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GAV Eletro-Branche 2020-2023

TPA Prüfungsvorbereitung

TPA Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 31
Lernende 15
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 28.01.2021 / 23.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Wie hoch ist der Mindestlohn eines El- Inst nach der Lehre? Stundenlohn?

Mit 1 Jahr berufserfahrung? Stundenlohn?

4500.-/25.86

5000.-/28.74

 

Wie hoch ist der Mindestlohn eines Montage-Elektrikers nach der Lehre? Stundenlohn

Mit 1 Jahr berufserfahrung? Stundenlohn

4300.-/24.71

4700.-/ 27.01

Wie hoch ist der Mindestlohn eines Telematikers nach der Lehre? Stundenlohn

Mit 1 Jahr berufserfahrung? Stundenlohn

4770.-/ 27.41

5300.-/ 30.46

Wie hoch ist der Mindestlohn eines ungelehrten Monteures nach der Lehre? Stundenlohn?

Mit 2 Jahr Erfahrung in der Elektrobranche? Stundenlohn?

4200.-/24.14

4500.-/25.86

Scheisse 2 Beruferfahrung und er verdient gleich viel wie ein gelernter Instalateur nach 4 Jahren Lehre...

Wie viel Ferien hat man gemäss GAV pro Jahr

bis zum vollendeten 20 Lebensjahr 25 Tage

21-35 Jahre 24 Tage

36-55 Jahre 25 Tage

56-65 Jahre 30 Tage

Krank in den Ferien? Zählt das als Ferientage oder als Krank?

Erkrankt oder verunfallt ein Arbeitnehmer während seinen Ferien, so gelten die ärztlich bescheinigten Tage unverschuldeter, gänzlicher Arbeitsunfähigkeit nicht als Ferientage soweit die Arbeitsunfähigkeit den Erholungszweck (tägliche ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt) der Ferien verunmöglicht. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber sofort zu informieren

Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?

Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht, soweit es die Betriebsverhältnisse erlauben.

 

Art 29.10

Welche Feiertage gibt es gem. GAV?

9 Stück:

Entschädigungspflichtige Feiertage sind:

Neujahr

2. Januar (Berchtoldstag)

Karfreitag

Ostermontag

Auffahrt

Pfingstmontag

1. August (Bundesfeiertag)

Weihnachten (25. Dezember)

Stephanstag (26. Dezember)

Allfällige eidgenössische, kantonale, öffentliche Feier- oder Ruhetage, welche die 9 entschädigungspflichtigen Feiertage überschreiten sind nicht entschädigungspflichtig

Art 30.2,30.3