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MWST, VST, DBG
MWST, VST, DBG
Fichier Détails
Cartes-fiches | 43 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 22.08.2021 / 25.08.2023 |
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Naturalbezüge?
Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. (Bsp. FRZ statt Gratifikation, vergünstigtes/ gratis Essen inkl. wenns Familienmitglieder betrifft, etc.)
Verdeckte Gewinnausschüttung?
= Leistungen an Anteilshaber ohne entsprechende Gegenleistung, die einem unabhängigen Dritten nicht erbracht worden wären
zBsp kann dem Gesellschafter zu wenig für erbrachte Dienstleistungen oder zu viel an Mietzuwendungen etc. gezahlt werden. Die Bezeichnung „verdeckt“ wird verwendet, weil die Gewinnauswirkung nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht – im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung.
https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/verdeckte-gewinnausschuettung/
Schenkung?
Eine Vermögensübertragung unter Lebenden.
Als Schenkung gilt:
- jede freigiebige Zuwendung unter Lebenden, die zu einer Bereicherung führt.
- Die Bereicherung des Ehegatten durch die Vereinbarung des ehelichen Güterstandes der »Gütergemeinschaft«.
die Abfindung aufgrund eines Erbverzichts.
der Erwerb durch vorzeitigen Erbausgleich und der Erwerb aufgrund einer Auflage des Schenkenden.
Steuerpflicht:
persönliche Zugehörigkeit vs. wirtschaftliche Zugehöigkeit
- pers. Zugehörigkeit DBG 3
- Wohnsitz / Aufenthalt
- wirtschatl. Zugehörigkeit DBG 4 + 5
- bestimmte Tatbestände (Teilhaber an Geschäftsbetrieb CH, Vorliegen Betriebsstätte/ Liegenschaft in CH)
- Provisionen aus Vermittlungen CH- Grundstücken+andere steuerbare Werte
Satzbestimmtung Bemessungsfaktoren ausländische Gewinne & Verluste?
- unbeschränkte Steuerpflicht DBG 6 Abs. 3 i.V.m. DBG 7 Abs.1
- Verl. aus ausl. Betriebsstätte müssen übernommen werden, bei allen anderen satzbestimmend zu berücksichtigen
- ausl. Gewinne immer für die Satzbestimmung berücksichtigt
- beschränkte Steuerpflicht DBG 6 Abs.2 i.V.m. DBG 7 Abs.1 u. 2
- ausl. Verl. nicht berücksichtigt, mind. das in der CH erzielte Einkommen versteuern.
- ausl. Gewinne müssen für Satzbestimmung berücksichtigt werden
Aufwertung? (Abschreibungen)
Abschreibung auf Aktiven, die zum Ausgleich v,. Verlusten aufgewertet wurden. (=> nur wenn Aufwertung handelsrechtlich zulässig + Verluste im Zeitpunkt der Abschr. verrechnbar gewesen wären 7 Steuerperiode vergangenen Geschäftsjahren berücksichtigt werden)
Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von früher aufgewerteten Aktiven ist also nicht der Zeitpunkt der Aufwertung, sondern der Abschreibung entscheidend.
DBG 62/3 & DBG 67/1
verdecktes EK lieg vor wenn:
(Zinsen auf verdeckten EK DBG 65)
Vom ermittelten maximal zulässigen Fremdfinanzierungsbetrag:
1. Abzug Drittschulden -> Resultat mit Darlehen von Anteilsinhabern (Aktionärsdarlehen) vergleichen
->Übersteigen diese Aktionärsdarlehen das zulässige FK, so liegt verdecktes EK vor
Mantelhandel Definition
Eine Kapitalgesellschaft, welche die statutarische oder tatsächliche Tätigkeit eingestellt hat, wird veräussert.
Veräusserung:
Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten. Gegensatz ist die Anschaffung.
Mantelhandel Elemente:
- Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Vermögen der Gesellschaft in liquider Form
- Veräusserung von Beteiligungsanteile
Agio Definition
= Aufpreis, bei Aktienkapitalerhöhung, dieses wirdn icht als Gewinn besteuert
Bsp.:
Grundkapital CHF 1 Mio. (2'000 Aktien à CHF 500.- Nominalwert).
Aktienkapitalerhöhung auf CHF 1.2 Mio (Ausgabe 400 Aktien à NW CHF 500.-)
Ausgabepreis pro Aktie; CHF 2'000
Ausgabepreis - Nominalwert = Agio
(CHF 2'000 - CHF 500.- = CHF 1'500.-)
Buchungssätze:
Bank / AK CHF 200'000
Bank / Reserv.(Agio) CHF 600'000 (400x2000 - 400x 500)
À-fonds-perdu- Zuwendungen der Anteilsinhaber
Definition & Bsp. Buchungssätze
unentgeltliche Lestung der Gesellschafter an die Gesellschaft ausserhalb einer Kapitalerhöhung -> Zuwendung kein steuerbarer Gwinn
Aktienkapitalerhöhung 300'000 , drei Aktionäre bringen je 50'000 Zuschuss
Bank / AK 300'000
Bank / Res. 150'000
steuerbare Reingweinn setzt sich zusammen aus.....
