OR 16: Sicherungsmittel
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 26.06.2021 / 12.01.2023 |
Weblink |
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Für was dienen Sicherungsmittel?
Wenn es darum geht, tatsächliche Erfüllung irgendwelcher Forderungen sicherzustellen und vor allem für den Fall abzusichern, dass der Schuldner nicht leistet, kann sich der Gläubiger eines Sicherungsmittels bedienen.
Nenne die zwei Kategorien der Sicherungsmittel und je 4 Beispiele dazu?
Realsicherheiten
- Bardepositum
- Retentionsrecht des Vermieters
- Pfandrechte
- Eigentumsvorbehalt
Personalsicherheiten
- Bürgschaft
- Garantievertrag / Bankgarantie
- Solidarschuldner
- Schuldübernahme
- Konventionalstrafe / Reuegeld
Was ist ein Bardepositum und welches ist das typische Beispiel dafür?
Durch einen Vertrag wird ein bestimmter Betrag bei einem Dritten zugunsten des Gläubigers hinterlegt.
Typisches Beispiel: Mieterkautionskonto
Was ist das Retentionsrecht des Vermieters? (Art. 268 ff. OR)
Vermieter von Geschäftsräumen hat für einen verfallenen Jahreszins ein Retentionsrecht an den beweglichen Sachen, die sich in den vermieteten Räumen befinden und zu deren Einrichtung oder Benutzung gehören.
Es handelt sich dabei um ein gesetzliches Pfandrecht.
Bei Wohnräumen gibt es das Retentionsrecht nicht mehr.
Setzt ein Retentionsbegehren und eine gleichzeitig oder spätestens inner 10 Tagen aufzuhebende Betreibung auf Pfandverwertung voraus
(Terminlicher Ablauf gemäss Bild)
Was ist der Eigentumsvorbehalt?
Sicherheit des Verkäufers beim Kauf auf Kredit (nachträgliche Zahlung)
Nach Art. 214 Abs. 3 OR:
Hat der Verkäufer beim Verzug des Käufers ein Rücktrittsrecht, wenn er sich das ausdrücklich vorbehalten hat (z.B. eben durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes)
d.h. die Kaufsache bleibt bis zur Bezahlung in seinem Eigentum
Darf bei allen zu verkaufenden Sachen ein Eigentumsvorbehalt eingebracht werden?
Nein nur bei beweglichen Sachen (Fahrnis)
Grundstücke dürfen zum Beispiel nicht unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, weshalb hier z.B. die Grundpfandverschreibung als mögliches Sicherungsmittel zu wählen ist.
In welcher Form muss die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes erfolgen?
Grundsätzlich formfrei möglich
Doch muss der Eigentumsvorbehalt auch im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden.
Ansonsten ist dieser nicht rechtswirksam
Was ist der Unterschied zwischen einer "einfachen Bürgschaft" und einer "Solidarbürgschaft"?
Einfache Bürgschaft
- Schuldner muss zuerst erfolglos angegangen worden sein
- Gläubiger kann den Bürgen also erst zur Zahlung anhalten, wenn er den Schuldner bis zu einem definitiven Verlustschein betrieben hat oder wenn Konkurs eröffnet worden ist.
- Es handelt sich dabei um eine subsidäre Haftung
Solidarbürgschaft
- Gläubiger darf direkt vom Bürgen Erfüllung verlangen
- Bürge kann also bereits vor dem Hauptschuldner und vor der Verwertung der Grundpfänder belangt werden
- Voraussetzung: Hauptschuldner ist mit seinen Leistungen in Verzug und erfolglos gemahnt worden oder seine Zahlungsunfähigkeit ist offenkundig
Bis zu welchem Haftungsbetrag können natürliche Personen als Bürgen verpflichtet werden, ohne dass es "kompliziert" wird? Und was bedeutet "kompliziert" in diesem Zusammenhang?
Haftungsbetrag bis CHF 2'000.- problemlos
Bei höheren Summen, sieht das Gesetz eine öffentliche Beurkundung der Bürgschaftserklärung vor.
Bei tieferen Summen genügt einfache Schriftlichkeit (Haftungssumme, Wort "solidarisch" müssen vom Bürgen handschriftlich eingetragen werden)
In welcher Form müssen Bürgschaften von juristischen Personen gemacht werden?
Eine einfache Schriftlichkeit genügt.
(keine betragsmässige Grenze)
Welche juristischen Personen bieten beispielsweise Bürgschaften an?
Zum Beispiel Versicherungsgesellschaften bieten "Sicherheit ohne Mietzinsdepot" an
Mieter bezahlt dafür jährlich einen gewissen Betrag ein
Das Ganze hat das Konstrukt einer Versicherung
Was bedeutet "Akzessorisch"?
Nenne ein Beispiel dazu.
Dass die Verpflichtung des Bürgen immer vom Bestand der Hauptschuld abhängt.
Beispiel:
Bürgschaft ist akzessorisch. Garantievertrag/Bankgarantie ist nicht akzessorisch sondern selbstständig. D.h. der Garant verspricht dem Gläubiger die Garantie, unabhängig davon ob die Leistung vom Schuldner überhaupt geschuldet wird (auf blosse Erklärung des Gläubigers hin)
Welches ist Folge dessen das hauptsächliche Abgrenzungskriterium zwischen Bürgschaft und Garantievertrag/Bankgarantie?
Die Akzessorietät.
Hängt die Verpflichtung vom Bestand und Inhalt der zu sichernden Hauptschuld des Dritten ab so liegt eine Bürgschaft vor. Der Garantievertrag dagegen sichert die Leistung als solche, also einen bestimmten Erfolg, unabhängig von der Verpflichtung des Dritten.
In den meisten Mietverträgen findet sich die Bestimmung, dass mehrere Mieter solidarisch haften. Ist eine solche Bestimmung notwendig?
Nein grundsätzlich nicht, da diese bereits Kraft Gesetz besteht.
Rechtsgrund für Solidarhaftung: Gemeinsame Mieter bilden eine wirtschaftliche Zweckgemeinschaft und werden daher als einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. OR angesehen.
Wie haften die Gesellschafter einer einfachen Gesellschaft?
Solange nichts anderes vereinbart:
jeder Gesellschafter haftet solidarisch
(Art. 544 Abs. 3 OR)
Was kann somit gemacht werden, wenn zum Beispiel der knapp bemittelte Student eine Wohnung mieten möchte?
Der solvente Vater des Studenten kann unkompliziert als zusätzlicher Mieter in den Vertrag aufgenommen werden (und haftet somit solidarisch)
Um was handelt es sich bei der Konventionalstrafe?
Sicherungsmittel, mit welchem das (rechtzeitige) Einhalten irgendwelcher vertraglicher Verpflichtungen "gesichert" oder zumindest wahrscheinlicher gemacht werden soll.
Ohne verlässliche Bonität des potentiellen Schuldners einer Konventionalstrafe, empfiehlt es sich die tatsächliche Bezahlung dieser, mit einer der vorher genannten Sicherungsmittel zusätzlich zu sichern.
Was unterscheidet das der Reuegeld von der Konventionalstrafe
Es verfolgt zwar die ähnlichen Zwecke wie die Konventionalstrafe.
Eine zusätzliche Absicherung von dessen Bezahlung ist aber nicht erforderlich, weil diese dem Gläubiger bereits vorgängig ausgehändigt wird.
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