Vorbereitung BP


J. M.
Diese Lernkarten decken grundlegende Konzepte der Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Steuern und Rechtskunde auf Berufslehrniveau ab. Sie behandeln Themen wie Vorratsführung, Verrechnungssteuer, interkantonales Steuerrecht und Steuervergehen, wobei Schwerpunkte auf Steuerobjekten, Steuerdomizilen und Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung liegen. Besonders nützlich sind sie für Auszubildende in kaufmännischen Berufen, die sich mit steuerlichen und buchhalterischen Grundlagen vertraut machen müssen.
Cartes-fiches
354
Utilisateurs
4
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
30.09.2020 / 29.05.2025

Cartes-fiches

Steuern

Einkommen natürliche Personen - Allgemeine Abzüge

Gem. Art. 33 DBG

Beiträge an Versicherungen, Parteien, Aus-und Weiterbildungskosten, private Schuldzisen, Alimente

Steuern

Einkommen natürliche Personen - Nich abziehbare Kosten und Aufwendungen

Gem. Art. 34 DBG

Aufwendungen für den Unterhalt des Steuerpflichtigen und seine Familie, sowie de durch die berufliche Stellung des Steuerpflichtigen bedinngte Privataufwand ( Essen, Sport, Kleidung)

Steuern - in oder ausländisch

Aufwendungen für Schuldentilgung

Steuern

Einkommen natürliche Personen - Sozialabzüge

Gem. Art. 35 DBG

Kinder oder erwerbsunfähige Erwachsene in eigener Obhut, 2600 für Ehepaare, die in rechtlich ungetrennter Ehe leben

Steuern

Einkommen natürliche Personen - Steuerberechnung

DBG Art. 36

Verschiedene Tarife verheiratete und akkeinstehende, Beträge unter CHF 25 werden nicht erhoben

Steuern

Einkommen natürliche Personen - Zeitliche Bemessung

Art. 40, 41, 42 DBG

Steuerperiode =Kalenderjahr, bei unterjähriger wird das Einkommen zur Satzbestimmung aufgerechnet. 

Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des Geschäftsjahres massgebend

Bei Scheidung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode separat veranlagt. 

Steuern

Quellensteuer von natürlichen Personen mit/ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz

DBG 83 ff

Ganz normale QST für Ausländer ohne C Ausweis, von Bruttoeinkünften berechnet

DBG 91 ff

QST für Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - Künstler, Verwaltungsräte, privatrechtliche Vorsorgeleistungen Empfänger

Rechnungswesen

Unterschied ordentliche Revision zu eingeschränkte Revision

bei der ordentlichen wird zusätzlich noch

Einholen, Prüfen von externen Informationen (z.B. Saldo- bestätigungen von Kunden und Lieferanten) sowie Bank- bestätigungen

Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)

Empfehlung an die GV zur Annahme der Jahresrechnung

Steuern

Gewinnsteuer Jur Personen

Wirtschaftliche Doppelbelastung

Bei Kapitalunternehmungen unterliegt der Gewinn der Gewinnsteuer und das Kapital der Kapitalsteuer. Die Beteiligten haben zusätzlich die Beteiligung an der Gesellschaft als Vermögen(kantonale Vermögenssteuer) und die Erträge daraus als Vermögensertrag (Einkommenssteuer). = Doppelbelastung

Lösung - Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung gem. Art. 18b DBG und 20 1 bis DBG - zu 60 % steuerbar. Also von 100 60

 

Steuern

Gewinnsteuer Jur Personen

Rechtsgeschäfte zwischen Beteiligten und Kapitalunternehmen

Kapitalunternehmen und Beteiligte sind je selbstständige Rechts und Steuersubjekte. Rechtsgeschäfte grundsätzlich als steuerlich anerkannt. Gestaltungsmöglichkeiten sind steuerlich Grenzen gesetzt. Steuerlich werden nur Geschäfte anerkennt, die einem Drittvergleich standhalten. Stichwort geldwerte Leistungen, z.B. übersetzter Lohn, übersetzte Spesen, übermässige Verzinsung eines Aktionärsdarlehens. 

