Personaladministration 2 - NBW PersonalassistentIn 2021
3. Personaldossier / 4. Personaladministration / 5. Personalaustritt / 6. Arbeitszeugnisse
3. Personaldossier / 4. Personaladministration / 5. Personalaustritt / 6. Arbeitszeugnisse
Kartei Details
Karten | 46 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 24.01.2021 / 05.04.2022 |
Weblink |
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Was ist der Sinn und Zweck von Arbeitszeugnissen?
Es bildet für den MA eine Empfehlung, die bestmögliche Voraussetzungen für eine neue Stelle und wirtschaftliches Fortkommen schafft.
Es ist für den MA eine Orientierung, um sich über die Arbeitsleistung und Verhalten bewusst zu werden.
Für den AG soll es ein Ausweis qualitativ guter Arbeit darstellen und positives Image fördern.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen unterscheidet man?
- einfaches Zeugnis (Arbeitsbestätigung)
Enthält nur Angaben über die Person, deren Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Tätigkeitsbeschrieb.
- qualifizierte Zeugnis (Vollzeugnis)
Enthält die gleichen Angaben wie Bestätigung, zusätzlich Beurteilung über Leistung und Verhalten des AN.
→ bei VG: Beurteilung über das Führungsverhalten
Formalitäten: Erhalt nach Beendigung des Arbeitsverhältnis, Formulierung in der Vergangenheitsform.
- Zwischenzeugnis
Dient zur persönlichen Standortbestimmung bei Versetzungen oder Austritt von VG.
Erleichtert den MA die Suche nach einer neuen Herausforderung bei ungekündigter Stelle.
Formalität: Formulierung in der Gegenwartsform - Lehrzeugnis
Art. 346a OR - wird erst nach Beendigung der Lehre ausgestellt.
Inhalt: Angaben über Person, erlernten Beruf und Dauer der Lehre.
→ Auf Verlangen des Lernenden, hat sich das Zeugnis auch über die Fähigkeit, die Leistung und das Verhalten auszudrücken.
Bemerkung: Lernende haben pro Semester 1x Anspruch auf eine schrift. Beurteilung über die Arbeits- und Lernsituation (ALS) → Inhalt: Aussagen über Eignung für den Beruf, Leistungen und Verhalten.
Wann wird anstelle eines Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung geschrieben?
- Bei besonders kurzen Arbeitseinsätzen (1-2 Monate)
- Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers
Welches sind die formalen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis ?
Das Erscheinungsbild von einem Zeugnis wird positiv beeinflusst durch:
- optische klare Textaufteilung und -gestaltung
- fehlerfrei und grammatikalisch richtig verfasst
- auf Firmenpapier mit Ort und Datum der Ausstellung
- Originalunterschriften der ausstellenden Personen
- inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein (keine Codes)
- in der gängigen Sprache des Landes, Region oder Firma verfasst sein
Was sind die Grundsätze für die Ausstellung eines Zeugnisses (Wie muss es formuliert sein)?
Ein Zeugnis
- muss vollständig und
- wahr sein
- und die Beurteilung soll wohlwollend ausfallen sowie
- klar und
- individuell formuliert sein.
Bemerkung: Diese Forderungen schliessen aber nicht aus, auch Negatives im Zeugnis festzuhalten. Es empfiehlt sich, die Kündigungsbegründung in einem Vollzeugnis niederzuschreiben.
Welche Kriterien sollten beim verfassen eines Zeugnisses beachtet werden, um ein gutes, kompetentes Image als AG zu bewirken?
- Die Ausführlichkeit muss der Position und der Anstellungsdauer entsprechen
- Vollständigkeit und ein guter Sprachstil spricht für die Professionalität der Firma
- Individualität und Fehlerfreiheit zeugen von sorgfältiger Arbeit im Personalwesen
Wie lange (Umfang) sollte das Arbeitszeugnis maximal sein?
Grundsatz: Die Ausführlichkeit & Länge sollte der Anstellungsdauer & Position entsprechen.
In der Regel max. 2 Seiten
Zu welchen Punkte (Bestandteile) sollte sich ein qualifiziertes Zeugnis (Vollzeugnis) äussern?
- Angaben zur Firma (Genaue Bezeichnung mit Adresse)
- Titel des Dokuments (Zwischen-, Arbeits-, Lehrzeugnis, Arbeitsbestätigung)
- Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Heimatort/Staatsangehörigkeit)
- Anstellungsdauer (Anstellung von ....bis.....)
