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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden

Thema Eltern und FaBe - Rechte und Pflichten Teil 3 Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden Careum Heft aBK H Berufsbild und Ethik, Kapitel 7

Thema Eltern und FaBe - Rechte und Pflichten Teil 3 Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden Careum Heft aBK H Berufsbild und Ethik, Kapitel 7


Kartei Details

Karten 12
Lernende 54
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 01.05.2020 / 21.09.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was ist ein Zwischenzeugnis und wann können Sie es verlangen?

aBK K, S. 56, Kap. 7.3.4

Sie haben das Recht ein Arbeitszeugnis zu verlangen, auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Es empfiehlt sich ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn der / die Vorgesetzte wechselt, oder wenn Sie innerhalb des Betriebes z.B. die Gruppe wechseln sowie wenn Sie sich an einer anderen Stelle bewerben.

Dürfen Sie die Ferientage nachgewähren lassen,

wenn Sie in den Ferien krank sind?

aBK K, S. 56, Kap. 7.3.3

Ja, bei Krankheit oder Unfall. Sie müssen dies durch ein Arztzeugnis beweisen.

Auf wie viele freie Tage pro Woche haben Sie Anspruch?

Auf wie viele Wochen Ferien im Jahr?

aBK K S. 56, Kap. 7.3.3

Sie haben das Recht auf einen arbeitsfreien Tag pro Woche.

Sie haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Davon müssen Sie einmal pro Jahr zwei zusammenhängende Ferienwochen beziehen können.

Besonderen Schutz geniessen Jugendliche bis 18 Jahre in Bezug auf Nacht- und Sonntagsarbeit

sowie bei Überzeitarbeit.

Wie ist dieser Schutz geregelt?

aBK K, S. 55, Kap. 7.3.2

Nacht- und Sonntagsarbeit nur mit Ausnahmebewilligung, es braucht keine Bewilligung für Berufsgruppe FABE. Ab 17. Lj. heisst das: Höchstens 2 Nächte pro Woche / 10 Nächte pro Jahr / einen Sonntag pro Monat / 2 Feiertage pro Jahr, die nicht auf einen Sonntag fallen. (Lesen Sie dazu aBK K S.93. Art. 12/13 und aBK K S.95, Art. 1, 8, 11

Überzeitarbeit dürfen Jugendliche ab 16 J. nur an Werktagen bis 22 Uhr leisten Lesen Sie dazu aBK K S.94, Art. 17

Sie haben als Arbeitnehmer/-in das Recht auf Schutz Ihrer Persönlichkeit und Schutz Ihrer Gesundheit.

Was bedeutet das?

 

aBK K S. 55, Kap. 7.3.2

Schutz der Persönlichkeit:

beinhaltet den Schutz vor sex. Belästigung und Diskriminierung, vor Ehrverletzung, Mobbing sowie Schutz Ihrer persönlichen Daten durch den Arbeitgeber.

Gesundheitsschutz:

Arbeitgeber muss Schutzvorschriften einhalten und Sie gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle (ab 8h/pro Woche) versichern.

Lesen Sie dazu aBK K S.92, Art. 6 und Art. 35)

Was wird als Überstundenarbeit und was wird als Überzeitarbeit bezeichnet?

 

 

aBK K S. 52, Kap. 7.2.2

Die über die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus geleistete Arbeit wird als Überstundenarbeit bezeichnet. Die Überzeitarbeit ist die Mehrarbeit, die über die im ArG vorgesehene zulässige Höchstarbeitszeit hinausgeht. Für die FABE ist im ArG eine Höchstarbeitszeit von 50 Std. pro Woche vorgesehen.

ArG= Arbeitsgesetz

Haben Sie das Recht

auf Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung

der Arbeitsleistung

(Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militär)?

aBK K S. 54, Kap. 7.3.1

Ja. Sie haben das Recht auf Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.

Ist der 13. Monatslohn gesetzlich vorgeschrieben? Und wie unterscheidet er sich von der Gratifikation?

 

aBK K S. 53, Kap. 7.3.1

Nein, in der Praxis jedoch sehr häufig. Er ist ein Lohnbestandteil, der zusätzlich zu den 12 Monatslöhnen gezahlt wird.

Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung des Arbeitgebers.