Steuern

Gewinnsteuer juristische Personen

Steuerliche Zugehörigkeit

Persönliche Zugehörigkeit gem. Art. 50 DBG

An ihrem statutarischen Sitz oder am Ort ihrer tatsächlichen Verwaltung. 

Wirtschaftliche Zugehörigkeit gem. Art. 51 DBG

Betriebsstätte in der Schweiz, Teilhaber an Geschäftsbetrieben in der Schweiz, Eigentümer, Nutzniesser oder Beteiligte an in der Schweiz gelegenen Gründstücken, Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen sind, die durch Grund oder Faustpfand in der Schweiz gesichert sind oder in der Schweiz gelegene Liegenschaften vermitteln oder damit handeln. 

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Steuerbarer Reingewinn

Gem. Art 58 DBG berechnet sich der steuerbare Jahresgewinn wie folgt:

Saldo der Erfolgsrechnung unter Berücksichtigung des Saldovortrages des Vorjahres,

Aufrechnungen und steurliche Korrekturen z.B. überhöhte Abschreibungen oder geschäftlich nicht begründete Aufwände, offene und verdeckte Gewinnausschüttungen.

Der Erfolgsrechnung nicht gutgeschriebenen Erträgen mit Einschluss der Kapital, Aufwertungs und Liq Gewinne. Der Liquidation ist die Verlegung des Sitzes, der Verwaltung eines Geschäftsbetriebes ins Ausland gleichgestellt. 

 

Steuern

Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften

Verdeckte Vorteilszuwendungen

Verdeckte Gewinnausschüttung oder Gewinnvorwegnahme: (müssen kumulativ erfüllt sein)

Leistung, die keine Rückzahlung des einbezahlten Grundkapitals darstellt, wird ohne entsprechende, gleichwertige Gegenleistung erbracht, was eine Entreicherung der Gesellschaft zur Folge hat. 

Die Leistung wird einem Inhaber oder Nahestehender Person zugewendet

Der ungewöhnliche Charakter der Leistung muss für die handelnden Gesellschaftsorgane erkennbar gewesen sein. 

Steuerfolgen: Bei Person - Aufrechnung Einkommen, bei Firma - Aufrechnung Gewinn

FIBU BEBU

Vollkostenrechnung mit IST Kosten, was wird verrechnet

Bei der Ist-Vollkostenrechnung werden Ist-Kosten und Ist-Erlöse auf die einzelnen Kosten - träger gebucht. Dadurch wird auf den Kostenträgern ein Ist-Gewinn ausgewiesen. Verbesserungsmassnahmen nur mit Verzögerung eingeleitet werden können.

Alle Kosten werden auf Kostenträger übergeschaufelt, Ergebnisse: IST-Betriebsgewinn pro Kostenträger, Ist-Betriebsgewinn Total, Betriebsgewinn Fibu

FIBU BEBU

Vollkostenrechnung mit Normal Kosten, was wird verrechnet

Oben im BEBU - Ist-Kosten, werden auf Kostenträger mittels Plansätze verrechnet, ergibt eine über oder unterdeckung. 

Ergebnisse von rechts nach links - Kalkulierter Betriebsgewinn , ober unterdeckungen, Ist-Betriebsgewinn, Betr. Gew. Fibu

FIBU BEBU

Vollkostenrechnung mit Standart Kosten, was wird verrechnet

Standartkostenrechnung - wir meistens in Berichtsform dargestellt, Oben Ist Daten, verrechnet wird entweder mit Soll Ist Kosten oder den Standart Kosten bei der Estimating Methode

Ergebnisse von rechts nach links Standard Betriebsgewinn (bei verkauften Erzeugnissen), Produktionskostenabweichungen(bei Fertigerzeugnissen), über und unterdeckungen, Ist-Betr. Gewinn Bebu, Betr. Gewinn Fibu

FIBU BEBU

Teilkostenrechnung - wie rechnet man die Minimaxmethode

Kosten max-Kosten min

Leistungsmenge max-Leistungsmenge min

Das Ergebnis sind die proportionale Kosten je Leistungseinheit. 

