Vertiefung spezifischer Themen d. GMA

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht

Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht


Leonie Reiter
Diese Karteikarten vertiefen spezifische Themen des Sozialversicherungsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Aspekte wie die Rolle von Trägern, Verfahren und Entscheidungen in der Sozialversicherung, sowie die Zusammenarbeit zwischen Dachverbänden und der Bundesregierung. Besonders relevant sind die Prozesse bei Beschwerden, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Fristen für Bescheide. Versicherte, Anwälte und Sozialversicherungsträger profitieren von diesen Karteikarten, um ihre Kenntnisse über rechtliche Abläufe und Pflichten zu erweitern.
Karten
249
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
03.06.2020 / 17.10.2023

Flashcards

  • Worin besteht die Sozialpolitik auf europäischer Ebene?

  • Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
  • Aufstellung von Mindeststandards, z.B. hinsichtlich d. Rechte von Arbeitnehmern

  • Welche Systeme sozialer Sicherheit gibt es in Österreich?

  • Sozialversicherung: KV, UV, PV
  • Arbeitslosenversicherung
  • Sozialversorgung: Heeresversorgung, Opferfürsorge, Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferversorgung, Pflegevorsorge
  • Sozialhilfe

  • Welche Aufgaben der Sozialpolitik liegen in der Kompetenz des Bundes?

 

  • Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des
    • Arbeitsrechtes
    • Sozialversicherungs-
    • Pflegegeld- 
    • Gesundheitswesen (Einschränkungen betreffend Kranken- und Pflegeanstalten)

  • Wem obliegt die Verwaltung bzw. Durchführung der sozialen Sicherheit in Österreich größtenteils?

  • Gebietskörperschaften / Träger d. Öffentlichen Hand

  • Wem obliegen Gesetzgebung und Verwaltung der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung?

  • Dem Bund ➡️ Sozialversicherungsgesetze und Abeitslosenversicherungsgesetze = Bundesgesetze

  • Wem obliegt die Verwaltung der Sozialversicherung?

  • Selbstverwaltung: Abgabe dieser Aufgabe vom Bund an die SV-Träger

  • Wem obliegt die Durchführung der Arbeitslosenversicherung? 

  • Dem AMS Österreich

  • Wem obliegen Gesetzgebung und Verwaltung der Versorgungseinrichtungen bzw. -leistungen?

  • Dem Bund ➡️ Versorgungsgesetze = Bundesgesetze

  • Wem obliegt die Durchführung der Versorgungsleistungen?

  • Bundesbehörden z.B.SMS
  • SV-Trägern bei Kinderbetreuungsgeld, Heeresvesorgung

  • Wem obliegt die Durchführungen der Leistungen und Aufgaben der Sozialhilfe?

  • Sozialhilfegesetze = Landesgesetze ➡️ den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden

  • Welche Leistung mit Sozialhilfecharakter wird von der Sozialversicherung gewährt? 

  • Ausgleichszulage

  • In welche Zweige gliedert sich die österreichische Sozialversicherung?

KV, UV, PV

  • Nach welchen Prinzipien und Grundsätzen funktioniert die österreichische Sozialversicherung? 

  • Verfolgung sozialpolitischer Ziele nach dem Versicherungsprinzip, wobei soziale Elemente berücksichtigt, und Risikoüberlegungen ausgeschlossen werden
  • Pflichtversicherung: Riskengemeinschaft kraft Gesetzes

  • Wann besteht ein Leistungsanspruch in der Sozialversicherung?

  • Bei Eintritt von im Gesetz vorgesehenen Versicherungsfall bzw. Vorliegen bestimmter Voraussetzungen

  • Aus welchen Mitteln werden Sozialversicherungsleistungen finanziert? 

  • Einkommensorientierte Beitragsleistungen
  • Öffentliche Gelder aus Steuermitteln (besonders für PV)

  • Welches sind typische Merkmale der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung? 

  • Versicherungsmethode mit sozialem Ausgleich
  • Pflichtversicherung
  • Erbringung der Leistungen bei Eintritt bestimmter im Gesetz vorgesehener Versicherungsfälle bzw. Voraussetzungen
  • Durchsetzbarer Rechtsanspruch
  • Finanzierung über einkommensorientierte Beiträge der Versicherten und Dienstgeber

  • Wie lauten die wesentlichen Merkmale der staatlichen Versorgung?

 

  • Anspruchsberechtigt sind Personen, 
    • die besondere Verdienste für die Allgemeinheit erbracht und dabei Sonderopfer auf sich genommen haben bzw. 
    • Die Schäden oder Benachteiligungen in Befolgung ihres Kriegs- oder Militärpflichtdienstes, als politisch / rassisch Verfolgte oder als Verbrechensopfer erlitten haben 
    • Auf die gesetzlich normierter Versorgungstatbestand zutrifft
  • Durchsetzbarer Rechtsanspruch 
  • Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln 

  • Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Sozialhilfe? 

  • Subsidiarität: kommt zum Tragen, wenn Bedürftigkeit / Notlage vorliegt, sich der Betroffene selbst nicht mehr helfen kann, und auch von anderer Seite keine Hilfe zu erwarten ist
  • In den meisten Fällen Rechtsansprüche d. Anspruchswerber
  • Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln, keine Beitragszahlungen erforderlich

  • Wonach richten sich Art und Ausmaß der Sozialhilfeleistungen?

  • Nach der persönlichen Situation des Betroffenen

  • Was wird durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 geregelt?