- Art der Tätigkeit (Berufsbezeichnung/Funktion, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung)
- Werdegang (Entwicklung: Versetzung oder Beförderung, Weiterbildung)
- Leistungsbeurteilung: Fach-/Methoden-kompetenz (Arbeits-Qualität und -Quantität, Fachkenntnisse und deren Anwendung, Arbeitseinsatz und -weise, Leistungen, Erfolge)
- Verhaltensbeurteilung: Sozialkompetenz (gegenüber Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kunden, Team; Zusammenarbeit im Team & mit VG)
- Führungsbeurteilung (Vorbildrolle, motivierendes Verhalten, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Konfliktlösung)
- Ort/Datum (rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sonst Ausstelldatum)
- Austrittsgrund (nur zur Klärung des Gesamtbildes oder bei Kündigung durch MA)
- Schlusssatz/Grussformel (Dank, Weiterempfehlung, Bedauern und Zukunftswünsche)
Wer schreibt bzw. unterschreibt Zeugnisse?
Entweder vom Linienvorgesetzten oder von der Personalabteilung. Rechtspraxis verlangt, dass es sich um eine leitende Angestellte handelt und zeichnungsberechtigt ist.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis?
Der Anspruch verjährt nach 10 Jahren, gerechnet ab dem Austrittsdatum.
Bemerkung:
Eine qualifizierte Beurteilung ist schwieriger je länger das Arbeitsverhältnis zurückliegt → rudimentäres Vollzeugnis oder einfach Bestätigung.
Keine Einigung in der Rechtssprechung bzgl. Verjährungsfrist:→ Berufung auf Aktenaufbewahrungspflicht im OR ⇔ nach 5 Jahren kann Zeugnis nicht mehr richtig ausgestellt werden.
Für welche Fälle und aufgrund welcher Gesetzesgrundlage dürfen ArbG Referenzen einholen?
Laut OR 328b darf der ArbG nur dann Referenzauskünfte einholen, wenn diese zur Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig sind.
Wann dürfen Referenzauskünfte erteilt werden?
Nur wenn der MA der Auskunftserteilung zugestimmt hat (explizit oder implizit) und den bisherigen ArbG dazu autorisiert hat.
An welche Regeln muss sich der Umfang und der Inhalt der Referenzauskunft orientieren?
Der Umfang der Auskunft muss sich an den für das Zeugnis aufgestellten Regeln orientieren.
Die Referenz muss:
- wahr
- wohlwollend
- klar
- vollständig
- individuell sein
d.h. was in einem Zeugnis steht, kann auch mittels Referenz weitergegeben werden. ⇒ Es sind jedoch nur arbeitsplatzrelevante Auskünfte über Privates zulässig!
Ist beim Vorliegen einer blossen Arbeitsbestätigung eine Referenzauskunft über Leistung und Verhalten zulässig?
NEIN, die Informationen beschränken sich nur auf den Inhalt dieser Bestätigung.
Haben ArbN ein Auskunftsrecht über den Inhalt der erfolgten Referenz?
JA, sowohl gegenüber dem referenzeinholenden wie auch gegenüber dem referenzerteilenden Arbeitgeber.
Was versteht man unter dem Begriff Personaldossier?
Alle schriftlichen Aufzeichnungen, die sich auf den Arbeitnehmenden und den Inhalt seines Arbeitsverhältnisses beziehen.
Was gehört in ein Personaldossiers (Inhalt)?
- Personalstammdaten (Ausweiskopien, Kontoverbindung)
- Bewerbungsunterlagen (Dossier, Notizen Interview, Stellenbeschrieb, Anforderungsprofil)
- Vertragsunterlagen (Arbeitsvertrag, Vereinbarungen, Vertragsänderungen, Arbeitsbewilligungen)
- Notizen MA-Gespräche (Probezeitbericht, MA-Qualifikationen, Verweise, Verwarnungen, Belobigungen)
- Laufbahn (Karriere-Entwicklung, Weiterbildungsplan und -vereinbarungen, Beförderungen)
- Finanzielles (Lohnabrechnung und -ausweise, Lohnerhöhungen, Kopie AHV-Ausweis, Unterlagen Pensionskasse, Darlehens-vereinbarung, Lohnvorschuss/-pfändung)
- Korrespondenz (Bestätigungen, Informationen)
- Absenzen (Fehlzeiten betreffend Krankheit & Unfall, Arbeitszeitrapport mit Gleit- & Mehrzeiten, Urlaubsanträge, Arztzeugnisse)
- Austrittsunterlagen (Kündigung, Notizen Austrittsgespräch, Arbeitszeugnis)
Grundsatz:
Es sollen nur Daten gesammelt werden, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.
Nach welchen Punkten kann ein Personaldossiers gegliedert werden?
Entstehenung des Anstellungsverhältnisses:
- Bewerberbungsunterlagen
- Vertragsunterlagen
Verlauf des Anstellungsverhätlnisses:
- Mitarbeitergespräche
- Laufbahn
- Finanzielles
- Korrespondenz
- Absenzen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Austrittsunterlagen
Nach welchen Punkten kann man ein Personaldossier auch noch gliedern?
