HWP III (0hne Fusion,Spaltung, Umwandlung)
diverse Lernkarten zum HWP Band III (übrige Prüfpflichten)
diverse Lernkarten zum HWP Band III (übrige Prüfpflichten)
Kartei Details
Karten | 25 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.05.2020 / 14.08.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200529_hwp_i
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Gründungsprüfung
Verschiedene Arten von Gründungen?
Risiko?
Allgemein:
Haftung als Organ obwohl es eine Prüfung als Auftrag ist (OR 755)
Einfache Gründung:
Barliberierung ohne Gründervorteilen
- Nachliberierung möglich ohne Bericht
qualifizierte Gründung:
Sacheinlagen
Sachübernahme
Gewährung von Gründervorteilen
Liberierung durch Verrechnung
- Nachliberierung benötigt geprüften Nachliberierungsbericht
Risiko:
- bei der qualifizierten Gründung steigt die Gefahr einer ungenügenden Erfüllung der Einlageverpflichtung
- das eingebuchte AK muss inkl. dem Agio gedeckt sein, da auch auf diesem eine Einlageverpflichtung besteht
- Unter-Pari-Emissionen sind verboten
Einfache Gründung (Art. 620ff. OR)
Vorschriften bei Gründung von Kapitalgesellschaften?
Ablauf der Gründung?
Einfache Gründung (Art. 620ff. OR)
AG: Mindestkapital CHF 100k, wovon mind. 20% und 50k einbezahlt werden muss
GmbH: Mindestkapital CHF 20k, vollständige Liberierung erforderlich
Ablauf:
- Einzahlung auf Sperrkonto
- Bestimmung von VR und Revisionsstelle (RS nicht erforderlich bei opting out)
schriftliche Annahmeerklärung von VR und RS - Erstellung der Statuten
- öffentlich beurkundeter Errichtungsakt
- Eintragung ins HR (Entstehungszeitpunk AG bei Eintragung / GmbH bei öffentlichen Beurkundung des Errichtungsakts)
Unterlagen zur Eintragung im HR:
Allgemeine Unterlagen?
Zusätzliche Unterlagen bei qualifizierter Gründung?
Unterlagen zur Eintragung im HR:
- Anmeldung
- Öffentliche Urkunde über den Errichtungsakt
- Amtlich beglaubigte Statuten
- Wahlannahmeerklärung der Mitglieder des VR und der Revisionsstelle
- Protokoll VR über Konstituierung und Bestimmung der zeichnungsberechtigten Personen
- Bestätigung über die Hinterlegung der Bareinlage
- Stampa-Erklärung (Erklärung, dass kein anderen als in Statuten erwähnten Sachen eingelegt [auch nicht unmittelbar nach der Gründung], keine Verrechnungstatbestände bestehen, keine Gründervorteile bestehen / auch bei qualifizierter Gründung von Nöten)
- Erklärung betreffend Domizil
- Unterlagen zu geografischer Bezeichnung der Firma (Firmen- und Namensbestandteile)
zusätzlich sofern vorhanden bei der qualifizierten Gründung
- Sacheinlage-, Sachübernameverträge, Übernahmebilanzen, Inventarlisten
- Gründungsbericht (Art. 635 OR) / bei Nachliberierung: Nachliberierungsbericht
- Prüfungsbestätigung des Gründungsprüfers (Art. 635a OR) nach PS 805
- Lex-Friedrich-Erklärung bei Einbringung von Grundstücken (Abklärung der Bewilligungspflicht von Grundstückserwerb durch Personen im Ausland)
Qualifizierte Gründung:
Sacheinlage / Sachübernahme
Unterscheidung Sacheinlage / Sachübernahme?
Anforderung an die Sache?
Unterschied Sacheinlage / Sachübernahme
Sacheinlage: Einbringung von Sachen in eine Kapitalgesellschaft
Sachübernahme: Gesellschafter verpflichtet sich die Barliberierung vorzunehmen und gleichzeitig Sachenwerte vom Gesellschafter oder ihm nahestehende Personen zu übernehmen. Dies kann vor oder nach der Eintragung in das HR erfolgen.
Anhaltspunkte für Sachübernahme / Abgrenzung zu Barliberierung:
- wenn Anschaffung Teil des Gründungsplans
- von wirtschaftlicher Bedeutung
- ausserhalb des normalen Geschäftsgangs liegen
Anforderungen an die Sache
- Bilanzierungsfähigkeit / Aktivierbarkeit
(muss übertragbar sein und dem mittelbaren oder unmittelbaren Geschäftszweck dienen) - Verfügbarkeit (Verfügbarkeit unmittelbar nach HR-Eintragung muss sichergestellt sein / gilt nicht für Sachübernahme)
- Verwertbarkeit (muss Haftungssubstrat für die Gesellschaftsgläubiger darstellen)
NICHT: zukünftige Ansprüche, Gebrauchsrechte (Miete), periodische Leistungen, Objekte von geringem Wert