 

 

FIBU BEBU

Teilkostenrechnung - wie rechnet man die Mittelwertmethode

FIBU BEBU

Teilkostenrechnung - der Unterschied zur Vollkostenrechnung

Beim BAB werden zuerst die variablen Kosten auf Kostenträger verteilt - FGK, HKP, BÄ Erzeugnisse variable HKV, danach wird der Netterlös abgezogen und der IST-Deckungsbeitrag ermittelt.

Im nächsten Schritt werden die fixen MGKm FGK, VVGK und die BÄ Erzeugnisse fixkosten Teil abgezogen und der Ist-Betriebserfolg ermittelt

FIBU BEBU

Produktionsgrad

Produktionsgrad misst die Produktivität, er verbindet die Faktoren Beschäftigung (Input von Arbeitsstunden) und Leistung (Ausnutzung von Arbeitsstunden) und wird wie folgt berechnet:

Soll H *100

GP-H

= Für die erbrachte Leistung hätten wir soviel Stunden brauchen sollen, das vergleichen wir mit dem Grundplan

oder

Beschäftigungsgrad *Leistungsgrad

               100

 

FIBU BEBU

Beschäftigungsgrad

Mit dem Beschäftigungsgrad kann aufgezeigt werden, ob in einer Berichtsperiode aufgrund der Auftragslage mehr oder weniger produktive Stunden im Vergleich zum Plan geleistet wurden. Beschäftigungsabweichung = Input von Arbeitsstunden. Wird wie folgt berechnet:

ISt-H*100

GP-H

= Wie ausgelastet waren wir gegenüber unserem Grundplan

FIBU BEBU

Leistungsgrad

Mit dem Leistungsgrad wird die Leistungsergiebigkeit (Nutzung der produktiven Beschäftigung) innerhalb einer Berichtsperiode gemessen. Leistungsgrad = Ausnutzung der Arbeitsstunden, wird wie folgt berechnet:

SollH*100

IstH

= Wir hätten für die Leistung soviel Stunden sollen gebraucht haben, das vergleichen wir mit den Ist Stunden

FIBU BEBU

Volumenabweichung, Beschäftigungsabweichung, Leistungsabweichung Schema

Die Volumenabweichung zeigt die zu wenig oder zu viel verrechneten fixen Kosten, sie lässt sich in eine Leistunsgs und Beschäftigungskomponente zerlegen. Voraussetzung ist, dass die IST Stunden bekannt sind. 

Reihenfolge wie folgt von links nach rechts von oben nach unten:

Spalte Ist-Kosten, Spalte Flexibel budgetierte Kosten, Verbrauchsabweichung (IST-Flexibel Budgetiert)

Total Ist-Kosten(abgeschlossen), Total Felxibel Budgetiert, total Verbrauchsabweichung(abgeschlossen)

Leer, Verrechnete Standardkosten, leer

Volumenabweichung (total Flex. Budgetiert-Verrechnete Standardkosten)

Aufteilung

Beschäftigungsabweichung = (GPH-ISTH)*Satz fix

Leistungsabweichung = (IstH-SollH)*Satz fix

 

FIBU BEBU

Deckungsbeitrag Formel

VP-Variable GK (oder SK)

oder 

Warenkosten+Variable GK = Variable SK des Verkaufs

FIBU BEBU

Nutzschwelle

Nutzschwelle = Break Even Point kann in CHF oder in Stück ausgewiesen werden:

