Personaladministration Treuhand Zulassungsprüfung
Frage/Antwort
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Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.08.2021 / 29.08.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210802_personaladministration_treuhand_zulassungspruefung_CPZx
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Arbeitsvertrag Bewerbung Leistungsbeurteilung Notizen Mitarbeitergespräch
AHVNummer/SVNummerGehalt (Monats oder Jahreslohn) Info zu 13. MonatslohnInfo zu Spesenvergütungen (effektive oder Pauschalspesen)Info zu Familienzulagen (Kinder/Ausbildungszulagen)Info zu Geschäftsfahrzeug/Privatanteil GeschäftsfahrzeugPensumEintrittsdatumArt der BewilligungQuellensteuertarifBankkoordinaten Individueller BVGAbzug
Das Ende der Kündigungsfrist verschiebt sich mindestens auf das nächste Monatsende
Es kann schriftlich vereinbart werden, dass sich das Ende der Kündigungsfrist lediglich um die Tage der Abwesenheit verschiebt. Das Ende der Kündigungsfrist hat somit nicht zwingend auf das Monatsende zu fallen. Entsprechend müsste der Lohn auch nur um die effektiven Abwesenheitstage weiterbezahlt werden (nicht bis zum Ende des Monats).
Die Arbeitgeberin müsste eine Änderungskündigung aussprechen und den neuen Arbeitsvertrag anbieten. Wenn ein Mitarbeiter nicht einverstanden ist, würde ihm so ordentlich gekündigt. Bei der Änderungskündigung kommt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist zu Anwendung. Wenn er einverstanden ist, wird er den neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Die Kündigung kann frühestens 16 Wochen nach der Niederkunft ausgesprochen werden. Also am 30. Juni 2018.
Das Arbeitsverhältnis endet (wenn nichts vorfällt, was die Kündigungsfrist verkürzt oder unterbricht) nach Ablauf von zwei Monaten auf das Ende des Monats; also am 31. August 2018
14 Wochen lang Mutterschaftsentschädigung. Diese beträgt 80% ihren vorgeburtlichen Einkommens, aber maximal CHF 196./Tag oder CHF 5'880.00 im Monat.
Die Arbeitnehmerin muss in den letzten neun Monaten vor der Geburt obligatorisch bei der AHV versichert gewesen sein Während dieser Zeit muss sie mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeführt haben
Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, der ehemaligen Mitarbeiterin ein Arbeitszeugnis auszustellen. Art. 330a OR. (1 Punkt)Die Verjährung tritt erst nach zehn Jahren ein. Art. 127 OR.
Die Kündigungsfrist dauert gleich lang, das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt sich jedoch auf das Ende des nächsten Monates, da die Kündigung erst nach Wiedereintritt der Mitarbeiterin ausgesprochen werden darf.
Nicht AHV Pflichtig LA keine Angaben
Nicht AHV Pflcihtig LA Bst. F
Info zur Lösung: Auf Livio Zurbuchen ist das EFTAÜbereinkommen anwendbar. Bei wesentlicher Tätigkeit (25%) im Wohnsitzstaat erfolgt die Unterstellung im Wohnsitzstaat für das gesamte Einkommen.
Es besteht eine Lohnfortzahlungspflicht, da das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen ist und im Zeitpunkt der Dienstleistung mehr als 3 Monate gedauert hat. Wenn die Erwerbsausfallentschädigung weniger als 80%
Falsch
Richtig
Invalidenten Rente : Invaliditätsgrad und Rentenanspruch
mindestens 40 % Viertelsrente
mindestens 50 % Halbe Rente
mindestens 60 % Dreiviertelsrente
mindestens 70 % Ganze Rente
Invaliditätsgrad bezieht sich auf den Erwerbsausfall.
Erwerbseinkommen vorher: 100'000
Invalideneinkommen: 20'000
Invaliditätsgrad: 80%
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