Staatorganisation Verwaltungsrecht und -tätigkeit
Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung
Programm• Lernziele und Einleitung • Besprechung einzelne Themen (mit Übungen): Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung• AbschlussrundeLernziele• Sie können die Fachbegriffe aus den Lektionen korrektanwenden.• Sie können Fragen zu den Themen: Verwaltungstätigkeit Grundsätze des Verwaltungsrechts Grundsätze des Verwaltungsverfahrens Beamtenrecht Staatshaftung
Kartei Details
Karten | 40 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Deutsch |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 27.02.2021 / 27.02.2021 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210227_staatorganisation_verwaltungsrecht_und_taetigkeit
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d) Geben Sie mit dem Fachbegriff die andere Art von Referendum an, die das Schweizer Recht kennt. Nennen Sie zudem zwei Fälle, in denen diese gesuchte Art von Referendum zur Anwendung kommt.
Obligatorisches Referendum. Bei Änderungen der BV, beim Beitritt zu bestimmten Organisationen, bei gewissen dringlichen Bundesgesetzen.
e) Wer ist zuständig für die In-Kraft-Setzung eines neuen Gesetzes bzw. revidierter Gesetzesartikel bzw. war es im Zusammenhang mit dem revidierten Art. 8a SchKG? Nennen Sie das zuständige Organ des Bundes.
Bundesrat
f) Nachdem ein Bundesgesetz in Kraft tritt, wird es in eine eidg. Gesetzessammlung aufgenommen. Nennen Sie die genaue Fundstelle.
Systematische Rechtssammlung.
Übung 4: Die Grund- bzw. Freiheitsrechte Aufgabe
a) Beschreiben Sie die Funktion von Freiheitsrechten.
Sie sollen den Staat in seiner Macht gegenüber dem Bürger einschränken und dem Bürger Spielraum für die Gestaltung seines privaten und wirtschaftlichen Lebens lassen.
b) Nennen Sie die Rechtsquelle, in der die Freiheitsrechte geregelt sind.
Bundesverfassung, EMRK, Kantonsverfassung, UNO-Pakte
c) Nennen Sie drei Grundrechte und den zutreffenden Artikel aus der Bundesverfassung.
Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit (BV 10) Eigentumsgarantie (BV 26) Wirtschaftsfreiheit(BV 27) Religionsfreiheit (BV 15)
d) Nennen Sie drei Grund- bzw. Freiheitsrechte, die im Inkassowesen eine Rolle spielen können.
Eigentumsgarantie (BV 26)
Wirtschaftsfreiheit(BV 27)
Religionsfreiheit (BV 15)
Übung 5: Eingriff in ein Freiheitsrecht 1. Aufgabe Nennen Sie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass ein Grundrecht eingeschränkt werden kann.
1.Rechtsgrundlage
2.Öffentliches Interesse
3.Verhältnismässigkeit
a) Eignung
b) Erforderlichkeit
c) Verhältnismässigkeit von Eingriffszweck und Eingriffswirkung
2. Aufgabe Sachverhalt: Schuldner X (unverheiratet, alleinstehend) ist Eigentümer eines kleinen Einfamilienhauses, das er vor mehreren Jahren günstig gekauft hatte. Auf dem Grundstück lasten keine Grundpfandrechte. Im Rahmen eines Erbteilungsstreites wird er aufgrund eines rechtskräftigen Urteils für die Summe von Fr. 57‘600.- betrieben. Im Rahmen der Pfändung stellt das Betreibungsamt fest: Der Schuldner hat ein pfändbares Einkommen, die Quote beträgt monatlich Fr. 350.- Der Schuldner hat als pfändbares Vermögen nur das erwähnte Einfamilienhaus. Das Betreibungsamt vollzieht deshalb eine Pfändung des Einfamilienhauses. a) Geben Sie zunächst an, welches Grundrecht durch die Pfändung betroffen ist. Notieren Sie auch die zutreffende Rechtsquelle.
Die Eigentumsgarantie, BV 26.
b) Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für eine Beschränkung dieses Grundrechts gegeben sind und begründen Sie Ihre jeweilige Antwort kurz.
Gesetzliche Grundlage:
Die Pfändung stellt zweifellos einen schweren Eingriff in das verfassungsmässige Recht der Eigentumsgarantie dar, weshalb ein Gesetz im formellen Sinne als Rechtsgrundlage erforderlich ist. Das dem Pfändungsentscheid zugrunde liegende SchKG erfüllt dieses Kriterium, womit von einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage auszugehen ist.
