M11 Persönlichkeitsrecht
sdfkjds
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Set of flashcards Details
Flashcards | 35 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 04.12.2020 / 05.12.2023 |
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Es soll verhindert werden, dass jede private Lebensäusserung der Allgemeinheit bekannt wird. Desbalb gibt es die:
§ Drei-Sphären-Theorie, sie wird unterteilt in:
§ Gemeinbereich (Öffentlichkeitssphäre)
§ Lebensäusserungen in der Öffentlichkeit => kein Schutz
§ Geheimbereich
§ Sphäre, die der Kenntnis aller Personen entzogen ist
§ z.B.: Krankengeschichte, innerfamiliäre Konflikte, sexuelle Verhaltensweisen, etc. => absoluter Schutz
§ Privatbereich
§ Übriger Bereich des Privatlebens
§ Problem: Abgrenzung der Sphären sehr schwierig!
Allgemeine Voraussetzungen für eine Geheimhaltungspflicht:
§ Relative Unbekanntheit der Tatsache
§ Tatsache ist weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich § Nur ein beschränkter Personenkreis weiss davon
§ Erkennbarer Geheimhaltungswille
§ Es besteht der Wille, die Kenntnis auf einen bestimmten Kreis von Personenbeschränkt zu halten
§ Schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse
§ Berechtigtes objektives Interesse, das für den Dritten als solches erkennbar ist
Arten der Klagen bei Persönlichkeitsverletzungen und Artikel?
Drohende Verletzung verbieten, Unterlassungsklage, Kein Verschulden, Art. 28a Abs. 1 Ziff. 1 ZGB, Art. 28b ZGB
Bestehende Verletzung eliminieren, Beseitigungsklage, Kein Verschulden, Art. 28a Abs. 1 Ziff. 2 ZGB
Rechtswidrigkeit der Verletzung feststellen, Feststellungsklage, Kein Verschulden, Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB
Veröffentlichung von Berichtigung oder Urteil, Publikations-/Berichtigungsklage, Kein Verschulden Art. 28a Abs. 2 ZGB
Zusprechung von Schadenersatz, Ohne Kausalhaftung verschulden, Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 41 ff.
Zusprechung von Genugtuung, Ohne Kausalhaftung verschulden, Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 47/ 49 OR
Herausgabe des Gewinns, kein Verschulden, Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 423 OR
Voraussetzungen für das Gegendarstellungsrecht
Unmittelbare Betroffenheit
Gewisse Intensität notwendig, blosse Bezugnahme reicht nicht aus
Jemand muss individuell angesprochen werden bzw. deren Identität muss erkennbar sein
Person muss nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein§ aufgrund einer Tatsachendarstellung
Tatsachen = als Tatsachen gilt das, was bewiesen werden kann oder könnte§
nicht bei einem Werturteil = vermittelt blosse Ansichten einer Person§ durch ein periodisch erscheinendes Medium
Medium muss sich regelmässig an ein bestimmtes, mehr oder weniger gleichbleibendes Publikum richtenFehlen eines offenbaren Rechtsmissbrauches
Wann erwirbt eine jursistische Person ihre Rechtsfähigkeit?
Erwerb der Rechtsfähigkeit
§ Grundsatz: Erwerb durch Handelsregistereintrag
§ Durch Eintragung wird Persönlichkeit immer erlangt, selbst wenn es an einer materiell-
rechtlichen Voraussetzung der Entstehung fehlt
§ Handelsregistereintrag heilt Mängel der Gründung
§ Ausnahmen: Prinzip der freien Körperschaftsbildung
§ Gewisse juristische Personen brauchen keinen Eintrag (Art. 52 Abs. 2 ZGB)§ Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten
§ Vereine, die nicht wirtschaftliche Zwecke verfolgen
§ Kantonalprivatrechtliche juristische Personen (vgl. Art. 59 Abs. 2 ZGB)
Auflösungsgründe einer juristischen Person?
AuflösungsbeschlussdeszuständigenOrgans
§ AblaufvonZeitbzw.ErreichungdesZwecks
§ AufhebungdurchrichterlichesUrteil
§ AufhebungvonGesetzeswegen,z.B.wegenZahlungsunfähigkeitoderUnmöglichkeit,dieOrgane zu bestellen
§ Konkurseröffnung
Rechtsfähigkeitsbereiche von juristischen personen?
§ Vermögensrechte
§ Möglichkeit,einGewerbezubetreibenoderMitgliedeinerVereinigungzusein
§ Persönlichkeitsschutz(z.B.NamensschutzbeiVereinenundStiftungen)
§ AktiveundpassivePartei-undProzessfähigkeit
§ Steuersubjekt(+),aberbesonderesteuerrechtlicheBehandlung
§ VerfassungsmässigeRechte(z.B.Rechtgleichheit,Handels-undGewerbefreiheit,Eigentums- garantie, etc.)
