Vertiefung spezifischer Themen d. GMA

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht


Leonie Reiter
Diese Karteikarten vertiefen spezifische Themen des Sozialversicherungsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Aspekte wie die Rolle von Trägern, Verfahren und Entscheidungen in der Sozialversicherung, sowie die Zusammenarbeit zwischen Dachverbänden und der Bundesregierung. Besonders relevant sind die Prozesse bei Beschwerden, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Fristen für Bescheide. Versicherte, Anwälte und Sozialversicherungsträger profitieren von diesen Karteikarten, um ihre Kenntnisse über rechtliche Abläufe und Pflichten zu erweitern.
Karten
249
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
03.06.2020 / 17.10.2023

Lernkarten

  • Durch wen erfolgt die politische Kontrolle der Verwaltung?

  • Interpellationsrecht
  • Fragestunde
  • Resolitionsrecht
  • Enqueterecht
  • Misstrauensvotum 

➡️ Kontrollrechte d. Nationalrats?

  • Durch wen erfolgt die finanzielle Kontrolle der Verwaltung?

  • Budgethoheit
  • Rechnungshof

  • Durch wen wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrgenommen? 

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Landesverwaltungsgericht
  • Bundesfinanzgericht

  • Welches Gericht entscheide über Bescheide der Sozialversicherung?

  • Das Bundesverwaltungsgericht

  • Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der Verfassungsgerichtshof?

  • Sondergericht zur verfassungsgemäßen Kontrolle d. Verwaltung &  z.T. d. Gesetzgebung
  • Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsgemäßheit, Verordnungen auf Gesetzmäßigkeit
  • Entscheidet als Sonderwaltungsgerichtshof über Beschwerden gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, wenn der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet

  • Welche Aufgaben hat der Verwaltungsgerichtshof?

  • Sondergericht zur nachträglichen Kontrolle der Verwaltung
  • Zuständig für ganz Österreich, entscheidet über Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes
  • Mit dem Rechtsmittel der Revision an den VwGH können bei Grundsatzfragen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes angefochten werden

  • Welche politischen Kontrollrechte hat die Gesetzgebung gegenüber den jeweils obersten Verwaltungsorganen des Bundes und der Länder?

  • Interpellationsrecht
  • Fragestunde
  • Resolutionsrecht
  • Enqueterecht
  • Misstrauensvotum

  • Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Nationalrat?

  • Interpellationsrecht
  • Fragestunde
  • Resolutionsrecht
  • Enqueterecht
  • Misstrauensvotum

  • Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Bundesrat?

  • Interpellationsrecht
  • Fragestunde
  • Resolutionsrecht

  • Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Landtag aufgrund der Landesverfassung?

    • Interpellationsrecht
    • Fragestunde
    • Resolutionsrecht
    • Enqueterecht (teilweise)
    • Misstrauensvotum

  • Was versteht man unter dem Interpellationsrecht?

  • Recht des Nationalrates und des Bundesrates, schriftliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung über alle Angelegenheiten d. Verwaltung zu richten
  • Recht der Mitglieder des Landtages, gegenüber Mitgliedern d. Landesregierung Anfragen über alle Angelegenheiten d. Verwaltung zu richten

  • Was versteht man unter der Fragestunde?

  • Gibt jedem Mitglied d. Nationalrates und d. Bundesrates das Recht, mündliche Anfragen an Mitglieder d. Bundesregierung zu richten
  • Mitglieder d. Landtages haben das Recht, mündliche Anfragen an Mitglieder d. Landesregierung zu richten

  • Was versteht man unter dem Resolutionsrecht?

  • Berechtigt Nationalrat und Bundesrat, in Form von Resolutionen / Entschließungen, Wünsche an die Bundesregierung und deren Mitglieder über die Ausübung d. Verwaltung zu richten
  • Gleiches gilt für den Landtag gegenüber d. Landesregierung

  • Was versteht man unter dem Enqueterecht?

  • Recht d. Nationalrates, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen
    • Über festgestellte Tatsachen wird dem Nationalrat Bericht erstattet
    • U-Ausschuss trifft keine Entscheidungen, sondern hat Aufklärungsfunktion
    • Auftrag: Prüfung bestimmter Angelegenheiten der Verwaltung in politischer Verantwortlichkeit

  • Was versteht man unter einem Misstrauensvotum?

