Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Diese Karteikarten vertiefen spezifische Themen des Sozialversicherungsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Aspekte wie die Rolle von Trägern, Verfahren und Entscheidungen in der Sozialversicherung, sowie die Zusammenarbeit zwischen Dachverbänden und der Bundesregierung. Besonders relevant sind die Prozesse bei Beschwerden, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Fristen für Bescheide. Versicherte, Anwälte und Sozialversicherungsträger profitieren von diesen Karteikarten, um ihre Kenntnisse über rechtliche Abläufe und Pflichten zu erweitern.
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Cartes-fiches
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der staatlichen Versorgung?
- Anspruchsberechtigt sind Personen,
- die besondere Verdienste für die Allgemeinheit erbracht und dabei Sonderopfer auf sich genommen haben bzw.
- Die Schäden oder Benachteiligungen in Befolgung ihres Kriegs- oder Militärpflichtdienstes, als politisch / rassisch Verfolgte oder als Verbrechensopfer erlitten haben
- Auf die gesetzlich normierter Versorgungstatbestand zutrifft
- Durchsetzbarer Rechtsanspruch
- Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Sozialhilfe?
- Subsidiarität: kommt zum Tragen, wenn Bedürftigkeit / Notlage vorliegt, sich der Betroffene selbst nicht mehr helfen kann, und auch von anderer Seite keine Hilfe zu erwarten ist
- In den meisten Fällen Rechtsansprüche d. Anspruchswerber
- Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln, keine Beitragszahlungen erforderlich
- Wonach richten sich Art und Ausmaß der Sozialhilfeleistungen?
- Nach der persönlichen Situation des Betroffenen
- Was wird durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 geregelt?
- Auf dessen Basis haben die Länder Ausführungsgesetze zu erlassen
- Was ist Ziel des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes?
- Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes
- Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten
- (Wieder-) Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben
- Die Erfüllung welchen Bedarfs soll durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geregelt werden?
- Regelmäßiger Aufwand für Nahrung, Kleidung, Körperpflege
- Befriedigung des Wohnbedarfs: Miete, Hausrat, Heizung, Strom, Betriebskosten - grundsätzlich Sachleistungen, Miete fällt darunter
- Angemessene soziale und kulturelle Teilhabe
- Wer hat Anspruch auf Leistungen der staatlichen Sozialhilfe?
- Österreichische Staatsbürger
- Asylberechtigte, die sich seit mindestens 5 Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig in Ö aufhalten
- Sonstige Fremde, die sich seit mindestens 5 Jahren in Ö aufhalten - hier teilweise Ausnahmen bzgl. d. Mindestaufenthaltsdauer
- Welche Leistungen sind aus der staatlichen Sozialhilfe vorgesehen?
- Primär Sachleistungen
- Geldleistungen: 12 mal jährlich, die Summe orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz
- Wie ist die Krankenversicherung für SozialhilfebezieherInnen gesichert?
- Sind per Verordnung des Bundesministers für Gesundheit in KV einbezogen
- Länder sind verpflichtet, SozialhilfebezieherInnen ohne KV-Schutz bei der ÖGK anzumelden, und dafür einen Beitrag zu entrichten
- ÖGK erhält außerdem zusätzlichen Aufwandsersatz des Bundes
- Was versteht man im Kontext mit dem Solidaritätsprinzip unter dem Solidarausgleich? Wo findet dieser statt?
- Im Beitragsrecht zwischen besser und weniger gut Verdienenden
- Im Leistungstest zwischen gesunden und kranken Menschen, Alt und Jung, Einzelpersonen und Großfamilien
- Wann gebühren Leistungen aus der Sozialversicherung?
- Wenn der im Gesetz vorgesehene Versicherungsfall eintritt UND
- Bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen vorliegen
- Wer kann Leistungen der SV empfangen?
- Versicherte
- Anspruchsberechtigte Angehörige
- Was versteht man unter dem Finalitätsprinzip?
- Es ist unerheblich, wodurch ein Leistungsfall entstanden ist (KV und PV)
- Inwiefern können Leistungen der SV hinsichtlich ihrer Gewährung unterschieden werden?
- Einteilung nach der Rechtsnatur
- Einteilung nach der Leistungserbringung
- Einteilung nach dem Zweck
- Inwiefern können Leistungen der SV nach der Rechtsnatur unterschieden werden?
