Recht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 37 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 20.02.2020 / 03.06.2021 |
Lien de web |
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Vier Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) für die Obligation aus unerlaubter Handlung
1. Besteht ein Finanzieller Schaden?
(Vermögenseinbusse; für immaterielle Schäden evtl. Genugtuung
2. War die Handlung widerrechtlich?
(Schädigung der Person oder ihre Eigentums; evtl. Rechtfertigungsgründe
3. Besteht ein adäquater Kausalzusammenhang?
(.. zwischen der schädigenden Handlung und dem Schaden)
4. Trift den Schädiger ein Verschulden?
(Vorsatz oder mind. Fahrlässigkeit; Urteilsunfähige sind nicht deliktsfähig)
ALLE VIER Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, damit jemand aus Verschulden haftet.
Vier Voraussetzungen für die Entstehung der Obligation aus einem Vertrag
1. Einigung über den Vertragsinhalt
2. Vertragsfähigkeit des Vertragspartners
3. Richtige Form des Vertrags
4. Zulässiger Inhalt des Vertrags
Entstehung einer Obligation durch Vertrag
Einigung
Die Parteien sind sich einig, einen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt einzugehen. Die Willensäusserung besteht im Antrag der einen und in der Annahme der anderen Partei.
Begriff verbindliche Offerte
Eine verbindliche Offerte liegt vor, wenn für den Verhandlungspartner erkennbar ist, dass der andere einen ernst gemeinten Vorschlag für einen Vertrag macht. Voraussetzung für die Entstehung des Vertragsabschlusses ist die Annahme der verbindlichen Offerte durch den Verhandlungspartner. Eine Gegenofferte des Verhandlungspartners ist eine neue verbindliche Offerte.
Wie lange ist eine Offerte verbindlich?
Bei Festlegung durch den Offertsteller (Art. 3 OR): Bindungsdauer bis zum Ablauf der gesetzten Frist.
Bei direkter Kommunikation unter den Vertragspartnern (Art. 4 OR): Bindungsdauer sehr kurz, die Offerte muss sofort im gleichen Gespräch angenommen werden, damit der Vertrag zustande kommt.
Bei schriftlicher Kommunikation unter den Vertragspartnern (Art. 5 OR): Bindungsdauer gem. Faustregel etwa 1-5 Tage, je nach Kommunikationsmittel (Briefwechsel per Post oder Fax bzw. E-Mail).
Minimaler Inhalt einer Offerte
Es geht um das "Was" und das "Wie viel", über das sich die Parteien einigen, sich gegenseitig zu versprechen.
Kaufvertrag: Kaufgegenstand und Kaufpreis
Mietvertrag: Mietobjekt und Mietzins
Arbeitsvertrag: Arbeitsleistung und Lohn
Beispiel:
Der hausverwalter Willi Kunz möchte Heizöl bestellen. Nachdem er diverse Lieferanten angefragt hat, entscheidet er sich aufgrund des günstigten Preises für die Firma Rossi und bestellt 5000 Liter Heizöl für Fr. 0.80 pro Liter. Was liegt hier vor?
Beispiel:
Sylvia Albisser stöbert in der Zeitschriftenauslage eines Kiosks. Sie nimmt eine Wochenzeitschrift heraus und legt den Kaufpreis von Fr. 5.00 stillschweigend hin. Was liegt hier vor?
Beispiel:
Matthias Meier besitzt ein gut erhaltenes VW-Käfer-Cabriolet. Sein Freund Karl möchte dieses schon lange haben und sagt bei einem Treffen gerade heraus: "Ich kaufe dein Cabriolet". Matthias antwortet: "Einverstanden". Was liegt hier vor?
Offerte verbindlich oder unverbindlich:
Unbestellt zugesandte Waren.
Weder noch. Unbestellt zugesandte Waren sind keine Offerten (Art. 6a OR). Man kann die betreffende Ware brauchen, aufbewahren oder wegwerfen - den Preis dafür muss man nicht zahlen.
Offerte verbindlich oder unverbindlich:
Zusätze wie unverbindlich oder freibleibend stehen auf einer an sich vollständigen Offerte.
Unverbindlich. Mit dem Zusatz "unverbindlich", "freibleibend" oder "Änderung vorbehalten" usw. verliert die Offerte ihre Bindungskraft (Art. 7 Abs. 1 OR).
Offerte verbindlich oder unverbindlich:
Erhalt von Werbeprospekten inkl. Preisangaben, Fernsehwerbung usw.
Unverbindlich (Art. 7 Abs. 2 OR). Der Offertsteller wäre bei Massenwerbung gar nicht in der Lage, alle seine Ansprechpartner zu beliefern.
Offerte verbindlich oder unverbindlich:
Schaufensterauslagen mit Preisangaben.
Verbindlich (Art. 7 Abs. 3 OR). Die Kaufsache, welche inkl. Preisangabe im Schaufenster liegt ist sofort verfügbar. Jeder Passant kann ins Geschäft gehen und die verbindliche Offerte annehmen. Falls nur noch das Ausstellungsstück verfügbar ist, muss dieses hergegeben werden.
Offerte verbindlich oder unverbindlich:
Onlineshop inkl. Preisangaben.
Weder noch. Es handelt sich um eine Einladung zur Offerte.
Form eines Vertrags
Grundsätzlich frei wählbar, da Formfreiheit (Art. 11 OR)
- Stillschweigend: A geht zum Kiosk, nimmt wortlos eine Tageszeitung und legt dem Verkäufer das Geld hin, welcher es wortlos entgegen nimmt.
