FIBU, Löhne, Steuern, Rechtskunde
Vorbereitung BP
Vorbereitung BP
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Flashcards
Steuern
Einkommen natürliche Personen - Allgemeine Abzüge
Gem. Art. 33 DBG
Beiträge an Versicherungen, Parteien, Aus-und Weiterbildungskosten, private Schuldzisen, Alimente
Steuern
Einkommen natürliche Personen - Nich abziehbare Kosten und Aufwendungen
Gem. Art. 34 DBG
Aufwendungen für den Unterhalt des Steuerpflichtigen und seine Familie, sowie de durch die berufliche Stellung des Steuerpflichtigen bedinngte Privataufwand ( Essen, Sport, Kleidung)
Steuern - in oder ausländisch
Aufwendungen für Schuldentilgung
Steuern
Einkommen natürliche Personen - Sozialabzüge
Gem. Art. 35 DBG
Kinder oder erwerbsunfähige Erwachsene in eigener Obhut, 2600 für Ehepaare, die in rechtlich ungetrennter Ehe leben
Steuern
Einkommen natürliche Personen - Steuerberechnung
DBG Art. 36
Verschiedene Tarife verheiratete und akkeinstehende, Beträge unter CHF 25 werden nicht erhoben
Steuern
Einkommen natürliche Personen - Zeitliche Bemessung
Art. 40, 41, 42 DBG
Steuerperiode =Kalenderjahr, bei unterjähriger wird das Einkommen zur Satzbestimmung aufgerechnet.
Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des Geschäftsjahres massgebend
Bei Scheidung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode separat veranlagt.
Steuern
Quellensteuer von natürlichen Personen mit/ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
DBG 83 ff
Ganz normale QST für Ausländer ohne C Ausweis, von Bruttoeinkünften berechnet
DBG 91 ff
QST für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - Künstler, Verwaltungsräte, privatrechtliche Vorsorgeleistungen Empfänger
Rechnungswesen
Unterschied ordentliche Revision zu eingeschränkte Revision
bei der ordentlichen wird zusätzlich noch
Einholen, Prüfen von externen Informationen (z.B. Saldo- bestätigungen von Kunden und Lieferanten) sowie Bank- bestätigungen
Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)
Empfehlung an die GV zur Annahme der Jahresrechnung
Steuern
Gewinnsteuer Jur Personen
Wirtschaftliche Doppelbelastung
Bei Kapitalunternehmungen unterliegt der Gewinn der Gewinnsteuer und das Kapital der Kapitalsteuer. Die Beteiligten haben zusätzlich die Beteiligung an der Gesellschaft als Vermögen(kantonale Vermögenssteuer) und die Erträge daraus als Vermögensertrag (Einkommenssteuer). = Doppelbelastung
Lösung - Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gem. Art. 18b DBG und 20 1 bis DBG - zu 60 % steuerbar. Also von 100 60
Steuern
Gewinnsteuer Jur Personen
Rechtsgeschäfte zwischen Beteiligten und Kapitalunternehmen
Kapitalunternehmen und Beteiligte sind je selbstständige Rechts und Steuersubjekte. Rechtsgeschäfte grundsätzlich als steuerlich anerkannt. Gestaltungsmöglichkeiten sind steuerlich Grenzen gesetzt. Steuerlich werden nur Geschäfte anerkennt, die einem Drittvergleich standhalten. Stichwort geldwerte Leistungen, z.B. übersetzter Lohn, übersetzte Spesen, übermässige Verzinsung eines Aktionärsdarlehens.
Steuern
Gewinnsteuer juristische Personen
Steuerliche Zugehörigkeit
Persönliche Zugehörigkeit gem. Art. 50 DBG
An ihrem statutarischen Sitz oder am Ort ihrer tatsächlichen Verwaltung.
Wirtschaftliche Zugehörigkeit gem. Art. 51 DBG
Betriebsstätte in der Schweiz, Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz, Eigentümer, Nutzniesser oder Beteiligte an in der Schweiz gelegenen Gründstücken, Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Grund oder Faustpfand in der Schweiz gesichert sind oder in der Schweiz gelegene Liegenschaften vermitteln oder damit handeln.
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Steuerbarer Reingewinn
Gem. Art 58 DBG berechnet sich der steuerbare Jahresgewinn wie folgt:
Saldo der Erfolgsrechnung unter Berücksichtigung des Saldovortrages des Vorjahres,
Aufrechnungen und steurliche Korrekturen z.B. überhöhte Abschreibungen oder geschäftlich nicht begründete Aufwände, offene und verdeckte Gewinnausschüttungen.
