Sachbearbeiterin Rechnungswesen
Mehrwertsteuer: Einleitung, Lieferung und Dienstleistung
Mehrwertsteuer: Einleitung, Lieferung und Dienstleistung
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2020 / 18.11.2022 |
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Was bedeutet Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzugsrecht?
Die MWST wird auf jeder Stufe (in allen Phasen) eines Produtkions- und Handelsprozesses erhoben. Es besteht in jeder Phase das Vorsteuerabzugsrecht, die Erhebung erfolgt somit netto.
Welche drei Prinzipien sind bei der Erhebung der MWST zu beachten und was bedeuten sie?
- Wettbewerbsneutralität -> gleiche Unternehmen müssen gleich belastet werden
- Überwälzbarkeit -> MWST für Unternehmen ein Durchlaufposten und keine zusäzlichen Kosten verursachen
- Wirtschaftlichkeit der Entrichtung und der Erhebung -> sollte für Unternehmen einfach sein und keinen grossen Mehraufwand verursachen (nicht für alle Kleinstunternehmen möglich, wenn z.B. Spezialfall und Experte muss beigezogen werden)
Wer trägt und zahlt die Mehrwertsteuer?
Der Verbraucher oder Konsument trägt und zahlt die Mehrwertsteuer
Wer vereinnahmt die Mehrwertsteuer vom Verbraucher?
Die Mehrwertsteuer wird durch die steuerpflichtigen Leistungserbringer vereinnahmt.
Welche sind die Steuerobjekte bei der MWST
- die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen und
- der Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland und
- die Einfuhr von Gegenständen
Achtung: Lieferungen und Dienstleistungen sind nur dann Steuerobjekte, wenn sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden und nicht von der Steuer ausgenommen sind.
Was gilt als Inland?
- das Gebiet der Schweiz, inklusive die Zollfreilager, aber ohne die Zollfreibezirke (Zolfreihäfen)
- die Talschaften Samnaun und Sampuoir für Dienstleistungen (für Lieferungen von Gegenständen zählen diese Talschaften als Ausland).
- das Fürstentum Liechtenstein.
- die Gemeinde Büsingen am Hochrhein (Deutschland)
Campione d'Italia zählt ab 01.01.2020 zum Ausland, vorher hatte es auch eine spezielle Regelung.
Wann liegt aus mehrwertsteuerlicher Sicht eine Lieferung vor?
Damit aus mehrwertsteuerlicher Sicht eine Lieferung vorliegt, muss die wirtschaftliche Verfügungsmacht eines Gegenstandes übertragen werden.
Auch eine illegale "Lieferung" unterliegt dem Mehrwertsteuer.
Nicht nur die Übertragung eines Gegenstandes, sondern auch die Ablieferung eines bearbeiteten Gegenstandes gilt als Lieferung. Beispiele für das "Bearbeiten"?
Beispiele:
- Ändern
- Reparieren
- Reinigen
- Eichen
- ...
eines Gegenstandes
oder
- Einstell-
- Inbetriebsetzungs-
- Service- und Unterhaltsarbeiten
- ...
von Anlagen und Maschinen.
Auch als Lieferung gilt die Vermietung, die Vercharterung und das Verleasen von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen.
Was gilt als Gegenstände?
- Bewegliche Sachen wie Waren, Maschinen, Fahrzeuge, Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate
- Unbewegliche Sachen wie Liegenschaften, Gebäude, Gebäudeteile, Grund und Boden
- Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und Ähnliches
Was gilt als Ort der Lieferung?
Als Ort der Lieferung gilt derjenige Ort, wo
- sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, der Ablieferung oder der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung befindet.
- die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes zum Abnehmer oder in dessen Auftrag zu einem Dritten beginnt.
Beispiel, Ort der Lieferung:
Im Ladengeschäft wechselt die Verfügungsmacht
bei der Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer
Beispiel, Ort der Lieferung:
Beim Versandhandel findet der Wechsel der Verfügungsmacht
anlässlich der Warenübergabe an die Post oder an eine Transportfirma statt
Beispiel, Ort der Lieferung:
Bei der Vermietung eines Autos geht die Verfügungsmacht
am Ort der Autoübergabe über.
Beispiel, Ort der Lieferung:
Bei Service- und Reparaturarbeiten liegt der Ort der Lieferung
an demjenigen Ort, wo der Gegenstand übergeben wird.