Was sind formelle und was faktische Organe?
FormelleOrgane:«sind jene Personen, die von der zuständigen Stelle deforma zur Wahrnehmung von Organisationsfunktionen berufen werden» (z.B. Vorstandsmitglied des Vereins, Direktionsmitglied einer AG)
§ FaktischeOrgane:«sind alle Personen, die defacto an der Willensbildung der Gesellschaft teil haben und auch mit entsprechender rechtlicher oder tatsächlicher Entscheidkompetenz ausgestattet sind“.
wann ist ein wirtschaftlicher Zweck bei einem Verein zu bejahen?
Bei Körperschaften mit wirtschaftlichem Zweck: Verweis auf Handelsgesellschaften des OR (Art. 59 Abs. 2 ZGB); ein wirtschaftlicher Zweck ist dann zu bejahen, »wenn durch die Tätigkeit des Vereins den Mitgliedern ein konkreter ökonomischer Vorteil verschafft werden soll».
eben
§ Ideeller Zweck muss im Vordergrund stehen; nebenbei darf sich der Verein dann aber wirtschaftlich betätigen und sogar ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben; dann ist aber Eintrag im Handelsregister erforderlich
Zulässig ist der Verein somit:
§ bei ideeller Zielsetzung (Art. 60 Abs. 1 ZGB)
§ bei ideeller Zielsetzung mit einem diesem Ziel untergeordneten Betrieb eines Gewerbes nach kaufmännischer Art (Art. 61 Abs. 2 ZGB) Fussballverein macht grillparty um Einkommen zu generieren.
§ bei wirtschaftlicher Zielsetzung (d.h. direkte Förderung der ökonomischen Interessen der Mitglieder), wenn gleichzeitige, direkte gewerbliche Aktivität vorliegt etwa bei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen oder sonstigen Kratellen.
Unzulässig ist die Verwendung der Vereinsform:
§ Bei wirtschaftlicher Zielsetzung und gleichzeitigem Betreiben eines Gewerbes
à ein solcher «Verein» fällt nach Art. 59 Abs. 2 ZGB unter die Bestimmungen des OR.
Definition der Stiftung
Die Stiftung ist ein mit Rechtspersönlichkeit ausgestattetes und damit verselbständigtes, einem besonderen Zweck gewidmetes Vermögen, kurz ein Zweckvermögen».
Was bedeutet stiftungsfreiheit?
Stiftungsfreiheit bedeutet das Recht jeder Person, eine Stiftung zu errichten und sie nach Zweck, Vermögen und Organisation in den Schranken der Rechtsordnung beliebig auszugestalten
Verfahren der Verschollenheitserklärung art. 35 zgb?
§ Formelle Voraussetzungen:
§ Was: Gesuch um Verschollenerklärung einreichen; gerichtliche
Vollstreckungserklärung ist notwendig
§ Wer: Jeder, der aus dem Nichtvorhandensein bzw. dem Tod des Vermissten Rechte ableitet (z.B. Ehepartner, Erben, etc.)
§ Ab wann: Mindestens 1 Jahr seit dem Zeitpunkt der Todesgefahr oder 5 Jahre seit der letzten Nachricht
§ Wo: Gericht am letzten bekannten schweizerischen Wohnsitz des Verschwundenen zuständig (Art. 21 ZPO)
§ Nach Einreichung des Gesuchs erfolgt eine öffentliche Aufforderung an jedermann, Informationen über die betroffene Person bekannt zu machen. Meldefrist: mind. 1 Jahr.
Was umfasst der Begriff Persönlichkeit im z.H. mit Art. 28 ZGB?
«Art. 28 ZGB umfasst alles, was zur Individualisierung einer Person dient und im Hinblick auf die Beziehung zu den einzelnen Individuen und im Rahmen der guten Sitten als schutzwürdig erscheint»
Was ist die Urteilsfähigkeit?
Die Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Gegebenheiten und Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen und dementsprechend vernunftgemäss zu handeln.
Was ist die Rechtsfähgkeit?
Die Rechtsfähigkeit betittelt die Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten
Möglichkeit einer Person, in den Schranken der Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit?
Wie sieht es beim Embrio in vitro aus?
Beim Nodum conceptus?
Nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib und unter der Anforderung der Lebendigkeit.
Diese wird beim kleinsten Lebenszeichen bejaht, egal wie kurz. Herzschlag
Beim Embrio in vitro ab dem Zeitpunkt der Befruchtung
Beim Nondum Conceptus
Keine Rechtsfähigkeit, aber trotzdem Trägerschaft gewisser Rechte möglich
Welches Kriterium gilt zur Feststellung des Todes?