In Stück Fixkosten/DB je Leistungseinheit

in CHF Fixkosten*100/DB-Satz

DB-Satz = DB in % des Nettoerlöses

FIBU BEBU

Mindestumsatz

Mindestumsatz in Stück

(Fixkosten+Gewinn)/DB je Leistungseinheit

Mindestumsatz in CHF

(Fixkosten+Gewinn)*100/DB-Satz

DB-Satz = DB in % des Nettoerlöses

FIBU BEBU

Mindestumsatz mit vorgegebener Umsatzrendite

z.B. bei welchem Umsatz wird eine Umsatzrendite von 10 % erzielt

(Fixkosten+0.1)*100/DB-Satz

0.1 = 10 % Umsatzrendite

FIBU BEBU

Preisuntergrenze bei freier Kapazität

Preisuntergrenze bei freier Kapazität = zusätzlich anfallende Kosten.

= Variable Kosten

FIBU BEBU

Presiuntergrenze bei ausgelasteter Kapazität

Variable Kosten der realisierten Alternative

+ Opportunitätskosten (=Verdrängter DB der nicht realisierten Alternative)

Wir rechnen den DB/Std des verdrängten Produkts für die Zeit der Herstellung der Alternative

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Gem Art. 59 DBG

Gehört zum Geschäftsmässig begründeten Aufwand auch z.B.:

Eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern, nicht aber Steuerbussen

Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen

Spenden an gemeinnützige jur. Personen ineerhalb der Schweiz, bis zu 20 % des Reingewinns

Rabatte, Skonti und Rückvergütungen auf dem Entgelt für Lieferungen und Leistungen sowie zur Verteilung an die Versicherten bestimmte Überschüsse von Versicherungsgesellschaften

Kosten Aus-Weiterbildung des eigenen Personals

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Erfolgsneutrale Vorgänge

Gem. Art. 60 DBG

Entsteht kein steuerbarer Gewinn durch :

Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu

Verlegung des Sitzes oder der Verwaltung innerhalb der Schweiz, soweit keine Veräusserungen oder Aufwertungen stattfinden

Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Abschreibungen/Rückstellungen

Gem Art. 62 DBG zu Abschreibungen - sind diese zulässig im Rahmen der Steuerlich zugelassenen Sätze. 

Gem Art. 63 DBG sind Rückstellungen zulässig für :

im Geschäftsjahr bestehende Verpflichtungen , deren Höhe noch unbestimmt ist 

Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufvermögens, insbesondere mit Waren und Debitoren, verbunden sind

andere unmittelbar drohende Verlustrisiken, die im Geschöftsjahr bestehen

Künftige Forschungs und Entwicklungsaufträge an Dritte bis zu 10 % des steuerbaren Gewinns, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Million Franken

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Ersatzbeschaffungen

Gem Art. 64 DBG

Bei Ersatzbeschaffungen werden die realisierten stillen Reserven nicht besteuert, sprich keine Buchung

Maschine/a.o.Ertrag Verkauf Maschinen

Wird die Ersatzmaschine in der nächsten Periode gekauft, so kann man für die stillen Reserven eine Rückstellung bilden

Maschine/Rückstellung 

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Zinsen auf verdecktem Eigenkapital

Gem. Art. 65 DBG

Klassisches Beispiel - riesiges Aktionärsdarlehen

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Verluste und Verlustverrechnung

Gem. Art. 67 DBG

Können juristische Personen Verluste bis zu 7 Jahre zurück verrechnen.

Bei einer Sanierung kann man sogar frühere Verluste verrechnen (Art. 67.2 DBG)

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Steuerberechnung

Gem. Art. 68 DBG

Beträgt die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 8.5 % des Reingewinns

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Zeitliche Bemessung

Gem. Art. 79 DBG

Steuerperiode = Geschäftsjahr

In jedem Kalenderjahr, ausser Gründungsjahr muss ein Geschäftsabschluss mit Bilanz und ER erstellt werden. 

