Premium Partner

Prüfungswesen

PW

PW


Kartei Details

Karten 92
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 24.07.2020 / 26.11.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20200724_pruefungswesen
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200724_pruefungswesen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was sind konkrete Beispiele für Fehlerrisiken für den Lagebericht als Ganzes (Risiken auf Lageberichtsebene)

  • Lagebericht ganz oder teilweise von Personen geschrieben, die nicht die hierfür erforderlichen Kenntnisse besitzen
  • Der Lageberichtsaufstellung wird nicht die erforderliche Zeit und angemessene Aufmerksamkeit beigemessen
  • Keine Ausreichenden Vorkehrungen und Maßnahmen zur Informationsbeschaffung
  • Es fehlt die Bereitschaft Informationen über das Unternehmen preiszugeben

Was sind Beispiele für Fehlerrisiken auf Informationsebene

  • Ermittlung prognostischer Angaben
    • Planungsuntreue
    • Auswahl ausschließlich vorteilhafter Quellen
  • Erfassung und Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
    • Bewertung der Risiken durch nicht sachkundige Personen
    • Möglichkeit der Änderung der Risikobewertung bei Endredaktion durch Geschäftsführung oder Vorstand
    • Uneinheitliche Kriterien (zB im Konzernverbund)
  • Einseitige oder beschönigende Darstellung

Welche Bedeutung haben Risiken aus dolosen Handlungen (Fraud-Risiken) bei der Prüfung des Lageberichts? Was ist bei den Anforderungen zu Fraud-Risiken zu beachten?

  • Going Concern Risiken und Geschäftsentwicklung werden beschönigt
  • Managementvergütung per Zielvereinbarung an nichtfinanzielle Leistungsindikatoren geknüpft deren Erreichung ermessensbehaftet ist
  • IDW PS 350 enthält keine eigenständigen Anforderungen zu Fraud-Risiken, verweist jedoch explizit auf die Grundsätze des IDW PS 210. 
  • IDW PS 210 bezeichnet Fraud-Risiken als bedeutsame Risiken, IDW PS 350 kennt keine bedeutsamen Risiken. Dennoch sind bei einem Fraud-Risiko folgende Überlegungen zu treffen
    • Abschlussprüfer muss Verständnis von den Kontrollmaßnahmen erlangen, die für das Risiko eingerichtet wurden und deren Aufbau würdigen
    • Abschlussprüfer hat aussagebezogene Prüfungshandlungen vorzunehmen, die auf das identifizierte Fraud-Risiko ausgerichtet sein müssen
    • Pflichten zur Kommunikation mit dem Management bzw. den für die Überwachung verantwortlichen sind zu beachten
    • Ergeben sich aus dem erkannten Fraud Risiko mögliche Rückwirkungen auf andere Gebiete der Prüfung?

Was sind Beispiele für Vorkehrungen und Maßnahmen zur Lageberichtsaufstellung und wie kann sich der Abschlussprüfer hierüber ein Verständnis verschaffen

  • Wer trägt die operative Gesamtverantwortung für die Aufstellung
  • Welche übrigen Mitarbeiter sind an der Aufstellung beteiligt und verfügen diese über angemessene Kenntnisse
  • Gibt es Vorgaben im Unternehmen zur Beschaffung von Lageberichtsinformationen und zu den heranzuziehenden Quellen
  • Gibt es ggf. Bearbeitungshinweise zur Erhebung nichtfinanzieller Angaben?
  • Gibt es einen Terminplan?
  • Ist ein Qualitätssicherungsprozess implementiert?

In Abhängigkeit von Größe und Komplexität können die einzelnen Maßnahmen variieren

Gibt es gesonderte Anforderungen für Vorkehrungen und Maßnahmen im Hinblick auf die prognostischen Angaben?

Der AP muss in Hinblick auf die prognostischen Angaben ein Verständnis erlangen inklusive:

  • Angewandte Methoden, nebst Datenerfassung und -aufbereitung sowie dem angewandten Prognosemodell
  • Annahmen, die den prognostischen Angaben zugrunde liegen
  • Haben die gesetzlichen Vertreter einen Sachverständigen herangezogen
  • Wurde die Methode zur Ermittlung der prognostischen Angaben im Vergleich zum Vorjahr geändert
  • Wie haben die gesetzlichen Vertreter Auswirkungen einer Prognoseunsicherheit beurteilt?

Gibt es grundsätzliche Unterschiede zwischen Abschlüssen und Lageberichten in dre Risikobeurteilung?

  • Risikobeurteilung erfolgt sowohl für Lagebericht als auch für Abschluss insgesamt und auf Ebene der Aussagen
  • IDW PS 350 verwendet drei Aussagearten
    • Vollständigkeit
    • RIchtigkeit
    • Darstellung
  • Die ISA kennen dagegen eine größere Anzahl und inhaltlich differenziertere Aussagearten
  • Beim Abschluss: Aussagebezogene Risiken sind für einzelne Arten von Geschäftsvorfällen zu identifizieren
  • Beim Lagebericht: Risiken sind auf Ebene der Informationskategorie zu identifizieren
  • IDW PS 350 kennt keine bedeutsamen Risiken -  hier sind IDW PS 210 und ISA (E-DE) 240 zu beachten

In welchen konkreten Schritten wird die Risikobeurteilung beim Lagebericht vorgenommen?

  • Lesen des zu prüfenden Lageberichts
    • Je nach Stadium: Finale Fassung, Entwurf oder Vorjahr
    • Gibt es inhaltlich nicht prüfbare Angaben
  • Aussortieren von trivialen Angaben, da für die Risikobeurteilung nicht relevant
  • Verständnis erlangen über die noch verbleibenden Angaben
  • Unterteilung in Informationskategorien für die Fehlerrisiken jeweils auf Aussageebene zu beurteilen sind

Welche Prüfungshandlungen können bei der Lageberichtsprüfung zur Identifizierung wesentlicher falscher Darstellungen erfolgen

  • Befragung (der gesetzlichen Vertreter oder der internen Revision)
  • Inaugenscheinnahme/Einsichtnahme (interne Chancen/Risikoberichte, Dokumentation RMS)
  • Analytische Prüfungshandlungen und Beobachtungen (Beurteilung Planungstreue der Lageberichtsangaben im Vergleich mit dem Vorjahr)