- Saldo Erfolgsrechnung,
- aus allen vor der Berechnung des Saldos ausgeschiedenen,nicht geschäftsmässig begründete Aufwänden
- und aus der ER nicht gutgeschriebener Erträge
Geschäftsmässig begründete Aufwände:
- anfallenden Kosten bei Ausübung der Geschäftstätigkeit
- Steuern
- Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen des eig. Pers.
- freiw. Geldleistungen bis zu 20% des Reingewinns
- Rabatte
- Skonti
- Umsatzbonifikationen
- Rückvergütungen auf dem Entgelt für Lieferungen und Leistungen
- berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten des eig. Personals
Ersatzbeschaffung:
- wann liegt sie vor?
- was sind keine?
- wenn innerhalb einer angemessenen Frist betriebsnotwendiges Anlagevermögen, das zur Leistungerstellung notwendig ist, ersetzt wird. Sie sind erfolgsneutral
- Vermögensanlagen& Reinvestitionenw sind keine Ersatzbeschaffungen
Verlsutverrechnung:
- normal Fall
- Sanierung
- Verl. aus den 7 der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren können v. Reingewinn abgezogen werden, wenn sie noch nicht verr. wurden
- weitergehende Verlustverrechnung bei Sanierungen möglich, wenn eine Unterbilanz beseitigt wurde. Noch nicht verr. Verl. zeitlich unbeschränkt mit echten Sanierungsgewinnen verr.
MWSTG
Hotel CH MWST Register eingetragen, RG von Landwirt nicht im MWST Register eingetragen.
- Vorsteuerabzug? Wieviel %?
- Gesetzartikel
- Ja, gemäss MWSTG Kapitel 5 Vorsteuerabzug Art. 28 Abs. 2
-> Lanwirt, Forstwir, Gärtner, Viehhändler und Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landiwirtschaft, Forstwirtschaft etc. -> trotz nicht Eintrag im MWST Register 2.5 % Vorsteuerabzug möglich des RG Betrage
MWST
Normalsatz?
Bsp.?
7.7%
die meisten Waren und Dienstleistungen
Auto, Uhren, Kleider, Alkohol, DL
MWST
Sondersatz?
Bsp.:?
3.7%
Übernachten im Hotel (inkl. Frühstück)
MWST
Reduziertersatz?
Bsp.:
2.5%
bestimmte Güter des täglichen Bedarfs
Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente
MWST Art. Grundsatz Vorsteuer
MWSTG Art. 28
MWST
- Artikel MWSTG Option für die Versteuerungder vonder Steuer ausgenommenen Leistungen (optieren)
(wird bei der Aufgabenstellung spezifisch erwähng:
Leistungserbinger haben fürdie freiw.VST ggb. v. der Steuer ausgenommener Leistungen optiert)
Art. 22
Zum Satz gemäss Artikel 25 (üblicher Satz)
MWST
Kauf und Verkauf Kunstgegenstände Art.
MWSTG Art. 24a Margenbesteuerung
Abs. 1
-> kein Vorsteuerabzug kann geltend gemacht werden, da diese der Margenbesteuerung unterliegen
Was ist eine subjektive Steuerpflicht?
Von subjektiver Steuerpflicht spricht man, wenn ein Individuum unter die Steuerhoheit eines bestimm- ten Gemeinwesens fällt. Diese Steuerpflicht hängt von gewissen Voraussetzungen ab und impliziert den Begriff des Steuersubjekts, welches manchmal nicht mit dem Steuerpflichtigen identisch ist.
Beginn unbeschränkte Steuerpflicht?
Ende?
- mit Verlegung des Wohnsitzes aus dem Ausland in die CH od. bei der Verwircklichung der Kriterien des steuerrechtlichen Aufenthalts DBG 8 Abs.1
- natürlicher Personen endet mit Wegzug od. Tod des Steuerpflichtigen (DBG 8 Abs.2)
Was gilt nicht als Beendigung der Steuerpflicht?
vorübergehende Sitzverlegung ins Ausland u. die anderen Menschen aufgrund der Bundesgesetzgebung über die wirtschafliche Landesversorung (DBG 8 Abs.3)
Wann beginnnt u. endet die beschränkte Steuerpflicht?
nat. Pers. beginnt im Zeitpunkt des Erwerbs von in der Schweiz steuerbaren Werten (DBG 8 Abs.1)
endet mit dem Wegfall der in der CH steuerbaren Werte (DBG 8 Abs.2)
Kriterien persönliche und der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nennen:
Pers. Zugehörigkeit: nat. pers.die:
Wohnsitz CH (DBG 3 Abs. 1+2), Aufenthalt CH (DBG 3 Abs. 1+3) & Bundesbedienstete (DBG 3 Abs. 5)
-> unbeschränkte Steuerpflicht
wirschtaftl. Zugehörigkeit:
Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten, Grundstücke, Vermittlung von und Handel mit Gründstücken, andere Steuerbare Werte (DBG 4 &5) -> beschränkte Steuerpflicht
Familienbesteuerung?
DBG 9
- ungetrennte Ehe lebende Personen wergen gemeinsam besteuert, die Einkünfte werden zusammengerechnet
+ allfällige Einkünfte
-> das selbe gild für eingetragene Partnerschaft (Partnerschaftsgesetz DBG 9 Abs. 1bis)
Was ist ene faktische Trennung?
Ein Paar das zwar rechglich noch in ungetrennter Ehe/ Partnerschaft lebt, sich aber faktisch getrennt hat, muss getrennt veranlagt werden
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