PJ 2020
IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate
IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate
Fichier Détails
Cartes-fiches | 116 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 13.07.2020 / 13.03.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20200713_ifrs_15
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Für wen sind Anforderugen für grössere Unternehmen anwendbar?
Von Gesetzes wegen (727 OR) zu ordentlicher Revision verpflichtet:
1. Publikumgsgesellschaften
2. 20/40/250
3. Verpflichtung zur Erstellung Konzernrechnung (Kontrolle einer JP)
4. 10% Aktionäre
Befreiung auf Verzicht auf Konzernrechnung?
Wann greifen diese nicht?
1. 20/40/250 nicht erreicht
2. Kontrolle duch Unternehmen mit anerkanntem Standard zur RL
3. Verein//Stiftung/Genossenschaft hat Pflicht zur Erstellung delegiert
Nicht möglich sofern:
-notwendig für zuverlässige Beurteilung der wirtsch. Lage
-Gesellschafter mit 20% Kapital, 10% Genossenschafter oder Vereinsmitglieder
-Person mit Nachschusspflicht verlangt
-Stiftungsaufsichtsbehörde verlangt
PS 980 Ziele a und b sowie (3)
a. Angemessenheitsprüfung (hinreichend oder begrenzt)
b. Wirksamkeitsprüfung (hinreichend)
1. Aussagen in CMS Beschreibung angemessen dargestellt
2. Grundsätze und Massnahmen geeignet und wesentliche Regelverstösse zu erkennen oder verhindern (hinreichend oder begrenzt)
3. Grundsätze zu Zeitpunkt implementiert (Angemessenheit + Wirksamkeit) sowie über Zeitraum wirksam waren (Wirksamkeit)
Wer kann auf die Anforderung für grössere Unterehmen bestehen?
Gesellschafter mit 10%, Genossenschafter 10%, Vereinsmitglieder mit 20%
Person mit Nachschusspflicht
Pflicht zum Abschluss nach anerkanntem Standard
1. Beteiligungspapiere an Börse
2. Genossenscahfter mit 2000
3. Stiftungen mit Pflicht zur ordentlichen Revision (20/40/250)
Wer kann Abschluss nach anerkanntem Standard verlangen?
20% Gesellschafter
10% Genossenschafter
20% Vereinsmitglieder
Person mit Nachschusspflicht
Voraussetzung Transponierung
VST?
EA?
1. Wechsel GV PV
2. Nach Transaktion 50% beteiligt
3. Übertragung 1 Aktie
4. Gegenleistung > AK und KER
KEINE VST
EA auf Zuschuss (GR oder KER)
Lösung: Agio Lösung oder zum Nennwert oder Verkauf an unbeteiligte Unternehmung
Voraussetzung indirekte Teilliquidation
1. GV PV
2. Verkauf Beteiligung von min. 20%
3. Innert 5 Jahren Ausschüttung betriebsnotwendige Substanz
Steuerfolgen: Nachträgliche Besteuerung -> Rückforderung VST?
Relevante Beträge für Bestimmung der Höhe der indirekten Teilliquidation
Substanzdividende
Nicht betriebsnotw. Aktiven
Ausschüttbare GR
der tiefste der Beträge
Voraussetzung steuerneutrale Ausgliederung
1. Fortbestand Steuerpflicht
2. Gewinnsteuerwerte
3. Betriegserfordernis
4. Inländische Tochtergesellschaft
5. Sperrfrist 5 Jahre
Folgen nicht steuerneutrale Ausgliederung
Mutter: Besteuerung stille Reserven sowie Kapitalgewinn
Tochter: Einbuchen versteuerte stille Reserven, EA fällig.
Voraussetzung steuerneutrale Auf- und Abspaltung
1. Steuerpflicht in CH
2. Gewinnsteuerwerte
3. Doppeltes Betriebserfordernis
Folge bei Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit nach 55. Altersjahr
Summe der letzten 2 Jahre realisierten stiRes 1/5 reduziert besteuert
StiPo Risiko
Schlussfolgerung aufgrund der Samples nicht korrekt.
Nicht-Stipo Risiko
Falsche Schlussfolgerung aufgrund anderem Grund als StiPo Risiko
Phasen einer Spaltung
1. Spaltungsvertrag, Spaltungsbericht, Zwischenbilanz
2. Revision Spaltungsbilanz, Spaltungdplan, Spaltungsbericht
3. Schuldenruf 3x
4. Einsichtsverfahren 2 Monate, GV Einladung
5. Konsultation AN
6. Öff Urkunde Spaltungsbeschluss
Anforderung an Vertrag (4)
Zustimmung, Verpflichtung zur Leistungserbringung
Identifizierung der Rechte und Zahlungsbedingungen
wirtschaftliche Substanz
Entgelt wahrscheinlich
PS 210
Ziele (2)
Ziele:
1. Feststellung ob Vorbedingungen gegeben
2. Bestätigung gemeinsames Auftragsverständnis
5- Schrittemodell: Einzelne Schritte
1. Identifizierung Vertrag mit Kunde
2. Identifizierung Leistungsverpflichtung
3. Bestimmung Gegenleistung
4. Verteilung Gegenleistung auf Leistungsverpflichtungen
5. Umsatzrealisierung
Zulässige Spaltungen
Kapitalgesellschaft und Genossenschaft in Kapitalgesellschaft und Genossenschaft
PS 220 Ziele (2)
1. Prüfung entspricht beruflichen Standards und Rechtvorschriften
2. Vermerk ist angemessen
PS 230 Ziele (2)
1. Ausreichend geeignete Aufzeichnung für den Vermerk
2. Nachweise dass Prüfung gem. PS und massgebenden Rechtsvorschriften durchegführt wurde.
Aspekte Spaltung
Sicht übertragende Gesellschaft
Sicht übernehmende Gesellschaft
Sicht Mitglieder
Auf und Abspaltung
Spaltung zur Übernahme und Neugründung
symetrisch und asymetrisch
Voraussetzungen separate Leistungsverpflichtungen (2)
Ressource kann genutzt werden (eigenständig)
Identifizierbar
PS 240 Ziele (3)
1. Risiken wesentlicher Fehler im Abschluss dH identifizieren und beurteilen
2. Planung und Umsetzung von Reaktionen
3. Angemessen auf die vermuteten oder identifizierten Handlungen reagieren
Wichtigster Unterschied Fusion und Spaltung
Schuldenruf vor GV (Spaltung) ggü
Nach Eintragung in HR (Fusion)
Grundsatz des Zeitpunktes der Umsatzrealisierung
Übergang der Kontrolle
Unterschied Spaltungsvertrag und Spaltungsplan
Spaltungsvertrag bei Spaltung zur Übernahme (zweiseitiges Rechtsgeschäft)
Spaltungsplan bei Spaltung zur Neugründung (einseitiges Rechtsgeschäft)
Voraussetzungen zeitraumbezogene Umsatzrealisierung inkl. Beispiel
1. Kunde erhält und verbraucht Nutzen gleichzeitig (Putzservice)
2. Leistung des Unternehmens verbessert den Vermögenswert des Kunden während der Leistungserbringung (Autoreparatur, Bau auf Grundstück des Kunden)
3. Erstellung Vermögenswert ohne alternative Nutzung UND durchsetzbares Recht auf Vergütung inkl. Marge (Spezialbau)
PS 250 Ziele (3)
1. Ausreichend geeignete PN für die Einhaltung von Rechtsvorschriften mit unmittelbarer Auswirkung im Anhang
2. Verstössen mit wesentlicher Auswrikung auf den Abschluss erkennen
3. Bei Verstössen angemessen handeln.
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