Beispiel, Ort der Lieferung:
Eine Textilmaschine für China wird in Zürich dem Spediteur übergeben
Der Ort der Lieferung befindet sich in Zürich, die Lieferung unterliegt somit der Steuer. Ist die Ausfuhr der Maschine mit den entsprechenden (Zoll-)Dokumenten nachgewiesen, so wird diese Lieferung von der Steuer befreit
Beispiel, Ort der Lieferung:
Die Buchhandlung Jäggi in Basel verkauft im eigenen Ladengeschäft einer Kundin ein Buch
Der Ort der Lieferung befindet sich in der Buchhandlung.
Beispiel, Ort der Lieferung:
Ein Maschinenbauer aus Winterthur repariert eine Maschine in Lausanne.
Der Ort der Lieferung ist in Lausanne
Beispiel, Ort der Lieferung:
Elektrizität, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme
Im Gegensatz zur Lieferung von anderen Gegenständen gilt als Ort der Lieferung von Elektrizität, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme der Ort, an dem der Empfänger der Lieferung den Sitz der wirtschaflichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat, für welche die Lieferung erbracht wird.
Wann handelt es sich um eine Dienstleistung?
Als Dienstleistung gilt jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstandes darstellt.
Eine Dienstleistung liegt auf vor, wenn immaterielle Werte und Rechte überlassen werden, auch wenn sie nicht in einer Urkunde verbrieft sind, oder wenn eine Handlung unterlassen bzw. ein Zustand geduldet wird.
Dienstleistungen: Beispiele
- der Beförderung von Personen und Gegenständen.
- eine Schulung.
- der Beratung.
- der Analyse von Gegenständen oder Sachverhalten.
- der Werbung.
Wie wird der Ort der Dienstleistung definiert?
Der Ort der Dienstleistung, d.h. derjenige Ort, an dem die Dienstleistung als erbracht gilt, wird je nach Art der Dienstleistung bestimmt. Daher muss in einem ersten Schritt definiert werden, um welche Art Dienstleistung es sich handelt.
Es sind dabei folgende Unterscheidungen bei der Ortsdefinition zu beachten:
- Erbringerort
- Ort der Tätigkeit
- Ort der gelegenen Sache
- Bestimmungsort
- Empfängerort
Was gilt als Lieferung?
Lieferung (eher alles was durch die Hände erarbeitet wird):
- Übertragung eines Gegenstands auf den neuen Eigentümer (klassischer Kauf)
- Vermietung von Gegenständen
- Bearbeiten von Gegenständen (selbst wenn diese dadurch nicht verändert werden)
- Inbetriebnahme einer Maschine
- Eichung einer Waage
- Abschleifen eines Tisches
- Reinigungsarbeiten
Was gilt als Dienstleistungen?
Dienstleistungen (eher was durch den Kopf erarbeitet wird):
- Treuhandarbeiten
- Werbung
- Beratung
- medizinische Behandlungen
- gastgewerbliche Leistungen oder Beförderungen
Was ist die Mehrwertsteuer?
Art. 1 MWSTG:
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug.
Was bezweckt die Mehrwertsteuer?
Die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.
Dienstleistung: Ermittlung des Diensleistungsorts:
- Dienstleistungen, die typischerweise unmittelbar gegenüber physisch anwesenden natürlichen Personen erbracht werde wie z.B.
- Heilbehandlungen, Therapien
- Pflegeleistunge, Körperpflege
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Sozialleistungen und Sozialhilfeleistungen
- Kinder- und Jugendbetreuung
- Dienstleistungen von Resebüros und von Organisatoren von Veranstaltungen
Ort der Dienstleistung = Erbringerort
art. 8 Abs. 2 Bst. a-b
Dienstleistung: Ermittlung des Diensleistungsorts:
- kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, unterrichtende, unterhaltende Tätigkeiten
- Gastgewerbliche Leistungen
- Personenbeförderungsleistungen
Ort der Dienstleistung = Tätigkeitsort
Art. 8 Abs. 2 Bst. c-e
Dienstleistung: Ermittlung des Diensleistungsorts:
Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, namentlich
- Verwaltung, Schätzung eines Grundstücks oder einer Liegenschaft
- Architektur- und Ingenieurarbeiten
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bestellung von dinglichen Rechten an Grundstücken/Liegenschaften
- Beherbergungsleistungen
Ort der Dienstleistung: Belegenheitsort
Art. 8 Abs. 2 Bst. f
Dienstleistung: Ermittlung des Diensleistungsorts:
Dienstleistungen im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
Ort der Dienstleistung = Bestimmungsort
Art. 8 Abs. 2 Bst. g
Dienstleistung: Ermittlung des Diensleistungsorts:
Ist alles nicht zustreffend
Ort der Dienstleistung = Empfängerort
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