Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Diese Karteikarten vertiefen spezifische Themen des Sozialversicherungsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Aspekte wie die Rolle von Trägern, Verfahren und Entscheidungen in der Sozialversicherung, sowie die Zusammenarbeit zwischen Dachverbänden und der Bundesregierung. Besonders relevant sind die Prozesse bei Beschwerden, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Fristen für Bescheide. Versicherte, Anwälte und Sozialversicherungsträger profitieren von diesen Karteikarten, um ihre Kenntnisse über rechtliche Abläufe und Pflichten zu erweitern.
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Lernkarten
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale des Bundespräsidenten?
- Höchste Stellung in Bundesverwaltung
- Den Mitgliedern d. Bundesregierung gegenüber nicht weisungsberechtigt
- Vom Bundesvolk unmittelbar und geheim gewählt
- Angeloben durch die Bundesversammlung
- Amtszeit von 6 Jahren
- Wiederwahl in unmittelbarer Reihenfolge nur einmal möglich
- Welche Aufgaben hat der Bundespräsident im Bezug auf die Gesetzgebung?
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen
- Einberufung und Beendigung der Nationalratstagungen
- Vorzeitige Auflösung des Nationalrats
- Welche Aufgaben hat der Bundespräsident im Bezug auf die Verwaltung?
- Ernennung des Bundeskanzlers und der Mitglieder der Bundesregierung
- Enthebung d. Bundeskanzlers und der Bundesregierung oder einzelner Mitglieder nach Misstrauensanträgen d. Nationalrates
- Entlassung d. Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ohne besondere Begründung und ohne Vorschlag
- Angeloben d. Bundeskanzlers, der Bundesminister, der Staatssekretäre, der Landeshauptleute
- Schaffen und Verleihen von „Berufstiteln“
- Auf welche Art und Weise kann der Bundespräsident Entscheidungen treffen? Wie werden diese genannt?
- Auf Vorschlag der Bundesregierung (AUßER: Ernennung d. Bundeskanzlers, bzw. Entlassung d. BK oder der gesamten Bundesregierung)
- Entschließungen
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Bundesregierung?
- Mitglieder nehmen sämtliche Regierungsaufgaben auf Bundesebene wahr
- = oberste Verwaltungsorgane d. Bundes
- Bestehend aus Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesministerien
- Monografische Organisation: jedes Mitglied d. Bundesregierung trägt für seinen Geschäftsbereich allein Verantwortung
- Über welche Mitglieder verfügt die Bundesregierung?
- Bundeskanzler, Vizekanzler
- Bundesminister
- Wie wird jemand zum BundeskanzlerIn ernannt?
- Vom Bundespräsidenten ernannt
- Bundespräsident ist bei Ernennung verfassungsrechtlich keiner Bindung unterworfen: kann jede in den Nationalrat wählbare Person in dieses Amt berufen
- Wie erfolgt die Ernennung der übrigen Mitglieder der Bundesregierung? Welche Funktion haben diese?
- werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag d. Bundeskanzlers ernannt und angelobt
- Sind in ihrem jeweiligen Verwaltungsbereichen oberstes Verwaltungsorgan
- Welche Funktion hat der Ministerrat?
- Beschlüsse der einzelnen Minister bedürfen der Einstimmigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder
- Welche Verantwortlichkeiten besitzt die Bundesregierung?
- Politische Verantwortlichkeit: versagt Bundesregierung oder einzelne Mitglieder dem Nationalrat ihr Vertrauen, ist sie oder betreffendes Mitglied d. Amtes zu entheben
- Bundespräsident kann Bundesregierung ohne Angabe einer Begründung jederzeit entlassen
- Rechtliche Verantwortung: dem Nationalrat gegenüber; NR kann wegen Gesetzesverletzungen gegen jedes Mitglied d. Bundesregierung Anklage beim Verfassungsgerichtshof erheben
- Über welche unterstützenden Organe verfügt die Bundesregierung?
