Vertiefung spezifischer Themen d. GMA
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
Grundlagen der Sozialversicherung, Organisation und Verwaltung der Sozialversicherung, Verfassungsrecht
                    
                        Leonie Reiter
                    
                
            
            
        Fichier Détails
| Cartes-fiches | 249 | 
|---|---|
| Langue | Deutsch | 
| Catégorie | Droit | 
| Niveau | Autres | 
| Crée / Actualisé | 03.06.2020 / 17.10.2023 | 
| Lien de web | 
                             
                                
                                
                                https://card2brain.ch/box/20200603_vertiefung_spezifischer_themen_d_gma
                             
                         | 
                    
| Intégrer | 
                            
                             
                                
                                
                                <iframe src="https://card2brain.ch/box/20200603_vertiefung_spezifischer_themen_d_gma/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
                             
                         | 
                    
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
- Denken Sie an ein Beispiel für ein Verfahren in Leistungssachen (z.B. das Pflegegeld ist zu gering) und handeln Sie dieses in den einzelnen Instanzen ab
 
- 1. Instanz: 
- Außerhalb Wiens: Landesgerichte als „Arbeits- und Sozialgericht“
 - Innerhalb Wiens: Arbeits- und Sozialgericht Wien
 
 - 2. Instanz: Oberlandesgerichte (in Wien, Graz, Linz, Innsbruck)
 - 3. Instanz: oberster Gerichtshof in Wien
 
- Muss der Versicherte im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten werden?
 
- 1. Instanz: nein, kann das Verfahren auch persönlich führen
 - 2. Insanz: Vertretungszwang: Rechtsanwälte (auf beiden Seiten), Bedienstete einer Interessenvertretung (Versicherter), Vorstandsmitglieder (SV-Träger)
 - 3. Instanz: Vertretung durch Rechtsanwälte auf beiden Seiten
 
- Welche Gerichte sind für Sozialrechtssachen sachlich zuständig?
 
- Unabhängige Arbeits- und Sozialgerichte
 
- Was versteht man im Kontext mit Sozialrechtssachen unter der „sukzessiven Kompetenz“?
 
- Versicherungsträger erlässt einen Bescheid in Leistungssachen
 - Versicherter hat anschließend die Möglichkeit, die Leistung durch Klage beim Gericht von der Entscheidung des Gerichts abhängig zu machen: Gericht prüft nicht den Bescheid d. Versicherungsträgers, sondern entscheidet neu; Bescheid des Versicherungsträgers tritt im Umfang d. Klagerechts außer Kraft
 
- Wie ist der Ablauf eines Verfahrens in Sozialrechtssachen in 1. Instanz?
 
- Einleitung d. Verfahrens durch Klage: Kläger = Versicherter, beklagter
 - Bescheidklage muss innerhalb einer Frist ab Bescheidzustellung eingebracht werden
- Leistungen KV und UV, Feststellung von Versicherungszeiten in PV: 4 Wochen
 - Leistungen der PV und nach Bundespflegegeldgesetz: 3 Monate
 
 - Inhalt: 
- Klagebegehren
 - Nennung d. Tatsachen, auf die sich der Anspruch stützt und entsprechende Beweismittel
 - Bezeichnung d. Gerichts und der Parteien, Unterschrift durch Kläger / dessen Vertreter
 - Ausfertigung d. Bescheids
 - Nach Durchführung des Verfahrens gerichtlicher Vergleich oder Urteil
 
 
- Wie ist der Ablauf eines Verfahrens in Sozialrechtssachen in 2. Instanz?
 
- Berufung: gegen in 1. Instanz gefällt Urteile kann (von beiden Parteien) binnen 4 Wochen Rechtsmittel d. Berufung an zuständiges Oberlandesgericht erhoben werden
 - Entscheidung: mittels Urteil
 
- Wie ist der Ablauf eines Verfahrens in Sozialrechtssachen in 3. Instanz?
 
- Revision: Gegen Urteil d. Oberlandesgerichtes kann binnen 4 Wochen Revision an den OGH erhoben werden; ist nur dann zulässig, wenn wesentliche Rechtsfrage vorliegt, die z.B. von ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht
- Entscheidung: mittels Urteiles
 - Erhebt der Versicherungsträger Revision, muss er zum Schutz des Versicherten die Leistung, die das Berufungsgericht diesem zugesprochen hat, jedenfalls bis zur endgültigen Entscheidung weiter gewähren
 
 
- Von wem sind die Kosten eines Verfahrens in Sozialrechtssachen zu tragen?
 
- Niemals vom Versicherten
 - Immer vom Versicherungsträger, unabhängig davon, ob er das Verfahren gewinnt oder verliert
 
- Welche Möglichkeiten hat ein Versicherter, der mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers in Verwaltungssachen nicht einverstanden ist?
 
- Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
 
- Bei wem und innerhalb welcher Frist ist ein Rechtsmittel einzubringen, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers und Verwaltungssachen nicht zufrieden ist?
 
- Beim Versicherungsträger
 - Innerhalb von 4 Wochen
 
- Wer entscheidet, wenn ein Versicherter mit dem Inhalt des Bescheides eines SV-Trägers nicht einverstanden ist?
 
- Das Bundesverwaltungsgericht
 
- Unter welcher Voraussetzung kann eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden?
 