Der Erfolgsrechnung nicht gutgeschriebenen Erträgen mit Einschluss der Kapital, Aufwertungs und Liq Gewinne. Der Liquidation ist die Verlegung des Sitzes, der Verwaltung eines Geschäftsbetriebes ins Ausland gleichgestellt.
Steuern
Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften
Verdeckte Vorteilszuwendungen
Verdeckte Gewinnausschüttung oder Gewinnvorwegnahme: (müssen kumulativ erfüllt sein)
Leistung, die keine Rückzahlung des einbezahlten Grundkapitals darstellt, wird ohne entsprechende, gleichwertige Gegenleistung erbracht, was eine Entreicherung der Gesellschaft zur Folge hat.
Die Leistung wird einem Inhaber oder Nahestehender Person zugewendet
Der ungewöhnliche Charakter der Leistung muss für die handelnden Gesellschaftsorgane erkennbar gewesen sein.
Steuerfolgen: Bei Person - Aufrechnung Einkommen, bei Firma - Aufrechnung Gewinn
FIBU BEBU
Vollkostenrechnung mit IST Kosten, was wird verrechnet
Bei der Ist-Vollkostenrechnung werden Ist-Kosten und Ist-Erlöse auf die einzelnen Kosten - träger gebucht. Dadurch wird auf den Kostenträgern ein Ist-Gewinn ausgewiesen. Verbesserungsmassnahmen nur mit Verzögerung eingeleitet werden können.
Alle Kosten werden auf Kostenträger übergeschaufelt, Ergebnisse: IST-Betriebsgewinn pro Kostenträger, Ist-Betriebsgewinn Total, Betriebsgewinn Fibu
FIBU BEBU
Vollkostenrechnung mit Normal Kosten, was wird verrechnet
Oben im BEBU - Ist-Kosten, werden auf Kostenträger mittels Plansätze verrechnet, ergibt eine über oder unterdeckung.
Ergebnisse von rechts nach links - Kalkulierter Betriebsgewinn , ober unterdeckungen, Ist-Betriebsgewinn, Betr. Gew. Fibu
FIBU BEBU
Vollkostenrechnung mit Standart Kosten, was wird verrechnet
Standartkostenrechnung - wir meistens in Berichtsform dargestellt, Oben Ist Daten, verrechnet wird entweder mit Soll Ist Kosten oder den Standart Kosten bei der Estimating Methode
Ergebnisse von rechts nach links Standard Betriebsgewinn (bei verkauften Erzeugnissen), Produktionskostenabweichungen(bei Fertigerzeugnissen), über und unterdeckungen, Ist-Betr. Gewinn Bebu, Betr. Gewinn Fibu
FIBU BEBU
Teilkostenrechnung - wie rechnet man die Minimaxmethode
Kosten max-Kosten min
Leistungsmenge max-Leistungsmenge min
Das Ergebnis sind die proportionale Kosten je Leistungseinheit.
FIBU BEBU
Teilkostenrechnung - der Unterschied zur Vollkostenrechnung
Beim BAB werden zuerst die variablen Kosten auf Kostenträger verteilt - FGK, HKP, BÄ Erzeugnisse variable HKV, danach wird der Netterlös abgezogen und der IST-Deckungsbeitrag ermittelt.
Im nächsten Schritt werden die fixen MGKm FGK, VVGK und die BÄ Erzeugnisse fixkosten Teil abgezogen und der Ist-Betriebserfolg ermittelt
FIBU BEBU
Produktionsgrad
Produktionsgrad misst die Produktivität, er verbindet die Faktoren Beschäftigung (Input von Arbeitsstunden) und Leistung (Ausnutzung von Arbeitsstunden) und wird wie folgt berechnet:
Soll H *100
GP-H
= Für die erbrachte Leistung hätten wir soviel Stunden brauchen sollen, das vergleichen wir mit dem Grundplan
oder
Beschäftigungsgrad *Leistungsgrad
100
FIBU BEBU
Beschäftigungsgrad
Mit dem Beschäftigungsgrad kann aufgezeigt werden, ob in einer Berichtsperiode aufgrund der Auftragslage mehr oder weniger produktive Stunden im Vergleich zum Plan geleistet wurden. Beschäftigungsabweichung = Input von Arbeitsstunden. Wird wie folgt berechnet:
ISt-H*100
GP-H
= Wie ausgelastet waren wir gegenüber unserem Grundplan
FIBU BEBU
Leistungsgrad
Mit dem Leistungsgrad wird die Leistungsergiebigkeit (Nutzung der produktiven Beschäftigung) innerhalb einer Berichtsperiode gemessen. Leistungsgrad = Ausnutzung der Arbeitsstunden, wird wie folgt berechnet:
SollH*100
IstH
= Wir hätten für die Leistung soviel Stunden sollen gebraucht haben, das vergleichen wir mit den Ist Stunden
FIBU BEBU
Volumenabweichung, Beschäftigungsabweichung, Leistungsabweichung Schema
Die Volumenabweichung zeigt die zu wenig oder zu viel verrechneten fixen Kosten, sie lässt sich in eine Leistunsgs und Beschäftigungskomponente zerlegen. Voraussetzung ist, dass die IST Stunden bekannt sind.