Personalien:
- Stammblatt
- Bewerbungsunterlagen
- Notizen zum Interview
- Referenzauskünfte
Vertragsunterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Personalreglement
- Vertragsänderungen
- Beförderungen
Entwicklung:
- Probezeitbericht
- Mitarbeiterbeurteilung
- Vorgestztenbeurteilung
- Weiterbildungen
Finanzielles:
- Lohnabrechnung
- Lohnentwicklung/-erhöhungen
- Lohnpfändungen
Welche Gesetze/Artikel nehmen Einfluss auf den Inhalt und die Führung des Personaldossiers?
Art. 4 DSG:
Personendaten dürfen nur rechtmässig erhoben werden
Die Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
Art. 328b OR:
Arbeitgeber darf Daten über Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie einen Arbeitsplatzbezug aufweisen und wahrheitsgemäss sind.
Was gehört nicht ins Personaldossier?
Alle Daten über das private, öffentliche und gewerkschaftliche Freizeitverhalten ausserhalb des Unternehmens.
Beispiele:
- politische Aktiviäten und Parteizugehörigkeit
- religiöse Gemeinschaften/Zugehörigkeit
- sexuelle Vorlieben
- familiäre Verhältnisse
- Bekanntenkreis
Welche möglichen Gefahren bestehen für Personaldossiers in Papierform?
- Einsichtnahme durch unbefugte Personen
- Diebstahl von Personendaten
- Veränderung von Personendaten
- Zerstörung durch Wasser und Feuer oder mutwillig
Wie kann man Personaldossiers in Papierform schützen und wo sollten diese gelagert (Standort) werden?
Art. 7 DSG besagt, dass Personaldaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden müssen.
Zum Beispiel durch:
- Zentrale Lagerung (z.B. in der Personalabteilung)
- Abschliessbarer Raum
- Feuerfester Schrank
- nicht offen und unbeaufsichtig herumliegen lassen
- Einsichtnahme ausschliesslich im Personalbüro
Welche Vorteile bieten elektronische Personaldossiers?
- schneller Zugriff
- Kosten- und Platzvorteile bei der Lagerung
- bestimmte Daten können von verschiedenen Abteilungen (HR, FIBU, Controlling, Linie) genutzt werden
- besserer Schutz mittels Sicherung durch Backup
Wer hat ein Recht auf Einsichtnahme des Personaldossiers?
- jeder Mitarbeiter hat das Recht auf umfassende Einsichtnahme / Auskunftserteilung - schriftlich und kostenlos (Kopie oder Ausdruck)
- der direkte Vorgesetzte → arbeitsplatzbezogenes Interesse
- Mitarbeiter der Personalabteilung
Einsicht Personaldossier:
Welche Daten/Informationen muss der ArbG dem ArbN nicht zeigen?
- überwiegende Interessen des Arbeitgebers
- persönliche Notizen des Arbeitgebers
- Unterlagen über Personal- und Karriereplanung (beabsichtigte Beförderung des Arbeitnehmers)
- Unterlagen über laufende Verfahren
Einsicht Personaldossier:
Kann die schriftliche Auskunftspflicht des Arbeitgebers auch durch eine andere Form (Art und Weise) ersetzt werden?
Wie lange müssen Unterlagen eines Personaldossier aufbewahrt werden (Aufbewahrungspflicht des ArbG)?
Im Regelfall empfiehlt sich eine Aufbewahrungsdauer von 5 Jahren, die in Ausnahmefällen (wenn das Gesetz dies vorsieht) auf 10 Jahren verlängert werden kann.
10 Jahre:
- Verträge
- Lohnabrechnungen und -ausweise
- Sozialversicherungsunterlagen
- Mitarbeiterbeurteilungen und Zeugnisse
5 Jahre (aus arbeitsrechtlicher Sicht):
- Akten- und Gesprächsnotizen
- Verweise, Verwarnungen
- Belobigungen
- Zeiterfassungsblätter
- Spesenbelege
Im Übrigen sind Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden, zu vernichten.
Wann und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber Auskunft über Personaldaten an Dritte geben?
Grundsätzlich darf der ArbG ohne Einwilligung der betroffenen Person keine Auskunft an Dritte erteilen.
Nur wenn eine gesetzliche Pflicht besteht, Daten weiterzugeben, wie zum Beispiel für die AHV, dürfen die Daten auch ohne Einwilligung der betroffenen Person bekannt gegeben werden.
- bei Anfragen von Banken, Kreditkartenherausgebern und Vermietern:
nur mit Zustimmung des Mitarbeiters
- bei Anfragen von Amtsstellen/Behörden (z.B. Organe wie Sozialversicherungen, (Fremden-)Polizei, etc.):
ohne Zustimmung des MA aufgrund Kraft gesetzlicher Verpflichtungen
- in allen andere Fällen (z.B. Referenzauskunft):
keine Auskünfte ohne Zustimmung des MA
Wie kann sich der ArbG vor missbräuchlichen Anfragen von Drittpersonen über Personendaten der MA schützen?
Aus Sorgfalts- und Beweisgründen schriftliche Anfragen verlangen und diese schriftlich beantworten.
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