Öffentliches Interesse:
Das öffentliche Interesse liegt der Durchsetzung von Geldschulden durch den Staat, damit nicht Private mit Selbstjustiz ihre Forderung eintreiben.
Verhältnismässigkeit: Geeignetheit: Die Massnahme muss geeignet sein, das öffentliche Interesse zu erreichen. Die Pfändung ist sicherlich geeignet, um die Geldforderung durchzusetzen.
Notwendigkeit: Der Eingriff muss das geringstmögliche Mittel sein. Wenn kein pfändbares Einkommen bzw. viel zu wenig im Vergleich zur Forderung und kein sonstiges pfändbares Vermögen vorhanden sind, so ist die Pfändung des Einfamilienhauses das geringstmögliche Mittel, um den Zweck zu erreichen.
Zumutbarkeit: Nimmt man eine Abwägung von öffentlichem und betroffenem privatem Interesse vor, so kommt man zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Durchsetzung überwiegt.
Fazit: Die Pfändung des Einfamilienhauses ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar
Übung 6: Rechtsschutz für Grund- und Freiheitsrechte Aufgabe:
a) Beschreiben Sie den Instanzenzug, wenn das Betreibungsamt ein Grundrecht verletzt hat.
1.untere Aufsichtsbehörde: Bezirksgericht (Kt. ZH)
2.obere Aufsichtsbehörde: Obergericht (Kt. ZH)
3.Schweizerisches Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen
4.Evtl. Beschwerde an den Europäische Gerichtshof
b) Nennen Sie die Voraussetzungen, damit eine Beschwerde wegen Verletzung eines Grundrechts beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden kann.
1.Innerstaatlicher Instanzenzug ausgeschöpft
2.Von EMRK geschütztes Recht verletzt
Übung 7: Schweizer Bürgerrecht Aufgabe: Beantworten Sie folgende Fragen zum Schweizer Bürgerrecht. a) Nennen Sie drei Möglichkeiten für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts.
Geburt bzw. Abstammung (Eltern sind Schweizer Bürger), Adoption, Einbürgerung
b) Beschreiben Sie die Voraussetzungen für den Entzug des Schweizer Bürgerrechts
wenn jemand die Interessen und das Ansehen des Landes erheblich verletzt, und es sich um einen Doppelbürger handelt
c) Welche politischen Rechte sind an das Schweizer Bürgerrecht geknüpft?
Recht zu wählen, abzustimmen oder sich wählen zu lassen sowie Unterzeichnen von Initiativen und Referenden
Die Verwaltungstätigkeit
Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit
• Völkerrecht (Staatsverträge wie EMRK, LugÜ)
• Bundesverfassung (und Kantonsverfassungen)
• Gesetze
• Verordnungen
• Konkordate (Verträge zwischen den Kantonen)
• Allgemeine Rechtsgrundsätze
• Gewohnheitsrecht
Rechtsquellen des Verwaltungsrechts / der Verwaltungstätigkeit
Bundesgesetze
• Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
• Bundespersonalgesetz Kantone
• Gesetze zur Organisation der Verwaltung
• Verwaltungsrechtspflegegesetz
• Personalgesetz
• Haftungsgesetz
Die Verwaltungstätigkeit
Zu unterscheiden:
Nichtstreitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Vorbereitung und den Erlass von erstinstanzlichen Verfügungen durch Verwaltungsbehörden. Streitiges Verwaltungsverfahren betrifft die Anfechtung von Verfügungen (Regelungen über Frist, Form, Legitimation usw.) und das Verfahren, das vor Verwaltungsbehörden zur Erledigung des anschliessenden Rechtsstreites durchgeführt wird (Regelungen über Zuständigkeit, Kognition, Wirkung des Entscheides usw.).
Die Verwaltungstätigkeit
Begriff
Verwaltungstätigkeit ist:
•Staatliche Tätigkeit
•Anwendung des Rechts im Einzelfall •Nicht Rechtsetzung
•Nicht Entscheid über Rechtsstreitigkeiten
•Nicht Strafen
Die Verwaltungstätigkeit
Konkreter:
Verwaltungstätigkeit heisst
•Verfügungen erlassen
•Nicht Verordnungen
Definition Verfügung Art. 5 Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren
Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen und zum Gegenstand haben:
a. Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten oder Pflichten;
b. Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder Umfanges von Rechten oder Pflichten;
c. Abweisung von Begehren auf Begründung, Änderung, Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten, oder Nichteintreten auf solche Begehren.