Hirntod, = vollständiger und irreversibler Funktionsausfall des Gehirns
Was besagt die Kommorientenvermutung in Art. 32 Abs. 2 ZGB?
Ist nicht eindeutig beweisbar, in welcher zeitlichen Abfolge der Tod mehrerer Personen eingetreten ist, so gelten beide als gleichzeitig verstorben
Wie werden Art. 34 und Art. 35 ZGB abgegrenzt?
Art. 34 ZGB: Eintritt des sicheren Todes als erwiesen angesehen, Person muss also nachgewiesenermassen von einem Ereignis betroffen worden sein, das notwendig zu ihrem Tod geführt haben muss. (Flugzeugabsturz, Erdbeben, Lawine)
Die Gesetzlichen Folgen treten hier sofort und unwiderruflich ein.
Art. 35 ZGB:keine endgültige Gewissheit, ob Person noch lebt oder bereits verstorben ist. Gefahrensituation lässt den Tod jedoch höchst wahrscheinlich erscheinen. Voraussetzungen von Art. 36 ZGB müssen beachtet werden.
Begriff der Handlungsfähigkeit
Und Zweck
Möglichkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern und aufzuheben oder sonstige Wirkungen auszulösen.
primär Schutzrecht: Personen, aufgrund Schwächezustandes oder Alter vor den rechtlich belastenden Folgen ihres Verhaltens zu bewahren
2 Formen der Handlungsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, verbindlich rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen
Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen zivilrechtlich einzustehen
Voraussetzungen für Urteilsfähigkeit im Geschäftsverkehr?
Grundsätzlich wird sie vermutet, ausser die Lebenserwahrtung führt zur umgekehrten Vermutung.
Sie besteht aus der Willensbildungsfähigkeit und der Fähigkeit sich gemäss dem so gebildeten Willen zu verhalten.
Die Willensbildungsfähigkeit besteht dabei aus:
- Verstandesgemässes Urteilsvermögen
- Realitätsbezug des Urteilsvermögens
- Fähigkeit zur Bildung nachvollziehbarer Motive
Voraussetzungen der Urteilsfähigkeit im Bereich der Deliktsfähigkeit
- Fähigkeit zur Einsicht in die Fähigkeit zur Einsicht in Schädigungsmöglichkeit
- Fähigkeit zur Einsicht in das Unrecht der Schadenszufügung
Steuerungsfähigkeit
(Verzichtsfähigkeit)
Unterscheidung relative und absolute Höchstpersönliche Rechte nach Art. 19c ZGB
Relativ höchstpersönliche Rechte sind bei Vorliegen der Urteilsfähigkeit vom Berechtigten selbst auszuüben.
Bei Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person: können die Rechte auch von einem gesetzlichen Vertreter wahrgenommen
werden. So etwa die Persönlichkeitsrechte nach Art. 28 ff. ZGB und die Klagen zum Schutz des Namens Art. 29 ZGB
Absolut höchstpersönliche Rechte
Urteilsfähige Person kann und muss selbstständig handeln
Bei Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person Keine Vertretung möglich => kein Handeln möglich
Bsp. Eheungültigkeitsklage
Bedeutung Verwandtschaft
besondere rechtliche Beziehung einer Person zu ihrem Umfeld, das durch eine besondere Nähe gekennzeichnet ist
Wo ist der Lebensmittelpunkt in Beziehung zum Wohnsitz?
Aufenthaltsort (Schlafen, Wohnen)
Absicht des dauernden Aufenthalts
(berufliche Beziehungen)
Ort, der intensivsten familiären oder gesellschaftlichen Beziehungen (überwiegendes Kriterium
Ort, wo man seine Freizeit verbringt (physischer Aufenthalt)
Definition
Persönlichkeit
Persönlichkeitsrechte
Persönlichkeit = Gesamtheit der individuellen Grundwerte einer Person
Persönlichkeitsrechte = Diejenigen Rechte, die dem Einzelnen um seiner Selbst willen zustehen
und die untrennbar mit seiner Person verknüpft sind.
Welches sind die bedeutsamsten Persönlichkeitsrechte?
Leben und Gesundheit (= physische und psychische Integrität)
Persönliche Freiheit (insb. körperliche Bewegungsfreiheit)
Ehre
Identität (inkl. Wissen um die eigene Herkunft)
Informationelle Privatheit
Name, Bild und Stimme
Persönlichkeitsrechte sind:
unverjährbar
§ unübertragbar
§ unvererbbar
§ unverzichtbar
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