Bau- und Planungsrecht: Vorlesungsunterlage VII

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage VII

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage VII


A. A.
Diese Karteikarten decken die Grundlagen des Baurechts und der Bauplanung auf Universitätsniveau ab. Sie konzentrieren sich auf verschiedene Arten von Bauvorhaben, wie bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Bauführungen, sowie auf die Rolle der Behörden und die Verfahren, die bei der Umsetzung von Bauprojekten zu beachten sind. Besonders nützlich sind sie für Studierende und Fachleute im Bauwesen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenen Instanzen im Baurecht vertraut machen müssen.
Karten
56
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Allgemeinbildung
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
17.05.2020 / 18.05.2020

Lernkarten

ist der Abbruch von Gebäuden bewilligungspflichtig?

Was sind Einfriedungen?

Was sind Beispiele bewilligungspflichtiger Bauführungen?

  • Abänderung eines Baues

  • Abbruch von Gebäuden

  • Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen

  • Veränderung der Höhenlage

  • Aufstellung von Motoren und Maschinen

Was bedeutet anzeigepflichtige Bauführung?

  • wenn Bauvorhaben der Baubehörde vor der geplanten Ausführung schriftlich anzuzeigen sind

  • die Baubehörde kann dann entscheiden, dass ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist oder verboten wird

  • wenn die Behörde nichts tut, darf gebaut werden

Was sind Beispiele anzeigepflichtiger Bauvorhaben?

  • Änderungen im Inneren des Gebäudes

  • Loggienverglasungen

  • Fenstertausch

  • Errichtung von Haltestellen

  • Errichtung von Telefonzellen

  • Aufstellen von Zelten

Was sind freie Bauvorhaben?

  • Bauwerke, die nicht bewilligungspflichtig oder anzeigepflichtig sind
  • dürfen ohne jegliche verfahrensart errichtet werden

Müssen freie Bauführungen die baurechtlichen Gesetze berücksichtigen?

Was sind Beispiele freier Bauführungen, für die weder eine Bauanzeige noch eine Baubewilligung benötigt wird?

  • Abbruch von Gebäuden außerhalb von Schutzzonen

  • Badehütten

  • Gerätehütten mit einer Grundfläche von höchsten 5 m2

  • Verkaufsstände wie Würstelstände

  • öffentliche Toilettenanlagen

  • Außenjalousien, Markisen

  •  

Ist in allen Ländern die Definition von Bewilligungs-, Anzeigepflichtigen bzw. freien Bauvorhaben gleich?

  • nein, es gibt starke Unterschiede
  • So können bestimmte Bauführungen in einzelnen Bundesländern bewilligungspflichtig sein, während die Bauordnungen anderer Länder lediglich eine Anzeigepflicht bestimmen

Welche Verfahren in Bezug auf Bauführungen gibt es?

  • Anzeigeverfahren
  • Baubewilligungsverfahren
  • für freie Bauführungen ist grundsätzlich kein baurechtliches Verfahren vorgesehen

Ab wann darf bei einem bewilligungspflichigen Bau gebaut werden?

Ab wann darf bei anzeigepflichtigen Bauführungen mit dem Bau begonnen werden?

  • wenn die Anzeige von der Baubehörde entweder zur Kenntnis genommen wurde

  • oder wenn die in der Bauordnung zur Untersagung festgesetzte Frist verstrichen ist

Ab wann darf freier Bauführung mit dem Bauen begonnen werden?

  • jederzeit

Was bedeutet der Grundsatz der Baufreheit bei anzeigepflichtigen und bewilligungsfreien Bauführungen?

  • ein Bauvorhaben kann grundsätzlich gebaut werden
  • aber die Behörde kann immer eine Bauvorhaben prüfen und bestimmen, dass es bewilligungspflichtig ist

Was sind "Mischverfahren"?

  • aufgrund vieler gesetzlicher Veränderungen sind Bewilligungs- und Anzeigeverfahren nicht mehr eindeutig abgrenzbar
  • viele Verfahren enthalten sowohl Elemente des Bewilligungsverfahrens und des Anzeigeverfahrens

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