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Lernkarteikarten

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Kartei Details

Karten 41
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.06.2020 / 22.09.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Verwertung der Arbeit anderer?

> PS 600 Besondere Überlegungen zu Konzernabschlussprüfungen (einschl. der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)

> PS 610 Verwertung der Arbeit interner Prüfer

> PS 620 Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers

> PS 402 Inanspruchnahme von Dienstleistern (Shared Service Center)

PS 610 Verwertung der Arbeit interner Prüfer

> Definition interner Prüfer?

> Zusammenarbeit möglich?

> Zusammenarbeitsmöglichkeiten?

> Definition: unternehmerische Kontroll-, Prüf- und / oder Beratungstätigkeit, die im Auftrag der Unternehmensführung (Mgmt, Überwachung Verantwortlichen) die Aktivitäten des Mgmt einschliesslich der vorhandenen Kontrollen überwacht.

> Zusammenarbeit: Unabhängigkeit, Eignung, Ausbildung, Fachliche Kompetenz, Mass an beruflicher Sorgfalt. Durchführung von QS-Massnahmen (Prüfer behält stets Verantwortung über Vermerk)

> Zusammenarbeitsmöglichkeiten: 1. direct assistance (interne RS wird mit konkreten PHs beauftragt) & 2. reliance (Verwendung bereits durchgeführter PHs durch interne RS)

PS 620 Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers

> Definition?

> Gebiete aufgrund welche einen Sachverständiger hinzugezogen wird?

> Abgrenzungen zum Sachverständiger?

> Merkmale Beizug möglich?

> Defintion: Sachverständiger auf einem anderen Fachgebiet als dem der Rechnungslegung oder Prüfung (intern & extern, natürlich & juristische Person)

> Gebiete: Bewertung Vermögensgegenstände; Interpretation Verträge oder Rechtsvorschriften; Versicherungsmath. Annahmen; komplexe Finanzinstrumente

> Abgrenzung: 1. Rat im Bezug auf die Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (PS 220 Qualitätssicherung); 2. Rat von Personen die von der zu prüfenden Einheit bei der Aufstellung des Abschlusses ebenfalls verwendet wurden (PS 500 Prüfungsnachweise, z.B. IAS 19 Bewertungsgutachten von Drittparteien, die durch die zu prüfende Einheit in Auftrag gegeben wurde)

> Beizug möglich: Beurteilung Kompetenz & Fähigkeit & Objektivität, Verständnis über Fachgebiet erlangen, Angemessenheit der Tätigkeit des Sachverständigen, Bezugnahme im Vermerkt (nicht modifiziert=keinen Ausweis, modifiziert=kann Bezug genommen werden -> jedoch mit Hinweis, dass Verantwortung des Abschlussprfs nicht verringert wurde -> zudem Genehmigung des Sachverständigen einholen)

PS 402 Inanspruchnahme von Dienstleistern (Shared Service Center)

> Abgrenzung?

> Abgrenzung: 1. Prüfung des Konzernabschlusses (Scoping & PHs in SDC's durch andere Prüfer -> PS 600 anzuwenden); 2. Prüfung des Einzelabschlusses (PS 402 Inanspruchnahme DL -> beim IKS Testing zusätzlich mögliche PS 890 Bestimmungen beachten)

PS 501 Besondere Prüfungsnachweise

> Entsprechende Überlegungen?

1. die Prüfung des Vorhandenseins und der Beschaffenheit der Vorräte

2. die Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen

3. die Prüfung von Segmentinformationen

4. die Prüfung geschätzer Werte in der RG-Legung inkl. Abschlussangaben

5. die Prüfung von Beziehungen zu nahestehenden Personen

6. die Prüfung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag

7. die Prüfung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

PS 501 Besondere Prüfungsnachweise Thema: die Prüfung des Vorhandenseins und der Beschaffenheit der Vorräte

> Einzelfallprüfungen?

> Ziele / PHs?

> Einzelfallprüfungen: 1. Teilnahme Inventur (falls wesentlich und praktisch durchführbar)

> Ziele: 1. Beurteilung Anweisung&Verfahren 2. Beobachtung Durchführung (Zählverfahren) 3. Inaugenscheinnahme Vorräte 4. Durchführung Testzählungen 5. Durchführung PHs 6. Inventur anderes Datum als Abschlussstichtag -> Veränderung Vorräte dazwischen ordnungsgemäss erfasst 7. Vorräte bei Drittparteien (falls wesentlich) -> via Drittbestätigung

PS 501 Besondere Prüfungsnachweise Thema: die Prüfung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen

> Abdeckung Zeitspanne?

> Mögliche PHs?

> Prüfurteil bei nicht ausreichend geeigneter Prüfnachweise?

> Prüfurteil bei wesentlich falscher Darstellung des Abschlusses?

> Hervorhegung eines Sachverhalts (PS 706)?

> Abdeckung: Prüfungshandlungen müssen den gesamten Zeitraum bis zum Datum des Berichts abdecken (auch wenn unwesentlich)

> PHs: 1. Befragung Mgmt/Rechtsabteilung/interne RS 2. kritische Durchsicht Protokolle 3. kritische Durchsicht Korrespondenzen Rechtsberatern / Anwälte 4. Einholung externe Bestätigungen 5.Betreibungsregisterauszug einholen 6.Durchsicht Konti Beratung/Rechts und sonstiger Aufwand 7. mögliche öffentlich zugängliche Infos 8. Einholung Einschätzung Mgmt & Anwälte/Rechtsberatern

> Prüfurteil nicht ausreichend geeignete PH-Nachweise: eingeschränkt: nicht aussreichend geeignet ; nichtabgabe: Mgmt verweigert Nachweise

> Prüfurteil bei wesentlich falscher Darstellung: eingeschränkt oder versagtes Urteil

> Hervorhebung eines Sachverhalts: falls eine Unsicherheit betreffend Ausgang einer Rechtsstreitigkeit vorliegt und mögliche Auswirkung als Ganzes nicht hinreichend beurteilt werden kann.

PS 501 Besondere Prüfungsnachweise Thema: die Prüfung von Segmentinformationen

> Prüfziele?

> PHs?

> Prüfziele: 1. korrekte Abgrenzung Segmente 2. Vollständigkeit der Angaben 3. Richtigkeit & Stetigkeit 4. Beurteilung Angemessenheit der Methoden im Bezug auf die RG-Legungsstandards

> PHs: 1. Verständnis auf welcher Unternehmensstufe und durch wen die Segmentauswertung erstellt wird 2. Bonusberechnung einsehen (sep. Vergütung, Verantwortungsbereiche, Kennzahlen) 3. Einschätzung auf welcher Art von Umsätzen / Transaktionen die Segmente erfolgen 4. Vergleich VJ-Angaben 5. Durchsicht Budgets (allfällige Veränderung von Segmenten) 6. Plausibiliserung via analytische PHs 7. EinzelfallPHs via Besprechung der segmentspez. Informationen mit Segmentverantwortlichen