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Analogieverbot
Im Strafrecht ist nur strafbar, was ausdrücklich im Gesetz verboten ist. Analogieschlüsse sind gem. Art. 1 StGB unzulässig.
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Schwellentheorie BGer
Die Schwelle ist überschritten mit der Ausführung der Tätigkeit, die gemäß Plan des Täters den Point of no return darstellt.
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Bestimmtheitsgeobt
Die Gesetzesnormen des Strafrechts müssen so genau formuliert sein, dass der einzelne Bürger voraussehen kann, ob er sich rechtsmässig oder rechtswidrig verhält. Zu bestimmte, offen formulierte Normen sind unzulässig
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Bewusste Fahrlässigkeit
Wenn der Erfolg als möglich vorausgesehen wird, der Täter aber auf den Nichteintritt vertraut
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Einwilligung
Das Opfer ist mit der Verletzung seiner Rechtsgüter einverstanden und hat dies auch gesagt
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Extensiver Notwehrexzess
Überschreiten der zeitlichen Grenzen der Notwehr durch zu spätes Wehren, wenn der Angriff schon beendet ist
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Garant
Ein Garant ist eine Person, die zum Handeln verpflichtet ist und es nicht unterlassen darf
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Hypothetische Einwilligung
Das Opfer hat zwar nicht eingewilligt, hätte man es aber richtig aufgeklärt, hätte es bestimmt eingewilligt