- Bundesministerien: Hilfsapparat zur Unterstützung des Ministers bei Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben
- Staatssekretäre: an Weisungen des Regierungsmitglieds gebunden
- Aus welchen Mitgliedern setzt sich die Landesregierung zusammen?
- Landeshauptmann / Frau
- Landeshauptmannstellvertreter
- Landesräte (2-6 „Landesminister“)
- Durch wen werden die Mitglieder der Landesregierung gewählt?
- Durch den Landtag = „Landesparlament“, gewählt von Wahlberechtigten im jeweiligen Bundesland
- Welche Funktionen hat der Landeshauptmann / die Landeshauptfrau?
- Chef d. Landesregierung
- Träger der mittelbaren Bundesverwaltung
- Welche Kontrollmechanismen bezüglich der Verwaltung werden in Österreich unterschieden?
- Rechtliche Kontrolle
- Politische Kontrolle
- Finanzielle Kontrolle
- Kontrolle durch die Volksanwaltschaft
- Durch wen erfolgt die Rechtliche Kontrolle der Verwaltung?
- Bundesverwaltungsgericht
- Landesverwaltungsgericht → Verwaltungsgerichtbarkeit
- Bundesfinanzgericht
- Verfassungsgerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Durch wen erfolgt die politische Kontrolle der Verwaltung?
- Interpellationsrecht
- Fragestunde
- Resolitionsrecht
- Enqueterecht
- Misstrauensvotum
➡️ Kontrollrechte d. Nationalrats?
- Durch wen erfolgt die finanzielle Kontrolle der Verwaltung?
- Budgethoheit
- Rechnungshof
- Durch wen wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit wahrgenommen?
- Bundesverwaltungsgericht
- Landesverwaltungsgericht
- Bundesfinanzgericht
- Welches Gericht entscheide über Bescheide der Sozialversicherung?
- Das Bundesverwaltungsgericht
- Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der Verfassungsgerichtshof?
- Sondergericht zur verfassungsgemäßen Kontrolle d. Verwaltung & z.T. d. Gesetzgebung
- Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsgemäßheit, Verordnungen auf Gesetzmäßigkeit
- Entscheidet als Sonderwaltungsgerichtshof über Beschwerden gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, wenn der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet
- Welche Aufgaben hat der Verwaltungsgerichtshof?
- Sondergericht zur nachträglichen Kontrolle der Verwaltung
- Zuständig für ganz Österreich, entscheidet über Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes
- Mit dem Rechtsmittel der Revision an den VwGH können bei Grundsatzfragen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes angefochten werden
- Welche politischen Kontrollrechte hat die Gesetzgebung gegenüber den jeweils obersten Verwaltungsorganen des Bundes und der Länder?
- Interpellationsrecht
- Fragestunde
- Resolutionsrecht
- Enqueterecht
- Misstrauensvotum
- Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Nationalrat?
- Interpellationsrecht
- Fragestunde
- Resolutionsrecht
- Enqueterecht
- Misstrauensvotum
- Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Bundesrat?
- Interpellationsrecht
- Fragestunde
- Resolutionsrecht
- Über welche politischen Kontrollrechte verfügt der Landtag aufgrund der Landesverfassung?
- Interpellationsrecht
- Fragestunde
- Resolutionsrecht
- Enqueterecht (teilweise)
- Misstrauensvotum
- Was versteht man unter dem Interpellationsrecht?
- Recht des Nationalrates und des Bundesrates, schriftliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung über alle Angelegenheiten d. Verwaltung zu richten
- Recht der Mitglieder des Landtages, gegenüber Mitgliedern d. Landesregierung Anfragen über alle Angelegenheiten d. Verwaltung zu richten
- Was versteht man unter der Fragestunde?
