Strafrecht AT
strafrecht
strafrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 397 |
---|---|
Utilisateurs | 10 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.07.2020 / 04.02.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20200722_strafrecht_at
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200722_strafrecht_at/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
Wann wird der Vollzug als Arbeitsexternat gewährt?
- StGB 77a, kumulativ
- Der Täter einen Teil (i.d.R. midnestens die Hälfte) der FS verbüsst hat,
- nicht zu erwarten ist, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht und
- er sich im offenen Vollzug bewährt ha
Rechtsfolge, wenn sich Täter im Arbeitsexternat bewährt?
- StGB 77a III:
- Bewährt sich der Täter während des Arbeitsexternats, so kann der Vollzug in Frm eines WOhn- und Arbeitsexternats erfolgen. Der Täter wohnt und arbietet dabei ausserhalb der Strafanstalt, untersteht aber weiterhin der Strafvollzugsbehörde (StGB 77a III).
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vollzug einer Freiheitsstrafe in Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden?
- StGB 77b
- FS nicht mehr als 12 Monate oder nach Anrechung der Unterschungshaft verbleibende Reststrafe von nicht mehr als 6 Monate in Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden, wenn
- Nicht zu erwarten ist, dass der Gefangene flieht oder wetiere straftaten begeht und
- der Verurteilte einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche nachgeht
Unter welchen Voraussetzungen wird der Vollzug in der Einzelhaft angeordnet?
- StGB 78, alternativ:
- Bei Antritt der Strafe und zur Einleitung des Vollzugs für die Dauer von höchstens 1 Woche;
- zum Schutz des Gefangenen oder Dritter;
- als Disziplinarsanktion
Unter welchen Vorausetzungen ist der Vollzug in der Form der gemeinnützigen Arbeit möglich?
- StGB 79a
- Vollzug einer Busse, Geldstrafe oder Freihheitsstrafe bis zu 6 Moante bzw. einer nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Reststrafe von nicht mehr als 6 Monaten ist in Form der gemeinnützigen Arbeit möglich.
- Flucht oder weitere Straftaten sind nicht zu erwarten
- Verurteilte muss entsprechendes Gesuch einreichen
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vollzug der Strafe in Form der elektornischen Überwachung erfolgen?
- StGB 79b, alternativ:
- Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen bis 12 Monaten ODER
- anstelle des Arbeitsexternats oder des Arbeits- und Wohnerxternats für die Dauer von 3 bis 12 Monaten
- Keine Fluchtefahr udn keine Gefahr weiterer Straftaten
- dauernde Unterkufnt des Verurteilten
- Verurteilte geht Arbeit, Ausbildung etc. von mind. 20h pro Woche nach
- die mit dem Verurteilten zusammlebende Person stimmt zu
- Verurteilte stimmt Vollzugsplan zu
Unter welchen Voraussetzungen kann von den Vollzugsformen abgewichen werden?
- StGB 80 I
- Wenn es der Gesundhetiszustand des Gefangenen erfodert;
- bei Schwangerschaften, Geburt und der Zeit unmittelbar nach der Geburt;
- bei der Unterbringung eines Kleinkinds mit seiner Mutter, sofern dies auch im Interesse des Kleinkinds ist.
Unter welchen Voraussetzungen kommt es zu einer bedingten Entlassung?
- StGB 86 I, kumulativ:
- Der Gefangene muss 2/3 seiner Strafe, mind. aber 3 Monate, verbüsst haben. Bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen müssen mindestens 15 Jahre verbüsst worden sein (StGb 86 V). Ausnahmsweise nach der Hälfte seiner Strafe, frühestens nach 3 Monaten
- Das Verhalten des Gefangenen im Vollzug muss die bedingte Entlassung rechtfertigen.
- Es muss anzunehmen sein, der Gefangene werde nach der bedingten Enlassung keine weiteren Verbrechen oder Vergehen verüben.
Wie lange beträgt die Probezeit bei der bedingten Entlassung?
- StGB 87
- Die Probezeit beträgt in der Länge der Reststrafe, mindestens jedoch 1 Jahr und höchstens 5 Jahre
- Vollzugsbehörde kann für Probezeit Bewährungshilfe anordnen oder Weisungen erteilen, wenn dies zur Rückfallverhütung erforderlich und geeignet erscheint (StGB 86 II)
Was kann verhängt werden, wenn der Gefangene gegen Vollzugsvorschriften oder den Vollzugsplan verstöst?
