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Baurecht - Öff. Vergaberecht

CAS Baurecht HSLU 2021

CAS Baurecht HSLU 2021


Kartei Details

Karten 18
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 20.04.2021 / 22.04.2021
Lizenzierung Keine Angabe    (Fabian Koch)
Weblink
https://card2brain.ch/box/20210420_baurecht_oeff_vergaberecht
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Was muss das Vergaberecht aus Sicht der Steuerzahler / Bürgerinnen, der Vergabestellen und der Anbieterinnen leisten? Welche Interesssen haben diese drei Gruppen im Beschaffungsprozess?

Das Vergaberecht (öffentliches Recht) regelt das Verfahren zur Erreichung der Erlaubnis zum Vertragsabschluss (i.R. privates Vertragsrecht)

 

Es dient insbes. den folgenden Zwecken:

  • Wirtschaftlicher und (volks)wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiger Einsatz öffentlicherMittel
  • Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen
  • Förderung des wirksamen und fairen Wettbewerbs unter den Anbieterinnen

Subjektiver Geltungsbereich

Wer untersteht als Auftragsgeber dem Vergaberecht?

Was ist ein öffentliches Unternehmen?

«Jedes Unternehmen, auf das die öffentliche Hand aufgrund Eigentums, finanzieller Beteiligung, Satzung oder sonstiger Bestimmungen,die die Tätigkeit des Unternehmens regeln, unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.»

Die Gesellschaftsform spielt bei dieser Definition keine Rolle.

 

Was bezweckt der Submissionspflicht für öffentliche Unternehmer?

Mit der Submissionspflicht für öffentliche Unternehmen wird bezweckt,

  • dass unter anderem der Wettbewerb unterden Anbietern gestärkt
  • die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel geförder
  • die Gleichbehandlung der Anbieter gewährleistet
  • die Transparenz der Submissionsvergabe sichergestellt wird

Das Submissionsrecht dient dabei gleichzeitig als Kontrollinstanz, damit die öffentliche Hand die ihr gegebene Monopolstellung nicht ausnutzen kann. Darüber hinaus leistet das Submissionsrecht indirekt einen Beitrag zur Bekämpfung von Korruption und Insider-Geschäften bei der öffentlichen Beschaffung respektive Vergabe durch die öffentliche Hand.

Was ist ein EöR?

Einrichtungen des öffentlichen Rechts (EöR) ist eine Einrichtung, die:

  • zum besonderen Zweck gegründet wurde, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen;
  • Rechtspersönlichkeit hat; und
  • staatsgebunden ist (mehrheitlich staatlich finanziert und beaufsichtigt oder beeinflusst).

Was ist subjektiven Geltungsbereich und was ist Objektiven Geltungsbereich im Vergabenrecht?

STEP 1: Der subjektiven Geltungsbereich klärt wer als öffentlicher Auftraggeber gilt.

STEP 2: Der objektiven Geltungsbereich klärt welche Geschäfte des öffentlichen Unternehmens nach den Bestimmungen des Submissionsrechts vergeben werden müssen. Es geht demnach darum, welche Aufträge als öffentliche Aufträge
gelten und daher dem Submissionsrecht unterstehen und welche eben nicht.(Schwellenwerten)

Objektiven Geltungsbereich / Submissionspflicht:

Wann liegt nach schweizerischen Submissionsrecht gemäss Rechtsprechung eine öffentliche Beschffung vor? 

Ein öffentlicher Auftrag oder eine öffentliche Beschaffung liegt vor, sobald ein öffentlicher Auftraggeber im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einen synallagmatischen Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschliesst, gestützt auf den der Wirtschaftsteilnehmer dem Auftraggeber gegen Entrichtung einer Vergütung Bau-, Sach- oder Dienstleistungen erbringt. Ob der öffentliche Auftraggeber die Leistung selber benötigt, verwendet oder konsumiert oder ob er sie mittelbar der unmittelbar Dritten bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, ist dabei unerheblich.Begriffsnotwendig für den öffentlichen Auftrag ist in erster Linie der wechselseitige Leistungsaustausch (Synallagma)

Kurzgefasst:

 

Verträge (z.B. keine Rechtssetzungsakte, Pläne und Verordnungen) zwischen Auftraggeberin und Anbieterin (=Beschaffungen auf dem freien Markt; z.B. keine sog.In house Beschaffungen) für eine Leistung der Anbieterin gegen Entgelt der Auftraggeberin (nicht nur Geld, sondern auch geldwerte Vorteile) die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (konturlos; ggf. bei subj. erfassten Unternehmen.
 

Objektiver Geltungsbereich. Wenn eine Einrichtung das öffentliche Vergaberecht unterstellt ist, kann es nach objektiver Geltungsbereich Tätigkeiten geben die nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssen. 

 

Kreuze die öffentlichen Aufträge an:

(Mehrere Antworten möglich)