  • Recht d. Nationralrates, der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen auszusprechen; 
    • Wird ein Misstrauensantrag angenommen, ist der Bundespräsident verpflichtet, die von der (einfachen) Mehrheit d. Nationalratsabgeordneten gewünschte Amtsenthebung vorzunehmen
  • Gleiche Möglichkeiten bestehen aufgrund d. Landesverfassungen auch für die Landtage gegenüber den Landesregierungen

  • Wem obliegt die finanzielle Kontrolle der Verwaltung in Österreich? 

  • Dem Nationalrat

  • Was versteht man unter Budgethoheit?

  • Das Recht d. NR, durch den Gesetzesbeschluss über den Jahresvorschlag (Haushaltsplan, Budget) die Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen
  • Der vom NR beschlossene Voranschlag ist als Bundesfinanzgesetz im Bundesgesetzblatt zu verlautbaren

  • Welche Aufgaben hat der Rechnungshof?

  • Bundesorgan zur finanziellen Kontrolle im Staat: Prüfung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit d. Verwendung öffentlicher Mittel
  • Hilfsorgan d. NR und der Landtage
  • Prüfung d. 
    • Gebarung d. Bundes bzw. Der Länder, der Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, der gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen und der 
    • Sozialversicherungsträger
  • Vorlage d. Ergebnisse d. Prüfung bis zum 31. Dezember d. Jeweiligen Jahres

  • Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Volksanwaltschaft?

  • Hilfsorgan d. Nationalrats zur Kontrolle d. Verwaltung
  • Sitz in Wien
  • Bestehend aus 3 vom NR gewählten Mitgliedern, von denen jeweils eines den Vorsitz (jährlicher Wechsel) führt
  • Mitglieder werden im Dreiergremium vom NR gewählt
  • Mitglieder sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und unabsetzbar
  • Funktionsperiode = 6 Jahre

  • Über welche Kompetenzen verfügt die Volksanwaltschaft?

  • Behandlung von Beschwerden im Einzelfall unter folgenden Voraussetzungen: 
    • Ein Rechtsmittel darf (nicht mehr) zur Verfügung stehen
    • Beschwerdeführer muss von diesem Missstand selbst betroffen sein
    • Es muss en Missstand in der Verwaltung behauptet werden

  • Skizzieren Sie das Thema der staatlichen Aufsicht!

  • Aufsichtsbehörden: 
    • BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit & Konsumentenschutz
    • Finanzministerium
  • Aufgaben: Aufsichtsrecht, Einschau

 

  • Wer hat neben dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz noch ein Aussichtsrecht bei den einzelnen SV-Trägern und dem Dachverband?

  • Der Finanzminister: um finanzielle Interessen des Bundes bei Geschäftsführung d. Dachverbandes zu wahren

  • Welche Aufgaben haben die Aufsichtsbehörden?

  • Prüfung auf Entsprechung bestimmter Beschlüsse in Bezug auf Gesetz und Satzung

  • Was versteht man unter dem Begriff „EInschau“?

  • Die nachfolgende Kontrolle

  • welche grundlegenden Gesetzen sind von Verwaltungsbehörden, und damit auch der SV, für Verwaltungsverfahren anzuwenden? 

  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)
  • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Verfahrensgesetz
  • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Sozialverischerung
  • Andere: nur, wenn darin spezielle Verfahrensvorschriften bestehen

  • Wie lauten die 4 Verfahrensgrundsätze?

  • Parteiengehör
  • Amtswegigkeit
  • Amts- bzw. Verwaltungshilfe
  • Allspartenservice

  • Was soll durch die Verfahrengsgrundsätze gewährleistet werden?

  • Ein objektives Verfahren in allen Instanzen
  • Verfahren soll zweckmäßig, rasch, einfach und kostensparend abgewickelt werden

  • Was versteht man unter dem Verfahrengsgrundsatz bei Verwaltungsverfahren der „Parteiengehör“?

