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Dom Mayer
Diese Karteikarten bieten einen umfassenden Überblick über das österreichische Abgabenrecht und richtet sich an Studierende. Sie behandeln zentrale Themen wie Bescheide, Fristen, Einhebung und Beschwerden, wobei auch spezifische Begriffe wie Feststellungsbescheid, Verjährung und Nachsicht vertieft werden. Besonders nützlich für Jurastudierende, die sich auf Prüfungen oder praktische Fälle im Steuerrecht vorbereiten, da sie komplexe Verfahren und rechtliche Grundlagen verständlich aufbereiten.
Karten
123
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
10.10.2020 / 29.08.2025

Lernkarten

Was geschieht eigentlich mit GUthaben am Abgabenkonto? 

1. Verwendung Tilgung selbe Behörde 

2. Verwendung Tilgung andere Behörde 

3. Bei Gesbr Tilgung Schulden von Verfügungsberechtigten (dh wenn Geyellschafter noch SChulden hat, wird das Guthaben damit beglichen)

4. RÜCKZAHLUNGSANTRAG

Was ist SZ? Wie hoch? Auch für Nebengebühren? 

Wie kann ich mich ggfs gegen SZ wehren? 

Angenommen ich kassiere SZ, beantrage dann aber für diese Zahlung Zahlungserleichterung. 

  • Höhe: 2% - 3M 1% + 3M 1% 
  • Nicht für Nebengebühren. Auch Galgenfrist 5 Tage, wenn 6M zuvor keine Säumnis / Wieder Bagatellgrenze wie fast überall 50€
  • Herabsetzung auf Antrag: Wenn kein grobes Verschulden! Oder wenn Zahlungserleichterungen durchgehen
  • Auch immer bei Nachträglicher Herabsetzung stammabgabenschuld

Wie kann FA Abgaben einbringen, die nicht am Fälligkeitstag entrichtet? Wie kommt FA zum Exekutionstitel? 

Vollstreckbar! Machnung u Nachfrist 2 Wo / Nicht vollstreckbar logischerweise zB bei Zahlungserleichterungen. 

Exekutionstitel ist Rückstandsausweis für Vollstreckungsverfahren. 

Was ist ein Sicherstellungsauftrag? 

Wenn Einbringung gefährdet ist mit Bescheid (Nach Entstehung Abgabenanspruch) - Gericht bewilligt dann Exekutiuons (=Exekutionstitel für noch nicht fällige Abgaben im Unterschied zum Rückstandsausweis)

FA kann dan 

Was ist Nachsicht und wann kann ich sie beantragen? 

Was ist Entlassung aus GEsamtschuld? - für EINES GEsamtschuldner (zB GEsbr, Grest) 

Abgabenbehörde erlässt Schuld, wenn Einhebung unbillig wäre 

  • Sachliche unbilligkeit 
  • persönliche Unbilligkeit - Notlage, Existenzgefährdung

siehe VO

Entlassung aus GEsamtschuld? - für EINES GEsamtschuldners (zB GEsbr, Grest), wenn bei ihm Einhebung unbillig

--> Könnte jeweils auch wieder aufgehoben werden mit Bescheid. Einhebungsverjährung dfann ab Bescheidzustellung

Einhebungsverjahrung durchdenken. 

  • 5 Jahre / nicht vor Eintritt Festsetzungsverjährung
  • Unterbrechnung: Immer bei nach außen erkennbarer Amtshandlung 
  • Hemmung: 
    • höhere Gewalt 6M vor Zahlung 

Was kann ich als AN zB machen, wenn AG Lohnsteuer (auch bei 99 Fällen) zu hoch abführt oder GmbH zu viel KESt einbehält? 

auf Antrag Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenten Betrages 

Beschwerde. Siehe Div Fragen hier 

https://www.wko.at/service/steuern/Beschwerde_im_Abgabenverfahren_-_FAQ.html

Was kann ich machen, wenn Behörde einfach nicht reagiert (hat grds ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden)?

Wenn 6 Monate keine Erledigung - Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht (284) möglich. NICHT mit Erkenntnis abzuweisen, wenn kein Verschulden Behörde. 

Dann Auftrag VwGH an FA, binnen 3M zu entscheiden (begründet verlängerbar v FA) 

Zuständigkeit geht über auf VwGH, wenn Frist versäumt

Was ist Verfahrenshilfe. Wann kann beantragt werden und was passiert dann? 

Kosten können nicht bestritten werden 

Bei Beschluss BFG - Verfahrenshelfer von KSW oder Rechtsanwaltskammer 

Welche Rechtskraftdurchbrechnungen gibt es?

  • Schreib- und RechenfehlerADV Fehler - Ermessen/1J
  • Berichtigung falscher Einkunftsart in Begründung - Ermessen/keine Frist, weil nicht Spruch geändert
  • Übernahme offensichtliche Unrichtigkeiten - in Verjährungsfrist 
    • zB aus Ja ersichtlich dass falsch 
  • Begünstigungsbescheide (zB Fristverlängerung) - nur von Amts wegen bei Änderung der Verhältnisse oder unrichtigen Angaben - in Verjärhungsfrist 
  • Abänderung abgeleiteter Bescheid wg Änderung Grundlagenbescheid 
  • Rückwirkendes Ereignis (295a) - Ereignis mit Wirkung auf Vergangenheit/Teilrechtskraft/In Verjährungsfrist - beginnt erst mit Eintritt Ereignis
  • 299 BAO: Spruch falsch / 1 Jahr
  • Wiederaufnahme 303 / 3 Jahre
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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