Reihenfolge wie folgt von links nach rechts von oben nach unten:
Spalte Ist-Kosten, Spalte Flexibel budgetierte Kosten, Verbrauchsabweichung (IST-Flexibel Budgetiert)
Total Ist-Kosten(abgeschlossen), Total Felxibel Budgetiert, total Verbrauchsabweichung(abgeschlossen)
Leer, Verrechnete Standardkosten, leer
Volumenabweichung (total Flex. Budgetiert-Verrechnete Standardkosten)
Aufteilung
Beschäftigungsabweichung = (GPH-ISTH)*Satz fix
Leistungsabweichung = (IstH-SollH)*Satz fix
FIBU BEBU
Deckungsbeitrag Formel
VP-Variable GK (oder SK)
oder
Warenkosten+Variable GK = Variable SK des Verkaufs
FIBU BEBU
Nutzschwelle
Nutzschwelle = Break Even Point kann in CHF oder in Stück ausgewiesen werden:
In Stück Fixkosten/DB je Leistungseinheit
in CHF Fixkosten*100/DB-Satz
DB-Satz = DB in % des Nettoerlöses
FIBU BEBU
Mindestumsatz
Mindestumsatz in Stück
(Fixkosten+Gewinn)/DB je Leistungseinheit
Mindestumsatz in CHF
(Fixkosten+Gewinn)*100/DB-Satz
DB-Satz = DB in % des Nettoerlöses
FIBU BEBU
Mindestumsatz mit vorgegebener Umsatzrendite
z.B. bei welchem Umsatz wird eine Umsatzrendite von 10 % erzielt
(Fixkosten+0.1)*100/DB-Satz
0.1 = 10 % Umsatzrendite
FIBU BEBU
Preisuntergrenze bei freier Kapazität
Preisuntergrenze bei freier Kapazität = zusätzlich anfallende Kosten.
= Variable Kosten
FIBU BEBU
Presiuntergrenze bei ausgelasteter Kapazität
Variable Kosten der realisierten Alternative
+ Opportunitätskosten (=Verdrängter DB der nicht realisierten Alternative)
Wir rechnen den DB/Std des verdrängten Produkts für die Zeit der Herstellung der Alternative
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Gem Art. 59 DBG
Gehört zum Geschäftsmässig begründeten Aufwand auch z.B.:
Eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber Steuerbussen
Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen
Spenden an gemeinnützige jur. Personen ineerhalb der Schweiz, bis zu 20 % des Reingewinns
Rabatte, Skonti und Rückvergütungen auf dem Entgelt für Lieferungen und Leistungen sowie zur Verteilung an die Versicherten bestimmte Überschüsse von Versicherungsgesellschaften
Kosten Aus-Weiterbildung des eigenen Personals
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Erfolgsneutrale Vorgänge
Gem. Art. 60 DBG
Entsteht kein steuerbarer Gewinn durch :
Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu
Verlegung des Sitzes oder der Verwaltung innerhalb der Schweiz, soweit keine Veräusserungen oder Aufwertungen stattfinden
Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Abschreibungen/Rückstellungen
Gem Art. 62 DBG zu Abschreibungen - sind diese zulässig im Rahmen der Steuerlich zugelassenen Sätze.
Gem Art. 63 DBG sind Rückstellungen zulässig für :
im Geschäftsjahr bestehende Verpflichtungen , deren Höhe noch unbestimmt ist
Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufvermögens, insbesondere mit Waren und Debitoren, verbunden sind
andere unmittelbar drohende Verlustrisiken, die im Geschöftsjahr bestehen
Künftige Forschungs und Entwicklungsaufträge an Dritte bis zu 10 % des steuerbaren Gewinns, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Million Franken
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Ersatzbeschaffungen
Gem Art. 64 DBG
Bei Ersatzbeschaffungen werden die realisierten stillen Reserven nicht besteuert, sprich keine Buchung
Maschine/a.o.Ertrag Verkauf Maschinen
Wird die Ersatzmaschine in der nächsten Periode gekauft, so kann man für die stillen Reserven eine Rückstellung bilden
Maschine/Rückstellung
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Zinsen auf verdecktem Eigenkapital
Gem. Art. 65 DBG
Klassisches Beispiel - riesiges Aktionärsdarlehen
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Verluste und Verlustverrechnung
Gem. Art. 67 DBG
Können juristische Personen Verluste bis zu 7 Jahre zurück verrechnen.
