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Lernkarten
Welche Kontrollorgane gibt es nach NIV
unabhängige Kontrollorgane , akkr. Inspektionsstellen, Netzbetreiberinnen, Inspektorat (ESTI)
Nennen Sie die Kontrollperioden folgender Anlagen/Installationen
Schulhaus
Autowerkstatt
Anlage im Ex Bereich Zone 1
Einfamilienhaus
Baustellenprovisorium
Büro/Verwaltungsgebäude
5 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
20 Jahre
1 Jahr
10 Jahre
Nennen Sie die Stellen, die zu einer periodischen Kontrolle auffordern können und notieren Sie dazu je ein Beispiel
-Netzbetreiberin (EVU) für Niederspannungsinstallationen in ihrem Versorgungsgebiet
-ESTI für Spezialinstallationen z.B. Trafostationen, Ex Installationen Zone 1 etc. -der Eigentümer einer Anlage für die in seinem Eigentum stehenden Anlagen
Darf eine Netzbetreiberin auch Kontrollen ausführen?
Ja in Netzen die nicht von der Netzbetreiberin betrieben werden
Im eigenen Netz nur Stichprobenkontrollen
Welche Bedingungen muss ein unabhängiges Kontrollorgan erfüllen und bei welchen Kontrollarten muss diese Unabhängigkeit gewahrt werden?
UNAB darf nicht mit Planung, Erstellung, Unterhalt der Installation beschäftigt gewesen sein.
UNAB darf periodische Kontrollen und Abnahmekontrollen durchführen.
Müssen el. Installationen bei einer Handänderung (Besitzerwechsel) kontrolliert werden?
Ja, bei Installationen mit 10- und 20 jähriger Kontrollperiode, sofern die letzte Kontrolle nicht länger als 5 Jahre her ist.
Was passiert wenn ein Eigentümer sich weigert nach Aufforderung durch die Netzbetreiberin eine periodische Kontrolle durchfühern zu lassen?
Nach zweimaliger Mahnung übergibt die Netzbetreiberin den Fall dem ESTI, welches die Kontrolle durchsetzen wird.