- Wenn der Versicherungsträger die sechsmonatige Frist für eine bescheidmäßige Entscheidung im Verfahren in Verwaltungssachen nicht eingehalten hat
 
- Mit welchem Rechtsmittel kann der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden? Durch wen und innerhalb welcher Frist?
 
- Revision: Gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts, wenn der Beschwerdeführer durch das Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt zu sein behauptet
 - Durch den Dienstgeber, den SV-Träger oder das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
 - Innerhalb von 6 Wochen
 
- Unter welcher Voraussetzung hat ein Versicherter im Verfahren in Verwaltungssachen die Möglichkeit, sich an den Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof zu wenden?
 
- Wenn er behauptet, durch das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts in einem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht verletzt wurden zu sein
 
- Welche Möglichkeiten zur Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof als Sonderverwaltungsgerichtshof?
 
- Entscheidet mit Erkenntnis
- Ist nach Ansicht des VfGH kein verfassungsmäßig gewährleistetes Recht verletzt, und muss die Erkenntnisbeschwerde daher abgewiesen werden, wird die Beschwerde vom VfGH an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten
 - Ist Erkenntnisbeschwerde berechtigt, hebt der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung auf - das Gericht, dass die Erkenntnis zugelassen hat, ist zur neuerlichen Entscheidung verpflichtet und dabei an die Rechtsmeinung des VfGH gebunden
 
 
- Was versteht man unter „Sozialer Sicherheit“?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Die Gesamtheit aller Maßnahmen, die darauf abzielen, Not und Armut zu verhindern sowie einen menschenwürdigen Lebensstandard und ein Minimum an Wohlbefinden zu gewährleisten
 
- Vor welchen „Wechselfällen des Lebens“ soll im Rahmen der sozialen Sicherheit Schutz geboten werden?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                
- Krankheit
 - Arbeitslosigkeit
 - Unfall
 - Mutterschaft
 - Erwerbsunfähigkeit
 - Alter
 - Tod der Unterhaltspflichtigen Person
 - Schutzmaßnahmen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich: arbeitsrechtliche Bestimmungen (Kündigungsschutz, ArbeitnehmerInnenschutz, betriebliche Mitbestimmung), familienpolitische Maßnahmen
 
- Worauf beruht soziale Sicherheit in Österreich?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Der Solidargemeinschaft der Mitglieder einer Gesellschaft, deren Leistungsfähigkeit und sozialer Grundorientierung
 
- Wem obliegt die Ausgestaltung der sozialen Sicherheit in Österreich?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Der staatlichen und gesellschaftlichen Sozialpolitik
 
- Wo sind die Mindestnormen der sozialen Sicherheit festgeschrieben?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Z.B. in der Konvention Nr. 102 der internationalen Arbeitsorganisation
 - Soziale Rechte: europäischer Sozialcharta - völkerrechtlich verbindliches Abkommen, mit dem Ziel, Lebensstandard d. Bevölkerung zu verbessern und soziales Wohl zu fördern
 
- Was versteht man unter Sozialpolitik?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                
- Die aktive Ausgestaltung der sozialen Sicherheit bzw. Das Schaffen geeigneter Systeme und Einrichtungen der sozialen Sicherung zur
- Absicherung der Mitglieder einer Gesellschaft im Falle von existenzgefährdenden Risiken sowie
 - Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung von benachteiligten Gesellschaftsgruppen
 
 
- Wer ist primär Träger der Sozialpolitik?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                der Staat
- Wo findet die staatliche Sozialpolitik Ausdruck?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Sozialgesetzgebung
 - Gesundheitswesen
 - Arbeitsrecht
 - Arbeitsschutzgesetzgebung
 
- Worin besteht die Sozialpolitik auf europäischer Ebene?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
 - Aufstellung von Mindeststandards, z.B. hinsichtlich d. Rechte von Arbeitnehmern
 
- Welche Systeme sozialer Sicherheit gibt es in Österreich?
 
                                        Commandes clavier:
                                    
                                    
                                        
                                        = tourner,
                                    
                                    
                                        
                                        = avant/arrière,
                                    
                                    
                                        
                                        = faire défiler
                                    
                                - Sozialversicherung: KV, UV, PV
 - Arbeitslosenversicherung
 - Sozialversorgung: Heeresversorgung, Opferfürsorge, Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferversorgung, Pflegevorsorge
 - Sozialhilfe
 
- Welche Aufgaben der Sozialpolitik liegen in der Kompetenz des Bundes?
 
- Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des
- Arbeitsrechtes
 - Sozialversicherungs-
 - Pflegegeld-
 - Gesundheitswesen (Einschränkungen betreffend Kranken- und Pflegeanstalten)
 
 
- Wem obliegt die Verwaltung bzw. Durchführung der sozialen Sicherheit in Österreich größtenteils?
 
- Gebietskörperschaften / Träger d. Öffentlichen Hand
 
- Wem obliegen Gesetzgebung und Verwaltung der Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung?
 
- Dem Bund ➡️ Sozialversicherungsgesetze und Abeitslosenversicherungsgesetze = Bundesgesetze
 
- Wem obliegt die Verwaltung der Sozialversicherung?
 
- Selbstverwaltung: Abgabe dieser Aufgabe vom Bund an die SV-Träger
 
- Wem obliegt die Durchführung der Arbeitslosenversicherung?
 
- Dem AMS Österreich
 
- 
                
 - 1 / 249
 -