Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
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Leonie Reiter
Leonie Reiter
Diese Karteikarten vertiefen spezifische Themen des Sozialversicherungsrechts und richten sich an Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Aspekte wie die Rolle von Trägern, Verfahren und Entscheidungen in der Sozialversicherung, sowie die Zusammenarbeit zwischen Dachverbänden und der Bundesregierung. Besonders relevant sind die Prozesse bei Beschwerden, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Fristen für Bescheide. Versicherte, Anwälte und Sozialversicherungsträger profitieren von diesen Karteikarten, um ihre Kenntnisse über rechtliche Abläufe und Pflichten zu erweitern.
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Cartes-fiches
- Welche Sozialversicherungsträger-internen Normen und Verordnungen gibt es?
- Satzungen
- Mustersatzung
- Krankenordnungen
- Musterkrankenordnungen
- Geschäftsordnungen
- Mustergeschäftsordnungen
- Richtlinien
- Welche Bestimmungen enthält die Satzung?
- Satzungen sind für Wirkungsbereich d. Dachverbandes und d. SV-Träger von diesen zu erlassen
- Bestimmungen über:
- Beitrags- und leistungsrechtliche Bestimmungen
- Form der Kundmachung und rechtsverbindlichen Akte
- Abzuhaltende Informationsveranstaltungen, zu welchen Versicherte und DG´s einzuladen sind
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Satzung eines Versicherungsträgers?
- Der Hauptversammlung
- Wem obliegt die Beschlussfassung über die Satzung des Dachverbandes?
- Der Konferenz der SV-Träger
- Durch wen müssen die Satzungen der SV-Träger bzw. D. Dachverbandes genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo sind Satzungen zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Mustersatzung?
- Ist vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für die Satzungen der SV-Träger
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Mustersatzung?
- Der Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Durch wen muss die Mustersatzung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Mustersatzung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wer ist verpflichtet, Krankenordnungen aufzustellen?
- Jeder Krankenversicherungsträger
- Welche Bestimmungen enthält die Krankenordnung?
- Die Pflichten der Versicherten und der Leistungsempfänger im Leistungsfalle
- Verfahren bei Inanspruchnahme der Leistung und
- Kontrolle der Kranken
- Dabei ist auf Mustersatzung d. Dachverbandes zu achten
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Krankenordnung?
- Der Hauptversammlung des Versicherungsträgers
- Durch wen muss die Krankenordnung genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Krankenordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter der Musterkrankenordnung?
- Vom Dachverband zu erlassen
- Dieser kann darin enthaltene Bestimmungen für Alls SV-Träger als verbindlich erklären
- Dient als Leitlinie für Krankenordnung der SV—Träger
- Wem obliegt die Beschlussfassung der Musterkrankenordnung?
- Der Konferenz der SV-Träger
- Durch wen muss die Musterkrankenordnung inklusive der Erklärung der Verbindlichkeit ihrer einzelnen Bestimmungen genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Musterkrankenordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was sind die wesentlichen Merkmale der Geschäftsordnungen innerhalb der Sozialversicherung?
- Von einzelnen Verwaltungskörpern d. SV-Träger und des Dachverbandes zu erlassen
- Zur Regelung der Vorgangsweise bei der Wahrnehmung ihrer Geschäfte für jeweilige Zuständigkeitsbereiche
- Auf jeweilige Mustergeschäftsordnung muss bedacht genommen werden
- Was wird in der Geschäftsordnung festgehalten?
- Vorgangsweisen der Verwaltungskörper
- Einberufung und Abwicklung von Sitzungen
- Was muss speziell in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates genehmigt sein?
- Übertragungsbeschlüsse: welche Obliegenheiten Ausschüssen, Obmann / Obfrau, oder Büro des Versicherung
- Durch wen müssen die Geschäftsordnungen der Verwaltungskörper und Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes genehmigt werden?
- Die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Geschäftsordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Mustergeschäftsordnung?
- Aufstellung durch die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, gesondert pro Verwaltungskörper d. SV-Träger
- Dienen als Leitlinie für Geschäftsordnungen der SV-Träger
- Durch wen werden die Mustergeschäftsordnungen erlassen?
- Per Verordnung durch die Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo ist die Mustergeschäftsordnung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Wie lauten die wesentlichen Merkmale der Richtlinien in der Sozialversicherung?