Eine Verfügung ist -ein individueller, also an den Einzelnen gerichteter -Hoheitsakt (also von einer staatlichen Stelle), -durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.
Aufbau / Inhalt Verfügung
1. Adressat
2. Ort, Datum
3. Betreff
4. Sachverhal
t 5. Rechtsgrundlagen
6. Erwägungen
7. Entscheid
a. Sachliche Anordnungen
b. Kosten
c. Mitteilung
8. Rechtsmittelbelehrung
9. Absender
....
Rechtskraft einer Verfügung
Formelle Rechtskraft Die Verfügung kann von den Betroffenen nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden (Frist für Anfechtung abgelaufen). Materielle Rechtskraft Die Verfügung ist unabänderbar. Sie kann auch von der Verwaltungsbehörde nicht mehr widerrufen werden. Die materielle Rechtskraft setzt die formelle voraus.
Verfügung und Vollzugshandlungen
Vollzugshandlungen sind Verwaltungsmassnahmen, die die Ausführung und Durchsetzung formell rechtskräftiger Verfügungen bezwecken. Beispiele:
• Abbruch einer baurechtswidrigen Baute aufgrund eines Abbruchbefehls
• polizeiliche Einziehung von Drogen
• Pfändung am Ort der gelegenen Sache (Requisition)
Die fehlerhafte Verfügung
Fehlerhaft ist eine Verfügung, die
- inhaltlich rechtwidrig ist oder
- durch eine unzuständige Behörde erlassen wurde oder
- in einem rechtlich nicht korrekten Verfahren erlassen wurde oder - formell falsch (Verfahrensfehler) ist.
Es genügt, wenn eines der obigen Kriterien erfüllt wird (alternative Bedingungen).
Folgen:
• Anfechtbarkeit (als Regelfall)
• Nichtigkeit (d.h. von Anfang an nicht wirksam; bildet die Ausnahme)
• Widerrufbarkeit
• Staats- oder Beamtenhaftung
• Kein Eintritt der Rechtskraft
Kompetenzenregelung Bund und Kanton
1. Aufgabe Beantworten Sie folgende Fragen: a) Was bedeutet der Föderalismus? Beschreiben Sie mit eigenen Worten den Begriff.
Föderalismus bedeutet, dass die Kantone einen Teil ihrer Kompetenzen an den Bund abgegeben haben und das Bundesrecht in diesem Bereich beachten müssen.
b) Wer bestimmt, welche Kompetenzen den Kantonen und welche dem Bund zukommen, bzw. wo ist das geregelt?
In der Bundesverfassung, BV 3, 42
2. Aufgabe Sachverhalt: Der Kanton X ist in finanziellen Nöten. Das Kantonsparlament beschliesst deshalb eine Stempel-Gebühr für alle Ämter im Kanton. Auch die Betreibungsämter werden angewiesen, von den Gläubigern für jeden Stempeldruck die Gebühr von Fr. 0.50 einzukassieren. Frage: Welches staatsrechtliche Prinzip ist hier verletzt? Nennen Sie es mit dem Fachbegriff. Beschreiben Sie weiter in 2-3 Sätzen, worin die Verletzung liegt. Geben Sie auch die Rechtsquelle an.
Zu prüfen ist eine Verletzung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts. BV 49 Abs. 1 (BV 3). Die Festlegung von Stempelabgaben ist Sache des Bundes (BV 134), für kantonale Regelungen bleibt wenig Raum. Die Festlegung der Gebühren im Betreibungswesen ist Sache des Bundes. Der Bundesrat hat entsprechend einen Gebührentarif erlassen. Für eine kantonale Regelung besteht kein Raum. Das Prinzip der derogatorischen Kraft des Bundesrechts steht daher dem Bezug anderer als der in Art. 16 Abs. 2 SchKG vorgesehenen Gebühren entgegen.
Gewaltenteilung
Aufgabe: Beantworten Sie folgende Fragen zur Gewaltenteiung. a) Beschreiben Sie Sinn und Zweck der Gewaltenteilung auf Bundesebene.
Verhinderung der Machtkonzentration auf eine Person oder Personengruppe
b) Gilt das Prinzip der Gewaltenteilung auch auf Kantonsebene?
ja
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