Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage VIII

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage VIII

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage VIII


A. A.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das Bau- und Planungsrecht auf Universitätsniveau. Sie behandeln Themen wie Bauland, Grundstückseigentümer, Bodenpolitik und die Rolle der Gemeinde. Die Karteikarten erläutern Instrumente wie Baulandsicherungsverträge und Aufschließungsbeiträge, die dazu dienen, die Baulandmobilisierung zu fördern. Besonders relevant sind die Herausforderungen des Baulandparadoxons und die Problematik des Baulandhortens. Diese Lernkarten sind ideal für Studierende und Fachleute, die sich mit den rechtlichen und politischen Aspekten der Bodenpolitik vertraut machen möchten.
Cartes-fiches
19
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Catégorie
Culture générale
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
17.05.2020 / 20.05.2020

Cartes-fiches

Welche Instrumente kennt die "aktive Bodenpolitik" oder "Baulandmobilisierung"?

  1. Bodenrechtliche Eigentumseingriffe (Baugebote)

  2. Vertragsrechtliche Vereinbarungen

  3. Abgaberechtliche Instrumente (Steuern, Beiträge)

Welche Leistungen der Behörden stehen im Zusammenhang mit einer "aktiven Bodenpolitik" bzw. "Baumobilisierung"?

  • Erschließungstätigkeit

  • Förderungen

  • Ankauf von Liegenschaften

Was versteht man unter Erschließungstätigkeiten im Zusammenhang mit aktiver Bodenpolitik?

  • die Gemeinde erhöht das Angebot bebaubarer Flächen

Was sind befristete Baulandwidmungen?

  • Bebauungsfrist für unbebautes Bauland

  • wird ein Bauland nicht innerhalb einer bestimmten Frist bebaut, wird es rückgewidmet und ist nicht mehr als Bauland gewidmet

  • es besteht dabei kein Entschädigungsanspruch

Warum kann die Befristung von Bauland das Problem unbebauten Baulandes lösen?

  • durch die drohende Strafe (die Rückwidmung) bebauen viele Eigentümer das Bauland
  • denn wenn Bauland wieder rückgewidmet wird, verliert es an Wert

Was sind Baulandsicherungsverträge?

  • Verträge zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümer, die dazu dienen den Grundstückseigentümer zu motivieren auch zu bauen

Welche Arten von Baulandsicherungsverträge gibt es?

  1. Verwendungsverträge

    1. der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, innerhalb einer Frist auch zu bauen

  2. Überlassungsverträge

    1. der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, einen Teil des Grundstücks für öffentliche Zwecke zur Verfügung zu stellen

  3. Aufschließungsverträge

    1. der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, an den Aufschließungskosten zu beteiligen

Wann setzen die Gemeinden Baulandsicherungsverträge ein? 

  • vor der Baulandwidmung

  • vor dem Verkauf der Liegenschaft

Was versteht man unter Aufschließungsbeiträgen?

  • wenn die Gemeinden die Eigentümer unbebauter Grundstücke zwingen, sich an den den Kosten für infrastrukturelle Erschließung (wie zB Abwasserentsorgungsanlage, Wasserversorgungsanlage oder eine öffentliche Straße) zu beteiligen
  • es fallen nur Kosten für unbebaute Grundstücke an, die erschlossen sind
  • ein Grundstück ist dann erschlossen, wenn es bebaubar ist und vom Kanalstrang nicht mehr als 50m entfernt ist und durch eine öffentliche Verkehrsfläche aufgeschlossen ist

Inwiefern motivieren Aufschließungsbeiträge zum Bauen?

  • dem Grundstückseigentümer unbebauter Grundstücke entstehen Kosten
  • nur wenn er zu bauen beginnt, muss er diese Kosten nicht mehr zahlen 

Inwiefern ist der Ankauf von Liegenschaften aktive Bodenpolitik?

  • wenn öffentliche Behörden aktiv Grundstücke kaufen und bebauen
  • Entweder zur Ansiedelung
  • oder für Gewerbe- und Industrieanlagen

Étudier