- StGB 91 II
- Verweise,
- zeitweiser Entzug oder Einschränkung der Verfügung über Geldmittel, der Freizeitbeschäfitung oder der Aussenkontakte; Busse;
- Arrest
In welchen Fallkonstellationen kann Bewährungshilfe angeordnet werden?
- abschliessend:
- im Zusammenhang mit einer bedingt oder teilbedingt ausgefällten Strafe (StGB 44 II und 46 II)
- im Zusammenhang mti einer bedingten Entlassung aus einer Massnahme (StGB 62 III und 62a V)
- im Rahmen einer ambulanten Massnahme (StGB 63 II)
- im Zusammenhang mit einer bedintten Entlassung aus der Verwahrung (StGB 64a I)
- im Zusammenhang mit einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot (StGB 67 VII und 67b IV)
- im Zusammenhang mit einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe (StGB 87 II)
Wer und was kann angeordnet werden, wenn der Verurteilte sich der Bewährungshilfe entzoeht oder Weisungen missachtet?
- Berichterstattung der zuständigen Behörde dem Gericht oder den Strafverfolungsbehörden, folgende Massnahmen lönnen diese alternativ, teilweise aber auch kumulaitv ergreifenm, StGB 95 IV und V:
- Probezeit um die Hälfte verlängern;
- Bewährungshilfe aufgeheben oder neu anordnen
- Weisungen ändern, aufheben oder neu erlassen;
- die bedingte Starfe widerrufen oder die Rückveretzung in den Vollzug anordnen, wenn ersthaft zu erwarten ist, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht
Wann ist der Verjährungseintritt zu beachten?
In jedem Verfahrensstadium; Verfahren ist diesfalls einzustellen
Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
- StGB 98 lit. a: mit dem Tag, an dem der Täter die strafbare Tätigkeit ausführt
- auch bei Erfolgsdelikten
Wann verjähren Massnahmen?
Massnahmen verjähren grundsätzlich nicht (BGE 126 IV 1 E. 2b)
Grundsatz: lat. Keine Strafe one Gesetz & Artikel
- nulla poena sine lege scripta
- Art. 1
Grundsatz: lat. Bestimmtheitsgebot & Artikel
- nulla poene sine lega certa
- Art. 1
Grundsatz: lat. Verbot von Gewohnheitsrecht & Artikel
- nulla poena sine lege script
- Art. 1
Grundsatz: lat. Verbot von Analogie & Artikel
- nulla poena sine lege stricta
- Art. 1
Grundsatz: lat. Rückwirkungsverbot und Artikel
- nulla poena sine lege praevia
- Artikel 2, Abs. 2 = lex mitior (das mildere Gesetz ist anzuwenden)
Räumlicher Geltungsbereich des StGB
- Territorialitätsprinzip: strafbare Handlungen in der Schweiz (Art. 3)
- Flaggenprinzip: trafbare Handlungen auf Schweizer Schiff oder Flugzeug
- Staatsschutz: strafbare Handlungen gegen den Staat (Art. 4)
- Universalität:strafbare Handlungen im Ausland gegen Minderjährige (Art. 5)
- Staatsvertragliche Verpflichtung: strafbare Handlungen im Ausland, Schweiz durch internationales Übereinkommen zur Verfolgung verpflichtet (Art. 6)
- Personalität: andere strafbare Handlungen im Ausland (Art. 7)
- Ubiquitätsprinzip: Tatort ist Ort, an dem die Tat begangen wurde oder der Erfolg eingetreten ist (Art. 8)
Territorialitätsprinzip
StGB 3: strafbare Handlungen in der Schweiz (Art. 3)
Flaggenprinzip
strafbare Handlungen auf Schweizer Schiff oder Flugzeug
Staatsschutz
strafbare Handlungen gegen den Staat (Art. 4)
Universalität
strafbare Handlungen im Ausland gegen Minderjährige (Art. 5)
Universalität
strafbare Handlungen im Ausland gegen Minderjährige (Art. 5)
Staatsvertragliche Verpflichtung
strafbare Handlungen im Ausland, Schweiz durch internationales Übereinkommen zur Verfolgung verpflichtet (Art. 6)
Personalität
andere strafbare Handlungen im Ausland (Art. 7)
Ubiquitätsprinzip
Tatort ist Ort, an dem die Tat begangen wurde oder der Erfolg eingetreten ist (Art. 8)
Deliktarten
- Erfolgsdelikt
- Tätitskeitsdelikt
- Verletzungsdelikt
- Gefährdungsdelikt
- Zustandsdelikt
- Dauerdelikt
-
- 1 / 397
-