  • Auf dessen Basis haben die Länder Ausführungsgesetze zu erlassen

  • Was ist Ziel des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes?

  • Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes
  • Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten
  • (Wieder-) Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben

  • Die Erfüllung welchen Bedarfs soll durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geregelt werden?

  • Regelmäßiger Aufwand für Nahrung, Kleidung, Körperpflege
  • Befriedigung des Wohnbedarfs: Miete, Hausrat, Heizung, Strom, Betriebskosten - grundsätzlich Sachleistungen, Miete fällt darunter
  • Angemessene soziale und kulturelle Teilhabe

  • Wer hat Anspruch auf Leistungen der staatlichen Sozialhilfe?

  • Österreichische Staatsbürger
  • Asylberechtigte, die sich seit mindestens 5 Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig in Ö aufhalten
  • Sonstige Fremde, die sich seit mindestens 5 Jahren in Ö aufhalten - hier teilweise Ausnahmen bzgl. d. Mindestaufenthaltsdauer

  • Welche Leistungen sind aus der staatlichen Sozialhilfe vorgesehen? 

  • Primär Sachleistungen
  • Geldleistungen: 12 mal jährlich, die Summe orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz

  • Wie ist die Krankenversicherung für SozialhilfebezieherInnen gesichert?

  • Sind per Verordnung des Bundesministers für Gesundheit in KV einbezogen
  • Länder sind verpflichtet, SozialhilfebezieherInnen ohne KV-Schutz bei der ÖGK anzumelden, und dafür einen Beitrag zu entrichten
  • ÖGK erhält außerdem zusätzlichen Aufwandsersatz des Bundes

  • Wie lauten die wesentlichen Unterschiede zwischen Sozial- und Privatversicherung?

  • Was versteht man im Kontext mit dem Solidaritätsprinzip unter dem Solidarausgleich? Wo findet dieser statt?

  • Im Beitragsrecht zwischen besser und weniger gut Verdienenden
  • Im Leistungstest zwischen gesunden und kranken Menschen, Alt und Jung, Einzelpersonen und Großfamilien

  • Wann gebühren Leistungen aus der Sozialversicherung?

  • Wenn der im Gesetz vorgesehene Versicherungsfall eintritt UND
  • Bestimmte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen vorliegen

  • Wer kann Leistungen der SV empfangen? 

  • Versicherte
  • Anspruchsberechtigte Angehörige

  • Was versteht man unter dem Finalitätsprinzip?

  • Es ist unerheblich, wodurch ein Leistungsfall entstanden ist (KV und PV)

  • Inwiefern können Leistungen der SV hinsichtlich ihrer Gewährung unterschieden werden?

 

  • Einteilung nach der Rechtsnatur
  • Einteilung nach der Leistungserbringung
  • Einteilung nach dem Zweck

  • Inwiefern können Leistungen der SV nach der Rechtsnatur unterschieden werden? 

  • Pflichtleistung ODER 
  • Freiwillige Leistung ODER
  • Pflichtaufgabe

  • Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtleistungen?

  • Durchsetzbarer Rechtsanspruch: negative Entscheidungen können vor einem unabhängigen Gericht (Sozialgericht) eingeklagt werden

  • Welche Pflichtleistungen werden unterschieden?

  • Gesetzliche Mindestleistungen: durch das Gesetz umfassend bestimmt, kein Spielraum für Abänderungen
  • Satzungsgemäße Mehrleistungen: Gesetz enthält Ermächtigung für Sozialversicherungsträger durch Satzungsbestimmungen umfassendere Regelungen vorzusehen

  • Wie lautet das wesentliche Merkmal freiwilliger Leistungen der SV?

 

  • Kein Rechtsanspruch, Träger gewährt diese Leistungen aus freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen (es darf zu keinem willkürlichen, unseriösen Auswahlverfahren kommen)
  • z.B.: Leistungen aus Unterstützungsfonds

  • Wie werden Leistungen aus dem Unterstützungsfonds gewährt? Unter welchen Bedingungen?

  • Aus einem Prozentsatz der Versicherungsbeiträge
  • Bedingungen: Richtlinien, welche vom SV-Träger erlassen werden

  • Wie lautet das wesentliche Merkmal von Pflichtaufgaben der SV?

  • Diese muss der SV-Träger aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erbringen, Versicherte haben aber keinen individuellen Rechtsanspruch (z.B. Gesundheitsförderung)

  • Inwiefern können Leistungen der SV nach Art der Leistungserbringung unterschieden werden?

  • Sachleistungen: besonders in KV und UV, entweder durch Vertragspartner oder in Einrichtungen selbst
  • Barleistungen (Geldleistungen): einmalige oder laufende Leistungen

  • Inwiefern können Leistungen der SV nach dem Zweck eingeteilt werden? 

  • Leistungen bei Versicherungsfall: Jene Ereignisse im Leben d. Versicherten und seiner anspruchsberechtigten Angehörigen, gegen deren Nachteile und wirtschaftliche Belastungen die SV schützen soll
  • Vorbeugende Leistungen: Ziel ist Verhinderung / Hintanhalten des Eintritts des Versicherungsfalles

  • Welche Gesetze bilden die Basis der Sozialversicherung?

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: ASVG
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz: GSVG
  • Bauern-Sozialversicherungsgesetz: BSVG
  • Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz: B-KUVG    
  • Bundes-PFlegegeldgesetz: BPGG
  • Kinderbetreuungsgeldgesetz: KBGG

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