Ein Geschäftsabschluss ist auch erforderlich bei Verlegung des Sitzes oder Verwaltung, Geschäftsbetriebes oder Betriebsstätte sowie bei Abschluss der Liquidation

Steuern

Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften

Beteiligungsabzug

Gem. Art. 69 DBG

Die Gewinnsteuer einer Kapitalgesellschaft ider Genossenschaft ermässigt sich im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungsrechten zum gesamten Reingewinn.

Voraussetzung: Mind. 10 % am Grund oder Stammkapital einer anderen Gesellschaft beteiligt, zu mind. 10 % am Gewinn und an den Reserven einer anderen Gesellschaft beteiligt oder Beteiligungsrechte im Verkehrswert von mind. 1 Mio hält

Steuern

Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften

Holdingprivileg

Eine Holding ist ein Unternehmen, deren Zweck hauptsächlich in der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht.

Die Holding kann grundsätzlich in der Schweiz keine industrielle oder kommerzielle Geschäftstätigkeit ausüben.

Die Schweizer Holding kann aber Immaterialgüterrechte (Geistiges Eigentum, Lizenzen ) kaufen, verkaufen und verwalten, solange dies untergeordneter Bedeutung bleibt.

Besteuerung der Holding in der Schweiz:

Holdinggesellschaften bezahlen auf kantonaler Ebene keine Gewinnsteuer. Erträge allerdings aus Grundeigentum werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Bei der direkten Bundessteuer gibt es kein Holdingprivileg, es besteht also die Gewinnsteuerbelastung von 8.5%, wobei ein sogenannter Beteiligungsabzug geltend gemacht werden kann. Mit diesem Abzug kann es bis zu einer 100%igen Reduktion der Gewinnsteuer kommen.Vorteile der Holding in der Schweiz

  • keine kantonale Gewinnsteuer
  • einfacheres Handling mit den Tochtergesellschaften - Ausschüttung der Gewinne (Substanz) an die Holding
  • Weniger Transparenz und Nähe für die Besitzerschaft

Steuern

Gewinnsteuer Kapitalgesellschaften

Besonderheiten bei der Besteuerung von Vereinen

Gem. Art. 66 DBG

Mitgliederbeiträge und Einlagen in das Vermögen der Stiftungen werden nicht zum steuerbaren Gewinn zugerechnet

Von den steuerbaren Erträgen der Vereine können die zur Erzielung dieser Erträge erforderlichen Aufwendungen in vollem Umfange abgezogen werden, andere Aufwendungen insoweit, als sie die Mitgliederbeiträge übersteigen.

Die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz unterliegen der Gewinnsteuer für den Ertrag aus direktem Grundbesitz. 

Recht

SCHKG

Ort und Zeit der Betreibung gem. ZPO

Ort der Betreibung:

Gem. SCHKG Art. 46.1 - natürliche Personen an ihrem Wohnort, SCHKG 46.2 jur. Personen, die im HR eingetragen sind an ihrem Sitz, nicht eingetragene jp am Hauptsitz ihrer Verwaltung

Verwirkungsfristen oder Fatalfristen, da eine Handlung nach Ablauf der Frist wirkungslos ist. Werden gem Art. 31 SCHKG nach Bestimmungen der Zivilprozessordnung berechnet:

Frist 1 Monat = endet am gleichen Zahltag wie der an dem die Frist begann. Fehlt ein solcher Tag im nächsten monat, so endet die Frist am letzten Tag des Monats ( 1 Monat ab 28.02 = 28.03, 1 Monat ab 31.03=30.04)

Fristen, die durch Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, beginnen am folgenden Tag zu laufen. 

Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Gerichtsort vom Bundesgericht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag, so endet sie am nächsten Werktag. 

Einhaltung der Frist: am letzten Tag vor Ablauf der Frist an die Post übergeben oder an das Konsulat. Für eine Zahlung - am letzen Tag der Frist eingezahlt. 

Étudier