Steuerspezialist - Direkte Bundessteuer
Steuerpflicht
Steuerpflicht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 15 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 16.05.2021 / 21.12.2024 |
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Was sind die Voraussetzungen für die persönliche Zugehörigkeit von natürlichen Personen?
DBG 3:
- Wohnsitz in der Schweiz
- Qualifizierter Aufenthalt in der Schweiz
Was sind die Vorausetzungen für die wirtschaftliche Zugehörigket von natürlichen Personen?
DBG 4:
- Geschäftsbetrieb in der Schweiz
- Betriebsstätte in der Schweiz
- Grundstück / Liegenschaft in der Schweiz
- Liegenschaftenvermittlung/-handel
DBG 5:
- Andere steuerbare Werte
Welche zwei Aspekte bei natürlichen Personen sind für den Wohnsitz in der Schweiz massgeblich?
- Aufenthalt an einem Ort
- Absicht dauernden Verbleibens
Nenne Beispiele für den Aufenthalt für den Sonderzweck bei natürlichen Personen und erkläre es?
ZGB 26:
- Besuch einer Lehranstalt
- Unterbringung in einer Erziehungs-, Versorgungs-, Heil- oder Strafanstalt
Der Aufenthalt zu einem Sonderzweck begründet keinen steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt. (DGB 3 Abs. 4)
In welchen Fällen begründet bei natürlichen Personen ein qualifizierter Aufenhalt in der Schweiz eine unbeschränkte Steuerpflicht?
- Bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz liegt ein qualifizierter Aufenthalt vor, wenn jemand währen mindestens 30 Tagen hier verweilt. (DGB 3 Abs. 3)
- Wer in einem Gemeinwesen verweilt, ohne hier Wohnsitz zu nehmen und ohne hier eine Erwerbstätigkeit auszuüben, wird nur dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er sich länger als 90 Tage hier aufhält. (DBG 3 Abs. 3)
Nenne weitere steuerbare Werte, die eine beschränkte Steuerpflicht erfassen?
DBG 5:
- Persönliche Erwerbstätigkeit in der Schweiz, jedoch ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
- Entschädigungen an MItglieder der Verwaltung oder der Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz
- Gläuber oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind.
- Pensionen, Ruhegehälter oder andere Leistungen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.
- Leistungen aus schweizerischen privatrechtlichen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder der gebundenen Selbstvorsorge
- Entschädigungen für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffs oder Flugzeugs oder bei einem Transport auf der Strasse
Was gehört zu den Kapitalgesellschaften?
- AG
- GmbH
- Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF)
- Genossenschaften
Was gehört zu den übrigen juristischen Personen?
- Vereine
- Stiftungen
- kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz
Welche Kriterien begründen eine persönliche Zugehörigkeit bei der juristischen Person?
DBG 50:
- statutarischer Sitz in der Schweiz
- tatsächliche Verwaltung in der Schweiz
Welche Kriterien begründen eine wirtschaftliche Zugehörigkeit bei der juristischen Person?
DBG 51:
- Beteiligung an einem Geschftsbetrieb in der Schweiz
- Unterhalt von Betriebstätten in der Schweiz
- Eigentum / Nutzungsrechte an Grundstücken in der Schweiz
- Gläubiger / Nutzniesser grundpfandgesicherter Forderungen in der Schweiz
- Liegenschaftenvermittlung/-handel in der Schweiz
Welche juristische Personen sind von der Steuerpflicht befreit?
DBG 56:
- Der Bund, die Kantone sowie die Gemeinden und ihre Anstalten
- Vom Bund konzessionierte Transportunternehmen
- Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen sowie Personalvorsorgeeinrichtungen
- Juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke oder gesamtschweizerische Kulturzwecke verfolgen, für den Anteil am Gewinn, der ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist
- Ausländische Staaten für Liegenschaften der diplomatischen und konsularischen Vertretungen
- Die institutionellen Begünstigten mit Sitz oder Tätigkeit in der Schweiz, d. h. diverse in der Schweiz niedergelassene internationale Organisationen (UNO, WHO, WTO usw.), diplomatische Missionen, konsularische Posten, ständige Missionen oder andere Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen
- Kollektive Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz, sofern die Anleger ausschliesslich aus den steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen bestehen
Wann beginnt und endet die unbeschränkte Steuerpflicht bei natürlichen Personen?
- Beginnt mit dem Tag der Begründung eines Wohnsitzes oder dem Beginn des qualifizierenden Aufenthalts in der Schweiz (DBG 8 Abs. 1)
- Endet mit dem Tod oder mit der Aufgabe des Wohnsitzes oder der Beendigung des qualifizierten Aufenthalts in der Schweiz (DBG 8 Abs. 2).
Wann beginnt und endet die beschränkte Steuerpflicht bei natürlichen Personen?
- beginnt mit dem Erwerb von steuerbaren Werten in der Schweiz (DBG 8 Abs. 1)
- endet mit dem Wegfall von steuerbaren Werten in der Schweiz (DBG 8 Abs. 2)
Wann beginnt und endet die unbeschränkte Steuerpflicht bei juristischen Personen?
- beginnt an dem Tag, an dem die Gesellschaft entweder gegründet wird oder den Sitz oder die tatsächliche Verwaltung vom Ausland in die Schweiz verlegt (DBG 54 Abs. 1)
- endet mit der Sitzverlegung oder mit der Verlegung der tatsächlichen Verwaltung ins Ausland oder mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft (DBG 54 Abs. 2)
Wann beginnt und endet die beschränkte Steuerpflicht bei juristischen Personen?
- beginnt bei juristischen Personen mit dem Erwerb der Vermögenswerte in der Schweiz oder mit der Eröffnung einer Betriebsstätte, eines Geschäftsorts usw. (DBG 54 Abs. 1)
- endet mit dem Ablauf des Tages an dem eine juristische Person ihre Vermögenswerte veräussert, aufgrund derer sie in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig gewesen ist, oder durch die Schliessung einer Betriebsstätte, d. h., die in der Schweiz steuerbaren Werte fallen weg (DBG 54 Abs. 2)
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