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ABU – Mietrecht

Mietrecht und Mieterschutz

Mietrecht und Mieterschutz


Kartei Details

Karten 22
Lernende 16
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 05.06.2020 / 18.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Familie Zollinger hat Probleme mit der neuen Wohnung. Sie will – wie im Mietvertrag vereinbart - auf den 1. Mai die neue Wohnung beziehen, muss aber feststellen, dass die Renovationsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und ein Umzug frühestens in zwei Wochen erfolgen kann. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden
Artikel an.

Art. 258 und 259, es kann Mietzinsreduktion verlangt werden.

Vermieter ist verpfichtet die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in bezugsbereitem Zustand zu übergeben. Bei Nichterfüllung des Vertrages kann man gegen den Vermieter vorgehen und Schadensersatz fordern.

Zwei Wochen später kann die Familie Zollinger die Wohnung beziehen. Als erstes wird zusammen mit dem Vermieter eine Mängelliste erstellt. Dabei fällt Herrn Zollinger auf, dass trotz der Renovation noch zahlreiche kleinere Mängel vorhanden sind, die nur grob überdeckt worden sind. Um später keine böse Überraschung zu erleben, verlangt Herr Zollinger vom Vermieter Einblick in die Mängelliste des Vormieters. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. 256a1; Er darf Einsicht in das Rückgabeprotokoll des vorangegangen Mietverhältnisses haben. Auskunftspflicht durch den Vermieter

Herr Zollinger hat mit seiner Vermutung recht gehabt. Mit der Wohnung, die er mit seiner Familie bezogen hat, steht es nicht zum Besten. Schon ein halbes Jahr später, zu Beginn der Heizperiode, müssen die Zollingers feststellen, dass die Heizung nicht funktioniert. Sofort reklamieren Sie beim Vermieter. Es geschieht jedoch nichts. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. 259b, die Familie kann fristlos kündigen oder den Mangel selber beseitigen lassen auf Kosten des Vermieters.

- OR 259b a): fristlos kündigen
- OR 259b b): auf Kosten des Vermieters selber den Mangel beseitigen lassen.
- OR 259d: Während der Zeit, in der nicht geheizt werden kann, eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen.

Sie können also Schadensersatzfordern.

Schliesslich wird dem Mangel in der Wohnung der Familie Zollinger doch noch abgeholfen und ein neuer Heizkörper eingebaut. Eine Woche später stellt der Vermieter dafür eine Rechnung von mehr als 1000 Franken. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. 259a, grössere Schäden die ohne Mitverantwortung durch den Mieter entstehen müssen durch den Vermieter behoben werden. Z.B. Heizungen oder Wasserleitungen etc.

Ermutigt durch den Erfolg, den er beim Heizkörper gegenüber dem Vermieter verbuchen konnte, verlangt nun Herr Zollinger, dass der Vermieter auch die Glühbirnen zur Verfügung stellen muss, die in der Wohnung hin und wieder ersetzt werden müssen. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. 259 Kleine Mängel müssen selber behoben werden.

Gabi Zollinger, die sich im 2. Lehrjahr als Hochbauzeichnerin befindet, hat eine neue Lieblingsgruppe, deren Sound sie aber nur geniessen kann, wenn eine gewisse Lautstärke damit verbunden ist. Vor allem spät in der Nacht teilen jedoch die Nachbarn Gabis Musikgeschmack nicht und reklamieren. Als dies nichts nützt, gelangen sie an den Vermieter. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. 257f; Mieter müssen auf andere Mieter Rücksicht nehmen, wenn sie dies nach wiederholter Mahnung nicht tun kann ihnen fristlos gekündigt werden.

Er muss den Sachverhalt prüfen und die Zollingers im Wiederholungsfall mit Hinweis auf OR 257f schriftlich mahnen. Sollte auch dies nichts nützen, so könnte er mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende des Monats kündigen.

Frau Widmer hat endlich das Appartement ihrer Träume gefunden. Zwar ist der Mietzins mit 1400 Franken im Monat etwas hoch. Aber sie will sich die Chance nicht entgehen lassen. Der Vermieter verlangt, dass Frau Widmer bei Vertragsabschluss als Sicherheit 5000 Franken hinterlegt. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an.

Art. OR 257e 2; der Vermieter darf zwar eine Sicherheit verlange die hinterlegte Summe darf höchstens 3 Monatsmieten betragen also 4200 Fr.

Weil Frau Widmer sich geweigert hat, die verlangte Sicherheit voll zu hinterlegen, will ihr der Vermieter so schnell wie möglich kündigen. Beurteilen Sie die Rechtlage und geben Sie die entsprechenden Artikel an. Art. 266c; er kann erst in drei Monate kündigen.

Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträge 3 Monate auf einen ortsüblichen Termin, falls ein solcher Ortsgebrauch existiert. (OR 266c).