HFAO Teil IV - Handlungsfeld 4
Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufs- und Arbeitspädagogik
Kartei Details
Karten | 48 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2020 / 27.04.2025 |
Weblink |
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Ihr Lehrling hat erfolgreich an der Abschlussprüfung zum Bürokaufmann teilgenommen. Von wem erhält er das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung? (Frage 14, S.335)
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung mit der Gesamtnote "ausreichend" bestanden. Er ist mit der Bewertung nicht zufrieden. Deshalb will er die Gesellenprüfung zur Verbesserung der Note wiederholen. Ist das möglich? (Frage 13, S.332 unten)
Ein in einem Handwerksberuf ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. In der Berufsschulabschlussprüfung hat er ordentliche Leistungen erbracht, die er deshalb auch im Gesellenprüfungszeugnis ausgewiesen haben will. Kann der Lehrling die vom Prüfungsträger (Innung oder HWK) verlangen? (Frage 12, S.335)
Ihr Lehrling erhält eine Einladung zur Zwischenprüfung. Welche Aussage trifft zu? (Frage 11, S.318)
Ein in einem Betrieb angestellter Meister hat an einer Fortbildungsmassnahme der Handwerkskammer teilgenommen, an deren Ende eine Fortbildungsprüfung stattgefunden hat. Da der Meister im nächsten Jahr einige Monate im Ausland arbeiten will, beantragt er bei der Handwerkskammer, seinem Fortbildungsprüfungszeugnis eine englisch sprachige und eine französisch sprachige Übersetzung beizufügen. Hat die Handwerkskammer diesem Antrag zu entsprechen? (Frage 10, S.335)
Ihr Lehrling möchte nach erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung so schnell wie möglich die entsprechende Meisterprüfung ablegen. Über welchen Zeitraum muss er noch Berufserfahrung sammeln, um zur Meisterprüfung zugelassen zu werden? (Frage 9, S.348 unten?)
Stellen sie fest, was durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz insbesondere gefördert wird: Was ist richtig? (Frage 8, S.369 oben)
Ihr Auszubildender hat seine Lehre abgeschlossen und möchte nun von ihnen ein betriebliches Ausbildungszeugnis. Was müssen sie dabei beachten? (Frage 7, S.336 oben)
Wer hat die Gesellenprüfungsgebühr zu bezahlen? (Frage 6, S.331)
Geben sie an, wer die Gebühr für die Zwischenprüfung zu zahlen hat! (Frage 5, Seite 320 oben)
Sie beschäftigen als Ausbildender mehrere Lehrlinge. Zwei Lehrlinge erhalten eine Einladung zur Zwischenprüfung. Diese bitten sie als Ausbildenden um Erläuterung der Rechtsgrundlagen und des Zieles der Zwischenprüfung sowie um die Information, wer die Gebühr für die Zwischenprüfung zu zahlen hat.
Stellen sie den beiden Lehrlingen das Ziel der Zwischenprüfung dar. Welche Aussage ist richtig? Ziel der Zwischenprüfung ist, (Frage 4, S.318)
Informieren sie die beiden Mitarbeiter, welche Massnahmen durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können! Welche Aussage ist zutreffend? (Frage 3, S. 372)
Ihr Lehrling weist Probleme beim Lesen und Rechnen auf. Ein Arzt attestiert ihm eine Legasthenie. Er hat nun Sorge, dass er aus diesem Grund die Gesellenprüfung nicht schafft. Was ist in diesem Fall zu tun? (Frage 2, S. 332 oben)
Sie möchten ihren Lehrling zur Gesellenprüfung anmelden. Dabei teilt er ihnen mit, dass er eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hat und Legastheniker ist. Welche Folgen hat das für die anstehende Gesellenprüfung? (Frage 1, S. 332 oben)
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. Da er später einmal, zumindest auf Zeit, im Ausland arbeiten will, beantragt er beim Prüfungträger (Innung oder Handwerkskammer), für sein Gesellenprüfungszeugnis eine englischsprachigen und eine französichsprachige Übersetzung auszufertigen. Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger verlangen? (Frage 48, S.335)
Sie möchten genauere Informationen über den Meisterprüfungsausschuss erhalten. Für welche Zeit wird dieser längsten ernannt? (Frage 47, S.347 oben)
Ihr Auszubildender möchte sich über den Betriebswirt (HwO) informieren. Worum handelt es sich dabei? (Frage 46, S.343 mitte)
Um zu erhöhter Leistung anzuspornen, informieren sie sich, ob es dazu nicht besondere Leistungswettbewerbe gibt. Wie oft führt das Handwerk den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks durch? (Frage 45, S.370 oben)
Werden während der Berufsausbildung zusätzliche, über das Ausbildungsberufsbild des Ausbildungsberuf hinausgehende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Zusatzqualifikationen) vermittelt, müssen diese geprüft und bescheinigt werden.
Wer kann diese Prüfung der Zusatzqualifikationen abnehmen? (Frage 44, S.335 unten)
Ihr Mitarbeiter stellt die Frage, welcher Meisterprüfungsausschuss für seine Prüfungsabnahme örtlich zuständig ist. Welches der folgenden Kriterien spielt bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit keine Rolle? (Frage 43, S.347 unten)
Ihr Auszubildender möchte sich bei ihnen über den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks informieren. Welche Aussage ist zutreffend? (Frage 42, S.370 oben)
Ein Mitarbeiter möchte sich auf die Meisterprüfung vorbereiten und ist dabei auf das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gestossen. Welche Aussage ist hierzu richtig? (Frage 41, S.371 unten)
Wer stellt den Meisterbrief aus? (Frage 40, S.359 unten)
Ein Lehrling stellt den Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung, allerdings erfüllt er die Voraussetzung für die Zulassung nicht. Wer entscheidet in diesem Fall über die Nicht-Zulassung? (Frage 39, S.331mitte)
Wie oft können nicht bestandene Teile der Meisterprüfung wiederholt werden? (Frage 38, S.359 oben)
Ein Prüfungsteilnehmer möchte eine spanisch sprachige Übersetzung des Gesellenprüfungszeugnisses. Welche Aussage ist hierzu richtig? (Frage 37, S.335 mitte)
Ihr Lehrling weist Probleme beim Lesen und Schreiben auf. Ein Arzt attestiert ihm Legasthenie. Er hat nun Sorge, dass er aus diesem Grund die Gesellenprüfung nicht schafft. Was ist in diesem Fall zu beachten? (Frage 36, S.332 oben)
Ein Auszubildender in einem Handwerksbetrieb hat die Gesellenprüfung nicht bestanden und verlangt eine Verlängerung der Ausbildungszeit und zwar bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Der Ausbildende will diese Verlängerung nicht. Kann der Ausbildende die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zur Wiederholungsprüfung verweigern? (Frage 35, S.333)
Wie oft kann eine Gesellenprüfung im Falle des Nichtbestehens maximal wiederholt werden? (Frage 34, S.332 unten)
Welche Aussage zu Meisterprüfungsausschüssen in zulassungspflichtigen Handwerken trifft zu? (Frage 33, S.347 oben)
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