Bauliche Kenntnisse
Assistenzkurs Immobilien-Vermarktung SVIT
Assistenzkurs Immobilien-Vermarktung SVIT
Kartei Details
Karten | 164 |
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Lernende | 51 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.05.2020 / 17.02.2025 |
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9 Mängelrechte
9.2 Bauabnahme
Bei der Bauabnahme prüft der Besteller das Bauwerk auf allfällige Mängel. Diese werden protokolliert. Es muss zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln unterschieden werden. Treten wesentliche Mängel auf, kann der Besteller die Abnahme verweigern.
9 Mängelrechte
9.2 Wesentliche Mängel
- die, die Tauglichkeit des Werkes zum üblichen oder vereinbarten Gebrauch unmittelbar und erheblich beeinträchtigen oder
- beachtliche Mängelfolgeschäden nach sich ziehen
- sicherheitsrelevante Mängel
Beispiele:
- Wasserleitungen wurden falsch angeschlossen. Das Gebäude verfügt über kein Warmwasser
- die Abdichtungsfugen bei der Duschwanne fehlen --> Wasserschaden im Gemäuer / Boden
- fehlende Absturzsicherung (Geländer)
9 Mängelrechte
9.2 unwesentliche Mängel
solche, die im Verhältnis zum ganzen Werk oder Werkteil unwesentlich sind (sogenannte Schönheitsfehler). Treten unwesentliche Mängel auf, gilt das Werk als abgenommen, jedoch hat der Unternehmer die Mängel innert angemessener Frist, die vom Bauherrn gesetzt wird, zu beheben
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Werkvertrag ist gesetzlich im OR 363-379. Bei einem Bauwerk besteht die Möglichkeit einen Werkvertrag gemäss SIA 118 abzuschliessen. Dies muss im Vertrag explizit geregelt sein. Im Gegensatz zum OR kennt derr SIA in seiner NOrm 118 vom OR abweichende Begriffe, Regeln, Auslegungen und Fristen
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Ablieferung des Werkes
OR
Die Ablieferung des Werkes erfolgt über eine ausdrückliche oder stillschweigende Mitteilung des Unternehmers an den Besteller, welcher das Werk innert nützlicher Frist zu prüfen hat
SIA 118
Der Besteller (bzw. Bauleiter...) hat innert Monatsrist nach Erhalt der Vollendungsanzeige die gemeinsame Prüfung zu vollziehen. Unterbleibt diese, weil der unternehmer seine Mitwirkung verweigert, gilt das Werk mit Fristablauf als abgenommen
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Mängelrügefrist
OR
Sofort. Jegliche Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen
SIA 118
- 2-jährige Rügefrist - offene Mängel sind bis spätestens 2 Jahre nach der Abnahme zu rügen
- Nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist - verdeckte Mängel, welche nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist entdeckt werden, können während 3 weiterer Jahre, sofort nach der Entdeckung gerügt werden
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Mängelrechte
OR
Freies Wahlrecht des Bestellers OR 368
- Minderung des Werklohnes (Minderungsrecht)
- unentgeltliche Verbesserung (Nachbesserungsrecht)
Bei wesentlichen Mängel:
- annahme verweigern (Wandelungsrecht)
Bei Verschulden des Unternehmers am Mangel kann der Besteller nebst seinen Wahlrechten zusätzlich Schadenersatz geltend machen
SIA 118
Eingeschränktes Wahlrecht des Bestellers, SIA Norm 118 Art. 169
Bei Mängel hat der Bestelller zunächst nur Recht auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserungsrecht)
Erst wenn die Mängel nicht inner Frist behoben, die Nachbesserung verweigert oder der Unternehmer zur Nachbesserung offensichtlich nicht imstande ist, kommt das Wahlrecht ähnlich des OR´s zum Zuge
Auch beim Werkvertrag nach SIA kann der Besteller bei Verschulden des Unternehmers Schadenersatz geltend machen
9 Mängelrechte
9.4 Verjährungsfristen nach OR und nach SIA
2 Jahre
- OR - bei beweglichen Werken (wie z.B. speziell angefertigte Treppenelemente usw.)
5 Jahre
- OR - wird aber eine bewegliche Sache oder ein bewegliches Werk (z.B. Fenster, Stahlträger, Ziegel...) bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert und verursacht es dort aufgrund eigener Mängel einen Mangel an diesem Werk, so beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Mängelrechte bei unbeweglichen Werken (Bauwerken) verjähren ebenfalls nach 5 Jahren
- SIA - Die Mängelrechte des Bauherrn verjähren 5 Jahre nach Abnahme des Werkes oder des Werkteiles
10 Jahre
- OR und SIA - Für vom Unternehmer absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre seit Abnahme
10 Energielabels
Minergie
ist der wichtigster Energiestandart für Niederenergiehäuser in der Schweiz. Die Anforderungen sind für 12 Gebäudekategorien verschieden definiert.
