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Fragen Erlöschen von Obligationen

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester

ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 13.01.2021 / 13.01.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Welches sind die möglichen Gründe für das Erlöschen einer Obligation?

Verrechnung; Neuerung (Novation); Vereinigung; Hinterlegung beim Gläubigerverzug; Leistung an Erfüllung statt; Verjährung/Verwirkung; Schulderlass; unverschuldete Unmöglichkeit

Welche Wirkung hat der Untergang einer Forderung auf deren Nebenrechte?

Gemäss Art. 114 Abs. 1 OR erlöschen mit dem Untergang der Forderung auch all deren Nebenrechte (z.B. Pfandrecht, Bürgschaft, Konventionalstrafe)

Wann tritt Erfüllung der Obligation ein?

Erfüllung tritt dann ein, wenn die Leistung so erbracht wird, wie sie – nach Gegenstand, Person, Ort und Zeit – geschuldet ist

Welches sind die Voraussetzungen der Verrechnung?

Bestand zweier Forderungen (Hauptforderung und Verrechnungsforderung); Gegenseitigkeit der beiden Forderungen; Gleichartigkeit der beiden Forderungen; Fälligkeit der Verrech- nungsforderung (und Erfüllbarkeit der Hauptforderung); Klagbarkeit der Verrechnungsforde- rung; zudem darf weder ein gesetzlicher noch ein vertraglicher Verrechnungsausschluss vor- liegen

Welche Forderungen können nicht verrechnet werden?

Forderungen gemäss Art. 125 OR können von Gesetzes wegen nicht verrechnet werden: Forderungen auf Rückgabe von hinterlegten, entzogenen oder vorenthaltener Sachen; beson- dere Forderungen wie Unterhalts- oder Lohnansprüche; öffentlich-rechtliche Forderungen des Staates

Was bedeutet Gegenseitigkeit der Forderungen?

Die Verrechnungsforderung muss sich gegen den Verrechnungsgegner und die Haupt- forderungen gegen den Verrechnenden richten

Was bedeutet Gleichartigkeit der Forderungen?

Die beiden Forderungen müssen sich auf inhaltlich gleichartige Leistungen richten (z.B. Geld- forderungen oder Forderungen auf Leistung derselben Gattung)

Nennen Sie eine nicht klagbare Forderung.

Eine verjährte Forderung oder eine Forderung aus Spiel und Wette (Art. 513 OR)