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Kartei Details
Karten | 17 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 30.11.2020 / 23.12.2020 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20201130_personaladministration
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Zeugnisarten
einfaches Zeugnis (Arbeitsbestätigung) / Vollzeugnis (qualifiziertes Zeugnis)/ Zwischenzeugnis/ Lehrzeugnis
MA- Daten an Dritte ?
ohne Einwilligung von MA keine Auskunft. / ausser gesetzliche Pflicht z.B. AHV
Auskunftsrecht an MA?
grundsätzlich umfassendes Recht auf Auskunft über Inhaltbihres MA-Dossiers.
ohne! persönliche Notizen vom AG. / Karriereplanung / zu laufenden Verfahren
Aufbwahrung MA-Dossier?
5 Jahre bzw.
10 Jahre (gesetzliche Pflicht, Daten für Zeugnis)
Beispiel von Inhalt einer Weiterbildungsvereinbarung.
- Grund der Weiterbildung
- Kostenübernahme
- Zeit
- Spesen
- Rückvergütung
- Verpflichtung
Grundsätze eines Zeugnisses
wohlwollend (Beurteilung)
wahr ( Inhalt)
vollständig (Inhalt)
klar (Inhalt)
Zeugnisbestandteile
- Firmenangabe
- Titel
- Personenangabe
- Anstellungsdauer
- Art, Werdegang
- Leistung
- Verhalten
- Führungkompetenz
- Ort / Datum
- Unterschriften
Sinn + Zweck vom Arbeitszeugnis
- Orientierung für MA
- Empfehlung
- Ausweis für gute Personalarbeit in der Firma
Gründe für Austritt
AG-Sicht
- Reorganisation
- wirtschaftliche Gründe
- Fehlverhalten
- Gesundheit
- (Änderungskündigung)
Gründe für Austritt
MA-Sicht
- Wegzug
- Firmenkultur
- Lohn
- Arbeitspensum
- neue Herausforderung
- Entwicklungsmöglichkeit
- Pensionierung
- Vorgesetzter/ Team
- Tod, Invalidität, Krankheit
- familiäre Verhältnisse
Ziel der Personaladministration
die Bereitstellung von Informationen über das Personal eines Unternehmens.
- einfach
- strukturiert /einheitlich
- up to date
Aufgaben der Personadministration
- Daten erfassen, verwalten, aufbereiten, updaten
- Führungskräfte entlasten und unterstützen
- sinnvolle Verfahren, Syteme, Instrumente entwickeln, einführen und betreuen
- Auswerten und Entscheidungsgrundlagen aufbereiten
Personalverwaltungsufgaben aus betrieblichen und gesetzlichen Gründen:
....... noch ergänzen!!!!
Definition Arbeitszeit
- während er AN sich dem AG zur Verfügung hält.
-Präsenzzeit (auf Arbeits wartend)
nicht zur Arbeitszeit gilt die Fahrt zu/von der Arbeit.
Arbeitszeiten gemäss ArG (Arbetisgesetz)
45 Std.: instustrielle Betriebe, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Betrieben über 50 Pers.
50 Std.: nicht industrielle AN, und alle oben nicht erwähnten Bereiche
über 50 Std.: gewisse Gruppen von AN/Betrieben, z.B. Arztprasen, Krankenhaus, Heimer, Apotheken, Gastro, Zirkusbetriebe, Bewachungsbetriebe
Höchstarbeitszeit wird anteilsmässig gekürzt, wenn Feiertage auf einen Arbeitstag fallen.
Tages- und Abendarbeitszeit
Tag: 0600 - 2000
Total: 17h
Abend: 2000 - 2300
Keine Bewilligung nötig / AN muss angehört werden bei Abendarbeitszeit /
Zeit kann von 5- 24 uhr erwaitert werden, wenn Mehrheit von AN zustimmt. jedoch max 17h,
(Anwesenheitszeit (inkl. MIttag, Pause, Überzeit) innerhalb 14h)
ÜberSTUNDEN
Zeit, welche über vertraglihce Arbetiszeit geht, jedoch die Höchstarbeitszeit nicht überschreitet.
-Kompensation 1:1 mit Freizeit möglich, wenn AN einverstanden.
-Auszahlung plus 25% vom Normallohn
-Weg-Bedingung möglich, bedarf aber der Schriftform + Gültigkeit vorausgesetzt
Benchmarking
Benchmarking bedeutet, die eigenen Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Strategien, Strukturen, Aktivitäten oder Verhaltensweisen mit den besten Unternehmen zu vergleichen und von diesen zu lernen
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