Gastronomi

Rücknahme und Rückruf - Ablauf

  1. Gefahr erkannt
  2. kantonale Vollzugsbehörde informieren
  3. betreffende Produkte vom Markt nehmen -> Rücknahme
  4. betreffende Produkte von Konsumenten zurückrufen -> Rückruf (Grund angeben)

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