Bei einer Sanierung kann man sogar frühere Verluste verrechnen (Art. 67.2 DBG)
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Steuerberechnung
Gem. Art. 68 DBG
Beträgt die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 8.5 % des Reingewinns
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Zeitliche Bemessung
Gem. Art. 79 DBG
Steuerperiode = Geschäftsjahr
In jedem Kalenderjahr, ausser Gründungsjahr muss ein Geschäftsabschluss mit Bilanz und ER erstellt werden.
Ein Geschäftsabschluss ist auch erforderlich bei Verlegung des Sitzes oder Verwaltung, Geschäftsbetriebes oder Betriebsstätte sowie bei Abschluss der Liquidation
Steuern
Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften
Beteiligungsabzug
Gem. Art. 69 DBG
Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft ider Genossenschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn.
Voraussetzung: Mind. 10 % am Grund oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft beteiligt, zu mind. 10 % am Gewinn und an den Reserven einer anderen Gesellschaft beteiligt oder Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mind. 1 Mio hält
Steuern
Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften
Holdingprivileg
Eine Holding ist ein Unternehmen, deren Zweck hauptsächlich in der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht.
Die Holding kann grundsätzlich in der Schweiz keine industrielle oder kommerzielle Geschäftstätigkeit ausüben.
Die Schweizer Holding kann aber Immaterialgüterrechte (Geistiges Eigentum, Lizenzen ) kaufen, verkaufen und verwalten, solange dies untergeordneter Bedeutung bleibt.
Besteuerung der Holding in der Schweiz:
Holdinggesellschaften bezahlen auf kantonaler Ebene keine Gewinnsteuer. Erträge allerdings aus Grundeigentum werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Bei der direkten Bundessteuer gibt es kein Holdingprivileg, es besteht also die Gewinnsteuerbelastung von 8.5%, wobei ein sogenannter Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann. Mit diesem Abzug kann es bis zu einer 100%igen Reduktion der Gewinnsteuer kommen.Vorteile der Holding in der Schweiz
- keine kantonale Gewinnsteuer
- einfacheres Handling mit den Tochtergesellschaften - Ausschüttung der Gewinne (Substanz) an die Holding
- Weniger Transparenz und Nähe für die Besitzerschaft
Steuern
Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften
Besonderheiten bei der Besteuerung von Vereinen
Gem. Art. 66 DBG
Mitgliederbeiträge und Einlagen in das Vermögen der Stiftungen werden nicht zum steuerbaren Gewinn zugerechnet
Von den steuerbaren Erträgen der Vereine können die zur Erzielung dieser Erträge erforderlichen Aufwendungen in vollem Umfange abgezogen werden, andere Aufwendungen insoweit, als sie die Mitgliederbeiträge übersteigen.
Die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz unterliegen der Gewinnsteuer für den Ertrag aus direktem Grundbesitz.
Recht
SCHKG
Ort und Zeit der Betreibung gem. ZPO
Ort der Betreibung:
Gem. SCHKG Art. 46.1 - natürliche Personen an ihrem Wohnort, SCHKG 46.2 jur. Personen, die im HR eingetragen sind an ihrem Sitz, nicht eingetragene jp am Hauptsitz ihrer Verwaltung
Verwirkungsfristen oder Fatalfristen, da eine Handlung nach Ablauf der Frist wirkungslos ist. Werden gem Art. 31 SCHKG nach Bestimmungen der Zivilprozessordnung berechnet:
Frist 1 Monat = endet am gleichen Zahltag wie der an dem die Frist begann. Fehlt ein solcher Tag im nächsten monat, so endet die Frist am letzten Tag des Monats ( 1 Monat ab 28.02 = 28.03, 1 Monat ab 31.03=30.04)
Fristen, die durch Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, beginnen am folgenden Tag zu laufen.
Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Gerichtsort vom Bundesgericht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag.
Einhaltung der Frist: am letzten Tag vor Ablauf der Frist an die Post übergeben oder an das Konsulat. Für eine Zahlung - am letzen Tag der Frist eingezahlt.