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R300.3

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Kartei Details

Karten 12
Lernende 14
Sprache Deutsch
Kategorie Verkehrskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 01.04.2020 / 14.11.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20200401_r300_3
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Protokollieren

FDV 300.3 4.2.1

Ziel des Protokollieren ist es die höchstmögliche Sicherheit der Übermittlung zu gewährleisten indem:

  • die Nachricht mit korrektem Inhalt an den richtigen Empfänger gelangt und
  • die vollzogene Übermittlung nachvollziehbar bleibt.
    • Zudem ist die Nachricht für den Empfänger sichtbar vorhanden bzw jederzeit abruf- und lesbar

Der Absender überprüft die Wiederholung und bestätigt die Richtigkeit der Nachricht.

Zusätzliche Angaben für Extrafahrten von RadS

FDV 300.3 5.3.5

Zusätzlich zu den Angaben für fahrplanmässige RadS ist in der Fahrordnung anzugeben:

  1. der Tag der Ausführung
  2. die Angabe des zu befahrenden Wegs von ... nach ..., nötigenfalls via Gleis ...
  3. der Vermerk, wenn sich mehrere Rangierbewegungen, auch fahrplanmässige, auf demselben Streckengleis befinden
  4. der Vermerk, wenn ein steckengebliebener Zug oder ein zurückgelassener Zugteil abzuholen ist
  5. der Vermerk, wenn die RadS in ein gesprerrtes Gleis übergeht oder aus einem gesperrten Gleis startet
  6. der Vermerk, wenn einem vorausfahrenden Zug gefolgt wird

Informieren

Diese Nachrichten haben keine sicherheitsrelevanten Charakter

Wie wird grundsätzlich das Befahren anderer Strecken (Umleiten) unterschieden?

AB R I-30111 3.5; 2.1

  1. Umleitung ohne Verständigung
  2. Umleitung nach quittungspflichtiger Verständigung
  3. Umleitung nach protokollpflichtiger Verständigung

Wie verhält sich ein Lokführer wenn feststellt das er nicht auf dem vorgeschriebenen Fahrweg ist?

AB R I-30111 3.5; 2.6

  1. Ist ein Halt vor der falsch stehenden Weiche nicht mehr möglich, ist an geeigneter Stelle spätestens aber auf dem nächsten Bahnhof anzuhalten und mit den FDL Verbindung aufzunehmen.
  2. das Anhalten in Weichenzonen ist zu vermeiden
  3. Bei Doppelstockwagen ist die Weiterfahrt nicht gestattet -  ausser der Lokführer ist sich sicher, dass auf dieser Strecke solche Züge verkehren dürfen
  4. Für die Weiterfahrt ist der Lokführer je nach Strecke quittungs- oder protokollpflichtig zu verständigen

 

Fahrordnungen für Rangierbewegungen auf die Strecke

 

Wenn die RadS in einem Anschlussgleis endet und rückgemeldet wird, sind getrennte Fahrordnungen für die Hin- und Rückfahrt zu erstellen.

Quittieren

FDV 300.3 4.2.2

Ziel des Quittierens ist die Sicherstellung, dass die relevanten Daten einer Nachricht an den richtigen Empfänger gelangen.

  • Die Nachricht wird durch den Empfänger grundsätzlich nicht festgehalten
  • der relevante Inhalt der Nachricht wird durch den Empfänger wiederholt und der Name und die Funktion sind anzugeben.
  • Der Absender prüft die Wiederholung und quittiert die Richtigkeit

Was braucht eine Zugnummer für eine RadS immer?

FDV 300.3 5.5.1

Für eine RadS muss die Nummer mit dem Buchstaben R ergänzt werden.

R = Rangierbewegung auf die Strecke