  • Parteien sollen Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte erhalten
  • Parteien sind über den von der Behörde (z.B. SV-Träger) ermittelten Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, und es muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb von 4 Wochen Stellung zu nehmen
  • Akteneinsicht
  • Parteien sollten Gelegenheit haben sich einzubringen
  • Dolmetsch, falls notwendig

  • Was versteht man unter dem Verfahrengsgrundsatz bei Verwaltungsverfahren der „Amtswegigkeit“?

  • Die Behörde hat von sich aus die zur Feststellung des Sachverhalts notwendigen Erhebungen zu veranlassen

  • Was versteht man unter dem Verfahrengsgrundsatz bei Verwaltungsverfahren der „Amts- bzw. Verwaltungshilfe“?

  • Verpflichtung d. SV-Träger, den staatlichen Stellen Verwaltungshilfe zu leisten

  • Was versteht man unter dem Verfahrengsgrundsatz bei Verwaltungsverfahren des „Allspartenservices“?

  • Leistungsanträge können bei jedem SV-Träger eingebracht werden
  • Jeder SV-Träger muss Anträge, Mitteilungen, etc. Auch dann entgegennehmen, wenn sie an einen anderen SV-Träger gerichtet sind

  • Welche Verfahrensarten werden von Sozialversicherungsträgern durchgeführt und erledigt?

  • Verfahren in Leistungssachen
  • Verfahren in Verwaltungssachen

 

  • Welche Themen gehören den Verfahren in Leistungssachen an? 

  • Bestand, Umfang oder Ruhen eines Anspruches auf eine Versicherungsleistung, soweit nicht Verischerungszugehörigkeit, -zuständigkeit, und Leistungszugehörigkeit oder -zuständigkeit in Frage stehen
  • Feststellung der Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht bezogener Leistungen
  • Feststellung von Versicherungszeiten und Schwerarbeitszeiten außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens
  • Feststellung einer Kontoerstgutschrift sowie einer Ergänzungsgutschrift

  • Welche Themen gehören den Verfahren in Verwaltungssachen an? 

  • Feststellung der Versicherungspflicht oder der Versicherungsberechtigung
  • Feststellung des Beginnes oder des Endes der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung
  • Entscheidung über die Versicherungszuständigkeit, -zugehörigkeit, Leistungszuständigkeit und - Zugehörigkeit
  • Beitragsangelegenheiten

  • Wie werden Verfahren in Leistungssachen eingeleitet?

  • In KV und PV: auf Antrag
  • In der UV: amtswegig, durch eine Unfallanzeige des Dienstgebers, behandelnden Arztes, d. Schule, etc. 

  • Wie werden Verfahren in Verwaltungssachen eingeleitet?

  • Auf Antrag oder von Amts wegen

  • Was muss nach Abschluss eines Verfahrens in Leistungs- oder Verwaltungssachen erfolgen?

  • SV-Träger muss eine Entscheidung treffen
  • Diese kann durch Bescheid, Mitteilung oder durch die tatsächliche Erledigung d. Antrages (Anweisung eines Kostenzuschusses) erfolgen

  • Inwiefern ist die Form der Erledigung eines Verfahrens durch einen SV-Träger für Versicherte von Bedeutung?

  • Nur die bescheidmäßige Erledigung gibt dem Versicherten die Möglichkeit, gegen eine Entscheidung eines SV-Trägers ein Rechtsmittel in Leistungs- oder Verwaltungssachen zu ergreifen

  • Was versteht man unter dem „Bescheid“ bei Verfahren in Leistungs- und Verwaltungssachen?

  • Förmlicher und der Rechtskraft fähiger, individueller Verwaltungsakt, der ein Verwaltungsverfahren erledigt. 
  • Rechtskraft bedeutet, dass Bescheid nicht mehr angefochten werden kann, und dass der Bescheidinhalt zum Rechtsbestand wird

  • Welche Inhalte muss ein Bescheid aufweisen?

  • Bezeichnung d. Schriftstückes als Bescheid
  • Bezeichnung der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
  • Datum des Bescheides (da davon Fristablauf abhängig)
  • Spruch des Bescheides (= eigentliche Entscheidung)
  • Begründung (mit dem Sachverhalt, von dem die Entscheidung ausgeht)
  • Rechtsmittelbelehrung oder Information über das Klagerecht
  • Unterschrift

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