- Vom Dachverband zu erlassen
- Sollen zweckmäßiges und einheitliches Vorgehen der Versicherungsträger bei Erfüllung ihrer Aufgaben regeln
- Bei Erstellung einiger Richtlinien, z.B. über ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen ist Dachverband an Weisungen d. Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz gebunden
- Durch wen werden die Richtlinien der Sozialversicherung beschlossen?
- Konferenz der Sozialversicherungsträger
- Wem sind die Richtlinien der Sozialversicherung zur Kenntnis zu bringen?
- Den Bundesministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
- Wo sind die Richtlinien der Sozialversicherung zu verlautbaren?
- Im Internet - notwendig um Gültigkeit zu erlangen
- Was versteht man unter Organisation der Sozialversicherung?
- Zahl und Zuständigkeit der SV-Träger
- Deren Zusammenschluss zum Dachverband der österreichischen SV-Träger
Welche Versicherungsträger gibt es seit der Neuorganisation der SV-Träger seit 1.1.2020, aus welchen Versicherungen entstanden diese, und welche Versicherungszweige führen diese durch?
- ÖGK: Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen; KV
- AUVA: UV
- PVA: PV
- SVS: Sozialversicherung d. Gewerblichen Wirtschaft, Sozialversicherungsanstalt der Bauern: KV, UV, PV
- BVAEB: BVA + VAEB; KV, UV, PV
- Nach welchen Grundsätzen ist die Organisation der Sozialversicherung in Österreich aufgrund ihrer historischen Entwicklung geprägt?
- Nach Berufsständen: da verschiedene Berufsgruppen zu verschiedenen Zeitpunkten sozialen Schutz angestrebt haben
- Was versteht man unter „Generalkompetenz? Welche Versicherungsträger haben diese?
- Generalkompetenz = wenn ein Versicherungsträger einen Versicherungszweig für alle Versicherten übernimmt, für welche sonst kein Träger zuständig ist
- KV: ÖGK
- UV: AUVA
- PV: PVA
- Generalkompetenz = wenn ein Versicherungsträger einen Versicherungszweig für alle Versicherten übernimmt, für welche sonst kein Träger zuständig ist
- Wer ist bei der SVS sozialversichert? In welchen Zweigen und nach welchen Gesetzen?
- In Land- und Forstwirtschaft selbstständig Erwerbstätige, bestimmte hauptberufliche beschäftigte Personen: KV, UV, PV (BSVG)
- Mittätige Familienmitglieder: UV (BSVG)
- Bezieher einer Pension nach BSVG: KV (BSVG)
- Selbstständig Erwerbstätige in gewerblicher Wirtschaft und neue Selbstständige:
- KV, PV nach GSVG
- UV nach ASVG
- Bestimmte freiberuflich selbstständig erwerbstätige Personen: PV, UV (FSVG)
- Wer ist bei der BVAEB sozialversichert? In welchem Zweig und nach welchen Gesetzen?
- Beamte des Bundes und der Länder und Gemeinden, sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden: KV, UV (B-KUVG)
- Öffentliche Eisenbahner & Wiener Verkehrsbetriebe: KV, UV, PV (B-KUVG)?
- In knappschafteichen Betrieben Beschäftigte: KV, PV (B-KUVG)?
- Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger?
- Zusammenschluss und Koordinierung gemeinsamer Interessen und trägerübergreifender Aufgaben der 5 SV-Träger
- Richtlinien- und Satzungskompetenz
- Koordinierende Aufgaben
- Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben
- Welchen Zweck hat die Richtlinien- und Satzungskompetenz des Dachverbandes der österreichischen SV-Träger?
- Möglichst einheitliche Vorgangsweise innerhalb d. SV
- Welche Aufgaben fallen beispielsweise unter die Richtlinien- und Satzungskompetenz des Dachverbandes der österreichischen SV-Träger?
- Aufstellung von Mustersatzung & Musterkrankenordnung
- Richtlinien über Befreiung von Rezeptgebühr
- Richtlinien über ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln & Heilbehelfen
- Richtlinien über Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei Krankenbehandlung
- Richtlinien über Kur und Rehabilitation
- Richtlinien über einheitliche Anwendung d. Bundespflegegeldgesetzes
- Richtlinien zur einheitlichen Feststellung der geminderten Arbeitsfähigkeit
- Richtlinien für die Zusammenarbeit der Versicherungsträger im Bereich EDV
- Richtlinien zur Regelung der dienst-, besoldungs-, und pensionsrechtlichen Verhältnisse der SV-bediensteten