Protokollieren
FDV 300.3 4.2.1
Ziel des Protokollieren ist es die höchstmögliche Sicherheit der Übermittlung zu gewährleisten indem:
Der Absender überprüft die Wiederholung und bestätigt die Richtigkeit der Nachricht.
Zusätzliche Angaben für Extrafahrten von RadS
FDV 300.3 5.3.5
Zusätzlich zu den Angaben für fahrplanmässige RadS ist in der Fahrordnung anzugeben:
Informieren
Diese Nachrichten haben keine sicherheitsrelevanten Charakter
Wie wird grundsätzlich das Befahren anderer Strecken (Umleiten) unterschieden?
AB R I-30111 3.5; 2.1
Wie verhält sich ein Lokführer wenn feststellt das er nicht auf dem vorgeschriebenen Fahrweg ist?
AB R I-30111 3.5; 2.6
Fahrordnungen für Rangierbewegungen auf die Strecke
Wenn die RadS in einem Anschlussgleis endet und rückgemeldet wird, sind getrennte Fahrordnungen für die Hin- und Rückfahrt zu erstellen.
Quittieren
FDV 300.3 4.2.2
Ziel des Quittierens ist die Sicherstellung, dass die relevanten Daten einer Nachricht an den richtigen Empfänger gelangen.
Was braucht eine Zugnummer für eine RadS immer?
FDV 300.3 5.5.1
Für eine RadS muss die Nummer mit dem Buchstaben R ergänzt werden.
R = Rangierbewegung auf die Strecke
Inhalt der Fahrordnung
FDV 300.3 5.3.1
Die Fahrordnung muss mindestens enthalten:
sofern notwendig, enthält sie zusätzlich:
Zur Erleichterung können Sammelfahrordnungen erstellt werden
Zusätzliche Angaben für fakultative Züge und Extrazüge
FDV 300.3 5.3.2
Mit der Anordnung von fakultativen Zügen und Extrazügen werden zusätzlich bekannt gegeben:
Welche Aussagen sind richtig?
Wie muss ein Lf über eine angeordnete Verminderung der Geschwindigkeit verständigt werden?
protokollpflichtig