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M11 Persönlichkeitsrecht

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Kartei Details

Karten 35
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 04.12.2020 / 05.12.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was ist die Rechtsfähgkeit?

  • Die Rechtsfähigkeit betittelt die Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten

  • Möglichkeit einer Person, in den Schranken der Rechtsordnung Träger von Rechten und Pflichten zu sein

Wann beginnt die Rechtsfähigkeit?

Wie sieht es beim Embrio in vitro aus?

Beim Nodum conceptus?

Nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib und unter der Anforderung der Lebendigkeit. 

Diese wird beim kleinsten Lebenszeichen bejaht, egal wie kurz. Herzschlag

Beim Embrio in vitro ab dem Zeitpunkt der Befruchtung

Beim Nondum Conceptus 

  1. Keine Rechtsfähigkeit, aber trotzdem Trägerschaft gewisser Rechte möglich

Welches Kriterium gilt zur Feststellung des Todes?

Hirntod, = vollständiger und irreversibler Funktionsausfall des Gehirns

 

Was besagt die Kommorientenvermutung in Art. 32 Abs. 2 ZGB?

  1. Ist nicht eindeutig beweisbar, in welcher zeitlichen Abfolge der Tod mehrerer Personen eingetreten ist, so gelten beide als gleichzeitig verstorben

Wie werden Art. 34 und Art. 35 ZGB abgegrenzt?

Art. 34 ZGB: Eintritt des sicheren Todes als erwiesen angesehen, Person muss also nachgewiesenermassen von einem Ereignis betroffen worden sein, das notwendig zu ihrem Tod geführt haben muss. (Flugzeugabsturz, Erdbeben, Lawine)

Die Gesetzlichen Folgen treten hier sofort und unwiderruflich ein. 

Art. 35 ZGB:keine endgültige Gewissheit, ob Person noch lebt oder bereits verstorben ist. Gefahrensituation lässt den Tod jedoch höchst wahrscheinlich erscheinen. Voraussetzungen von Art. 36 ZGB müssen beachtet werden.

Begriff der Handlungsfähigkeit

Und Zweck

Möglichkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern und aufzuheben oder sonstige Wirkungen auszulösen. 

primär Schutzrecht: Personen, aufgrund Schwächezustandes oder Alter vor den rechtlich belastenden Folgen ihres Verhaltens zu bewahren

2 Formen der Handlungsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, verbindlich rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen

Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen zivilrechtlich einzustehen

Voraussetzungen für Urteilsfähigkeit im Geschäftsverkehr?

Grundsätzlich wird sie vermutet, ausser die Lebenserwahrtung führt zur umgekehrten Vermutung. 

Sie besteht aus der Willensbildungsfähigkeit und der Fähigkeit sich gemäss dem so gebildeten Willen zu verhalten. 

Die Willensbildungsfähigkeit besteht dabei aus: 

- Verstandesgemässes Urteilsvermögen

- Realitätsbezug des Urteilsvermögens

- Fähigkeit zur Bildung nachvollziehbarer Motive