- Mündlich: A und B schliessen telefonisch einen Kaufvertrag ab für eine Heizöllieferung.
- Schriftlich: A und B schliessen einen schriftlichen Kauvertrag für ein Auto ab.
Ausnahmen:
- Einfache Schriftlichkeit: Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag; Schenkungsversprechen
Vertrag schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben durch alle Personen, die dadurch verpflichtet werden.
- Qualifizierte Schriftlichkeit: Lehrvertrag; Konsumkreditvertrag; Bürgschaftsvertrag <2000.00 Fr.
Vertrag schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben durch alle Personen, die dadurch verpflichtet werden.
Zusätzliche Vertragspunkte müssen unbedingt enthalten sein.
- Öffentliche Beurkundung: Kaufvertrag Grundstück; Bürgschaftsvertrag >2000.00 Fr.
Vertrag schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben durch alle Personen, die dadurch verpflichtet werden.
Zusätzliche Unterzeichnung durch eine Urkundsperson (Notar).
Welche vier Abstufungen in Bezug auf die Handlungsfähigkeit bzw. Handlungsunfähigkeit kennt das Gesetz?
- (vollständige) Handlungsfähigkeit
- eingeschränkte Handlungsfähigkeit
- beschränkte Handlungsunfähigkeit
- (vollständige) Handlungsunfähigkeit
Voraussetzung für die (vollständige) Handlungsfähigkeit
Handlungsfähig ist, wer volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Begriff Volljährigkeit
Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 14 ZGB).
Begriff Urteilsfähigkeit
Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann (Art. 16 ZGB).
1. Eine Person muss die Tragweite ihrer Handlungen erkennen können.
Der geistig stark behinderte X verschenkt seine Uhr. Da er aufgrund seines Geisteszustands nicht erkennen kann, dass ihm die Uhr nun nicht mehr gehört, ist er urteilsunfähig.
2. Eine Person muss auch fähig sein, entsprechend ihrer Erkenntnis zu handeln.
Ein Alkoholiker weiss zwar, dass er sein letztes Geld nicht in Alkohol umsetzen sollte, ist aber aufgrund seiner Sucht nicht fähig, entsprechend seiner Erkenntnis zu handeln. Er ist urteilsunfähig.
Begriff eingeschränkte Handlungsfähigkeit
Volljährig und urteilsfähig, aber Beistandschaft
= Rechtshandlungen ungültig, soweit
- die Handlungsfähigkeit für die betreffende Rechtshandlung durch Erwachsenenschutzbehörde eingeschränkt wurde
Begriff beschränkte Handlungsunfähigkeit
urteilsfähig, aber nicht volljährig
= Rechtshandlungen nur gültig, wenn
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Unentgeltliche Vorteile (z. B. Schenkung)
- Kleine Angelegenheiten des Alltags (z.B. Kauf einer Zeitschrift od. Kaugummis)
- Eigener Arbeitserwerb / Taschengeld
Begriff (vollständige) Handlungsfähigkeit
volljährig und urteilsfähig
= Rechtshandlungen gültig
Begriff (vollstänige) Handlungsunfähigkeit
urteilsunfähig
= Rechtshandlungen ungültig
Handlungsfähigkeit und Deliktsfähigkeit
Urteilsfähige Minderjährige sind zwar nur ausnahmsweise fähig, alleine gültige Verträge abzuschliessen. Für die Deliktfähigkeit genügt jedoch die Urteilsfähigkeit, Volljährigkeit ist nicht nötig. Aus unerlaubten Handlungen werden sie somit voll schadenersatzpflichtig.
Begriff Rechtsfähigkeit Privatpersonen
Rechtsfähig ist jedermann (Art. 11 ZGB).
Auch ein ungeborenes Kind kann bereits vor der Geburt rechtsfähig sein, unter der Bedingung, dass es lebendig geboren wird (z. B. in Bezug auf eine Erbschaft).
Beispiel:
Der volljährige, geistig stark behinderte X verschenkt seine Uhr. Ist die Rechtshandlung gültig? Wenn nein, warum?
Beispiel:
A ist volljährig und urteilsfähig. Am Samstag ist er total betrunken und verkauft in diesem Zustand sein Auto an B. Ist die Rechtshandlung (Vertragsabschluss) gültig? Wenn nein, warum?
Beispiel:
B und X schliessen einen Kaufvertrag ab. Einige Tage später bereut X das Geschäft und behauptet, er sei damals derart betrunken gewesen, dass er urteilsunfähig gewesen sei. B klagt bei Gericht auf Erfüllung des Vertrages. Wer bekommt unter welchen Umständen recht? Alle richtigen Antworten ankreuzen.
Beispiel:
Der 16-jährige Peter schliesst mit dem Bikehändler einen Kaufvertrag ab. Da sein Lehrlingslohn nicht ausreicht, muss er auf sein Jugendsparkonto zugreifen. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen?
Rechtfertigungsgründe, welche den Eingriff in die Persönlichkeit erlauben
Art. 28 Abs. 2 ZGB
1. Einwilligung des Verletzten (z. B. bei einer Operation)
2. Überwiegendes öffentliches oder privates Interesse (z. B. das Privatleben eines Politikers)
3. Ausnahmen von Gesetzes wegen (z. B. Einsperrung eines Straftäters)
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