- Gibt jedem Mitglied d. Nationalrates und d. Bundesrates das Recht, mündliche Anfragen an Mitglieder d. Bundesregierung zu richten
- Mitglieder d. Landtages haben das Recht, mündliche Anfragen an Mitglieder d. Landesregierung zu richten
- Was versteht man unter dem Resolutionsrecht?
- Berechtigt Nationalrat und Bundesrat, in Form von Resolutionen / Entschließungen, Wünsche an die Bundesregierung und deren Mitglieder über die Ausübung d. Verwaltung zu richten
- Gleiches gilt für den Landtag gegenüber d. Landesregierung
- Was versteht man unter dem Enqueterecht?
- Recht d. Nationalrates, parlamentarische Untersuchungsausschüsse einzusetzen
- Über festgestellte Tatsachen wird dem Nationalrat Bericht erstattet
- U-Ausschuss trifft keine Entscheidungen, sondern hat Aufklärungsfunktion
- Auftrag: Prüfung bestimmter Angelegenheiten der Verwaltung in politischer Verantwortlichkeit
- Was versteht man unter einem Misstrauensvotum?
- Recht d. Nationralrates, der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen auszusprechen;
- Wird ein Misstrauensantrag angenommen, ist der Bundespräsident verpflichtet, die von der (einfachen) Mehrheit d. Nationalratsabgeordneten gewünschte Amtsenthebung vorzunehmen
- Gleiche Möglichkeiten bestehen aufgrund d. Landesverfassungen auch für die Landtage gegenüber den Landesregierungen
- Wem obliegt die finanzielle Kontrolle der Verwaltung in Österreich?
- Dem Nationalrat
- Was versteht man unter Budgethoheit?
- Das Recht d. NR, durch den Gesetzesbeschluss über den Jahresvorschlag (Haushaltsplan, Budget) die Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen
- Der vom NR beschlossene Voranschlag ist als Bundesfinanzgesetz im Bundesgesetzblatt zu verlautbaren
- Welche Aufgaben hat der Rechnungshof?
- Bundesorgan zur finanziellen Kontrolle im Staat: Prüfung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit d. Verwendung öffentlicher Mittel
- Hilfsorgan d. NR und der Landtage
- Prüfung d.
- Gebarung d. Bundes bzw. Der Länder, der Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, der gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen und der
- Sozialversicherungsträger
- Vorlage d. Ergebnisse d. Prüfung bis zum 31. Dezember d. Jeweiligen Jahres
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Volksanwaltschaft?
- Hilfsorgan d. Nationalrats zur Kontrolle d. Verwaltung
- Sitz in Wien
- Bestehend aus 3 vom NR gewählten Mitgliedern, von denen jeweils eines den Vorsitz (jährlicher Wechsel) führt
- Mitglieder werden im Dreiergremium vom NR gewählt
- Mitglieder sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und unabsetzbar
- Funktionsperiode = 6 Jahre
- Über welche Kompetenzen verfügt die Volksanwaltschaft?
- Behandlung von Beschwerden im Einzelfall unter folgenden Voraussetzungen:
- Ein Rechtsmittel darf (nicht mehr) zur Verfügung stehen
- Beschwerdeführer muss von diesem Missstand selbst betroffen sein
- Es muss en Missstand in der Verwaltung behauptet werden
- Skizzieren Sie das Thema der staatlichen Aufsicht!
- Aufsichtsbehörden:
- BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit & Konsumentenschutz
- Finanzministerium
- Aufgaben: Aufsichtsrecht, Einschau
- Wer hat neben dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz noch ein Aussichtsrecht bei den einzelnen SV-Trägern und dem Dachverband?
- Der Finanzminister: um finanzielle Interessen des Bundes bei Geschäftsführung d. Dachverbandes zu wahren
- Welche Aufgaben haben die Aufsichtsbehörden?
- Prüfung auf Entsprechung bestimmter Beschlüsse in Bezug auf Gesetz und Satzung
- Was versteht man unter dem Begriff „EInschau“?
- Die nachfolgende Kontrolle