- Pflichtleistung ODER
- Freiwillige Leistung ODER
- Pflichtaufgabe
- Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtleistungen?
- Durchsetzbarer Rechtsanspruch: negative Entscheidungen können vor einem unabhängigen Gericht (Sozialgericht) eingeklagt werden
- Welche Pflichtleistungen werden unterschieden?
- Gesetzliche Mindestleistungen: durch das Gesetz umfassend bestimmt, kein Spielraum für Abänderungen
- Satzungsgemäße Mehrleistungen: Gesetz enthält Ermächtigung für Sozialversicherungsträger durch Satzungsbestimmungen umfassendere Regelungen vorzusehen
- Wie lautet das wesentliche Merkmal freiwilliger Leistungen der SV?
- Kein Rechtsanspruch, Träger gewährt diese Leistungen aus freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen (es darf zu keinem willkürlichen, unseriösen Auswahlverfahren kommen)
- z.B.: Leistungen aus Unterstützungsfonds
- Wie werden Leistungen aus dem Unterstützungsfonds gewährt? Unter welchen Bedingungen?
- Aus einem Prozentsatz der Versicherungsbeiträge
- Bedingungen: Richtlinien, welche vom SV-Träger erlassen werden
- Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtaufgaben der SV?
- Diese muss der SV-Träger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erbringen, Versicherte haben aber keinen individuellen Rechtsanspruch (z.B. Gesundheitsförderung)
- Inwiefern können Leistungen der SV nach Art der Leistungserbringung unterschieden werden?
- Sachleistungen: besonders in KV und UV, entweder durch Vertragspartner oder in Einrichtungen selbst
- Barleistungen (Geldleistungen): einmalige oder laufende Leistungen
- Inwiefern können Leistungen der SV nach dem Zweck eingeteilt werden?
- Leistungen bei Versicherungsfall: Jene Ereignisse im Leben d. Versicherten und seiner anspruchsberechtigten Angehörigen, gegen deren Nachteile und wirtschaftliche Belastungen die SV schützen soll
- Vorbeugende Leistungen: Ziel ist Verhinderung / Hintanhalten des Eintritts des Versicherungsfalles
- Welche Gesetze bilden die Basis der Sozialversicherung?
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: ASVG
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz: GSVG
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz: BSVG
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz: B-KUVG
- Bundes-PFlegegeldgesetz: BPGG
- Kinderbetreuungsgeldgesetz: KBGG
- Welche Sozialversicherungsträger-internen Normen und Verordnungen gibt es?
- Satzungen
- Mustersatzung
- Krankenordnungen
- Musterkrankenordnungen
- Geschäftsordnungen
- Mustergeschäftsordnungen
- Richtlinien
- Welche Bestimmungen enthält die Satzung?
- Satzungen sind für Wirkungsbereich d. Dachverbandes und d. SV-Träger von diesen zu erlassen
- Bestimmungen über:
- Beitrags- und leistungsrechtliche Bestimmungen
- Form der Kundmachung und rechtsverbindlichen Akte
- Abzuhaltende Informationsveranstaltungen, zu welchen Versicherte und DG´s einzuladen sind
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Satzung eines Versicherungsträgers?
- Der Hauptversammlung
- Wem obliegt die Beschlussfassung über die Satzung des Dachverbandes?
- Der Konferenz der SV-Träger
- Durch wen müssen die Satzungen der SV-Träger bzw. D. Dachverbandes genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo sind Satzungen zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Mustersatzung?
- Ist vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für die Satzungen der SV-Träger
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Mustersatzung?
- Der Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Durch wen muss die Mustersatzung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Mustersatzung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wer ist verpflichtet, Krankenordnungen aufzustellen?
- Jeder Krankenversicherungsträger
- Welche Bestimmungen enthält die Krankenordnung?
- Die Pflichten der Versicherten und der Leistungsempfänger im Leistungsfalle
- Verfahren bei Inanspruchnahme der Leistung und
- Kontrolle der Kranken
- Dabei ist auf Mustersatzung d. Dachverbandes zu achten
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Krankenordnung?
- Der Hauptversammlung des Versicherungsträgers
- Durch wen muss die Krankenordnung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Krankenordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Musterkrankenordnung?
- Vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für Krankenordnung der SV—Träger