Das schweizerische Steuersystem
Die direkte Bundessteuer, Gemeinde- und Kantonssteuer
Die direkte Bundessteuer, Gemeinde- und Kantonssteuer
Fichier Détails
Cartes-fiches | 14 |
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Utilisateurs | 15 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 19.10.2020 / 04.11.2024 |
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Welche Staatseinkünfte kann er sich beschaffen?
- Privatwirtschaftliche Einkünfte
- Öffentliche Abgaben
- Geldstrafen
Wie erzielt der Staat privatwirtschaftliche Einkünfte und zählen sie drei Möglichkeiten auf:
- Privatwirtschaftliche Einkünfte erzielt der Staat aus seinem eigenen Vermögen, aus seinem Beteiligungen an gewerblichen Betrieben sowie an gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen:
- Erträge des eigenen Vermögens (Vermietung von Immobilien, Verpachtung von Land, Erträge aus Aktien und Obligationen)
- Erträge aus Beteiligungen an gewerblichen (Verkehrsbetriebe, Elektrizitätswerk, Staatsdrucherei usw)
- Erträge aus Beteiligungen an gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen ( Nationalbank, Kantonalbank, Versicherungen usw.)
Das Steuersyste ist eine föderalistische Struktur. Der Bund, dir Kantone und die Gemeinden erheben Steuern. Gerne bitten wir Sie die fünf Elemente des Steuerrechtsverhältnis aufzuzählen.
- Steuerhoheit: Wer hat die rechtliche Befugnis, diese Steuer zu erheben?
- Steuersubjekt: Wer ist verpflichtet, diese Steuern zu bezahlen?
- Steuerobjekt: Wofür muss man diese Steuer bezahlen?
- Bemessungsgrundlage: Welcher Wert wird dieser Steuer zu zugrunde gelegt?
- Steuermass: Wie hoch ist die Steuerbelastung im Verhältnis zur Bemessungsgrundlage?
Welche rechtsstaatliche Grundsätze in der Bunderverfassung (BV) sind verankert, die der Bund und die Kantone einhalten müssen, wenn sie Steuern erheben wollen.
- Rechtsgleichheit (BV 8 und BV 127.2) Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen zu erfolgen hat.
- Wirtschaftsfreiheit (BV27) Die Wirtschaftsfreiheit darf durch steuerrechtliche Vorschriften und Massnahmen nicht beeinträchtigt werden. So müssen z. B. Gewinnbesteuern duch allgemeine Interessen gerechtfertigt sein und einen angemessenen Gewinn zulassen.
- Eigentumsgarantie ( BV 26) Es handelt sich hier um das Verbot der Besteuererung, welche entschädigungslose staatliche Enteignung von Personen nicht gemacht werden darf.
- Willkürverbot: (BV 9 und BV 127.1) Für die Besteuerung ist eine gesetzliche Norm erforderlich und die Auslegung dieser Norm darf nicht willkürlich sein.
- Doppelbesteuerung: (BV 127.3) Die Besteuerung eines Steuerpflichtigen durch zwei oder mehrere Kantone mit einer gleichen oder gleichartigen Steuer in der gleichen Zeit und für das gleiche Steuerobjekt ist nicht zulässig.
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (BV 15) Kirchensteuer dürfen nur von Personen erhoben werden, die dieser Religionsgemeinschaft angehören. Nur natürliche Personen können sich dem entziehen, aber juristische Personen müssen Kirchensteuer entrichten
Direkte und indirekte Steuern lassen sich in diverse Bereiche einteilen. Welche bei de direkten Steuern und wie heissen die Begriffe bei den indirekten Steuern.
Was ist das Steuersubjekt?
Das Steuersubjekt ist diejenige Person, die in einem Rechtsverhältnis zum Gemeinwesen steht und für die Einrichtung des Steuerbetrags verantwortlich ist. Wir sprechen darum auch vielfach von einer Steuerpflucht bzw. Steuerpflichtigen.
Was ist der Steuerträger?
Der Steuerträger ist diejenige Person, die die Steuer schliesslich effektiv tragen muss. Vielfach sind Steuersubjekt und Steuerträger identisch.
Was sind die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuerpflicht?
Rechtsfähigkeit:
- Natürliche Person
- Juristische Person
- Personenähnliches Gebilde
Steuerrechtliche Zugehörigkeit:
- Persönliche Zugehörigkeit
- Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Eine Aufstellung und Übersicht der direkten und indirekten Steuer. Gehen Sie noch einmal durch, was es für direkte und indirekte Steuern es gibt und zählen Sie diese als Repetition nochmals auf:
Direkte Steuern
Natürliche Personen:
- Einkommenssteuer
- Vermögenssteuer
- Personalsteuer
Juristische Personen:
- Gewinnsteuer
- Kapitalsteuer
Veräusserung von Grundstücken:
- Grundstückgewinnsteuer
- Handänderungssteuer
Ertrag auf beweglichen Vermögen:
- Verrechnungssteuer
Vermögensübergang
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
Casinos, Kursäle:
- Spielbankenabgaben
Indirekte Steuern:
Warenverkehr / Verbrauch
- Mehrwertsteuer
- Zölle
- Tabaksteuer
- Biersteuer
- Steuer auf Spirituosen
- Mineralölsteuer
Rechtsverkehr
- Emmissionsabgabe
- Umsatzabgabe
- Abgabe auf Versicherungsprämien
Ausgaben
- Vergnügungssteuer
- Lotteriesteuer
- Kurtaxe
Besitz
- Hundesteuer
- Motorfahrzeugsteuer
Welche Messungsgrundlage wird bei der direkten Steuer angewannt?
Bei den dierekten Steuern ist für die Ermittlung der Steuerberechnung vor allem der Zeitpunt und Zeitraum (zeitliche Bemessung) massgeblich. Die sachliche Bemessung hat nur eine untergeordnete Bedeutung. Der Steuerobjekt ist gleichzeitig die Berechnungsgrundlage.
Welche Bemessungsgrundlage ist bei der indirekten Steuer zu beachten?
Bei den indirekten Steuern geht es vor allem um die Frage, welche Art von Werten der Steuerberechnung zugrunde gelegt werden soll (sachliche Bemessung). Die müssen vom Gesetzgeber genau bestimmt werden, da Steuerobjekt und Berechnungsgrundlage verschieden sind.
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