Die nachfolgenden Anforderungen müssen eingehalten werden
- Primäranforderungen an die Gebäudehülle
- Lefterneuerung mittels Komfortlüftung
- Minergie - Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
- Nachweis über den Thermischen Komfort im Sommer
- Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
- Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventioneller Vergleichsobjekte max 10%
10 Energielabels
Minergie-P
möglichst niedrigen Energieverbrauch
Voraussetzungen zur Standarderreichung:
- Ein kontrollierter Luftwechsel wird vorausgesetzt
- Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird bei jedem Minergie-P-Gebäude geprüft
- Minergie-P-Neubauten sollen keine fossilen Feuerungen enthalten. Fossile Brennstoffe zur Spitzendeckung und für die Wärme-Kraft-Kopplung sind erlaubt
- die Eigenstromerzeugung (mind. 10 Watt/m2 EBF mit Eigenbedarfsoptimierung) ist grundsätzlich vorgeschrieben, Ausnahmen sind möglich
- Bei Modernisierungen ist die elektrische Eigenproduktion (Photovoltaik) fakultativ
- Bei grossen Gebäuden sichert ein Energie-Monitoring den optimalen Betrieb der Haustechnik. Eine gute und einfache Bedienbarkeit des Gebäudes, bzw. der technischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung
10 Energielabels
Minergie-A
das Plusenergie-Gebäude
ein Minergie-A-Haus weist eine positive Energiebilanz auf = es produziert in der Jahresbetrachtung mehr Energie als es verbraucht.
Minergie A-Standard übertrifft gar die EU-Richtlinie von "Nearly Zero-Energy Buildings"
Zielwerte: Wohn-Neubbauten muss die Minergie-Kennzahl unter 35 kWh/m2 im Jahr liegen
10 Energielabels
Minergie-Eco
Das Zusatzprodukt ECO kann mit allen drei Minergie-Baustandards kombiniert werden.
Muss Anforderungen einer gesunden und ökologischen Bauweise erfüllen.
Anforderungen aus dem Bereich erfüllen:
- Tageslicht
- Schallschutz
- Innenraumklima
- Bauökologi
- nachhaltiges Gebäudekonzept
- Materialisierung und Prozesse
- Graue Energie
10 Energielabels
GEAK
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone
- zeigt auf, wieviel Energie ein Gebädue im Normbetrieb benötigt
- der Energiebedarf wird in Klassen A bis G in einer Energieetikette angezeitg
- Bildet die Grundlage für die Planung von baulichen gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen
10 Energielabels
GEAK - Energieetikette
Effizienz der Gebäudehülle
- A - Hervorragende Wärmedämmung, Fenster mit Dreicha-Wärmeschutzverglasungen
- B - Neubauten erreichen aufgrund der gesetzlichen Anforderungen die Kategorie B
- C - Altbauten mit umfassend erneuerter Gebäudehülle
- D - Nachträglich gut und umfassend gedöämmter Altbau, jedoch mit verbleibenden Wärmebrücken
- E - Altbauten mit erheblicher Verbesserung der Wärmedämmung, inkl. neuer Wärmeschutzverglasung
- F - Gebäude, die teilweise gedämmt sind
- G - Altbauten mit höchstens lückenhafter oder mangelhafter nachträglicher Dämmung und grossem Erneuerungspotential
Gesamtenenergieeffizienz
- A - Hocheffiziente Gebäudetechnik für die Wärmeerzeugung (Hezizung und Warmwasser) und die Beleuchtung. Ausgezeichnete Geräte. Einsatz erneuerbarer Energie
- B - Neubaustandard bezpglich Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Ensatz erneuerbarer Energie
- C - Umfassende Altbauerneuerung (Wärmedämmung und Gebäudetechnik). Meistens mit Einsatz erneuerbarer Energie
- D - Weitgehende Altbauerneuerung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie
- E - Teilerneuerte Altbauten, z.B. neue Wärmeerzeugung und evtl. neue Geräte und Beleuchtung
- F - Bauten mit höchstens teilweiser Sanierung, Einsatz einzelner neuer Komponenten oder Einsatz erneuerbarer Energie
- G - Altbauten mit veralteter Anlagentehnik und ohne Einsatz erneuerbarer Energie, die ein grosses Verbesserungspotential aufweisen
11 Werterhaltung / Wertvermehrung
Aufgaben des Liegenschaften - Vermarkters
- Vermietung --> Erstvermietung, Leerstandmanagement
- Administration --> Korrespondenz, Abrechnungen, Verträge ...
- Aus- und Weiterbildung --> Seminare und Kurse
- Führungsaufgaben --> Marketing, Layouter...
- Entwicklugspotential --> Beurteilen einer Immobilie auf sein Vermarktungspotential
2.1 Planlesen
Welche Angaben befinden sich in einen Plankopf?
- Auftraggeber mit Name und Adresse
- Planinhalt mit der Bezeichnung des Bauobjektes und Objektteiles, Plantitel, Masstab, Angabe von Planänderungen
- Palverfasser; Name des Büros und Adresse, Auftragsnummer und Name des Zeichners
- Planidentifikation; Plannumer, Änderungsindex, Datum und Planformat
2.1 Planlesen
Für was gibt es Sinnbilder?
- Baustoffe (auch Schraffuren genannt)
- Fensteröffnungsarten
- Türöffnungsarten
- Haustechnik (elektrische Installationen, Lüftung, Sanitär-Armaturen, Abwasser...)
- usw.
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