Business Law

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L. S.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Arbeitsrecht, die Zivilprozessordnung (ZPO) und weitere rechtliche Themen auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Aspekte wie Arbeitsverträge, Schiedsgerichte, Konsumentenrecht, und das SchKG, wobei sie sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Anwendungen abdecken. Besonders nützlich sind sie für Studierende und Fachkräfte im Rechtsbereich, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Wissen in Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht vertiefen möchten.
Karten
54
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
18.02.2020 / 27.04.2025

Lernkarten

Konsumenteninformationsgesetz: (KIG)

Dieses Gesetz bezweckt die objektive Information der Konsumentinnen & Konsumenten zu fördern durch: Vorschriften über Waren und Dienstleistungsdeklarationen. Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen.

AGB

Einseitig, Vorformulierte, Standardisierte Ordnung / Gefahr: Überbindung sämtlicher Risiken auf die schwächere Partei

AGB - Ungewöhnlichkeitsregel

Vertragsklausel unverbindlich, wenn die schwächere Partei vernünftigerweise nicht mit solcher Klausel rechnen musste

AGB - Unklarheitsregel

Zweideutige Vertragsklauseln sind zu Lasten desjenigen zu interpretieren, der sie aufgestellt hat.

Konsumkreditgesetz (KKG)

Kreditverträge zwischen gewerbsmässig tätigen Kreditgebern und Konsumenten zu privaten Zwecken.

Mediation - Spiegeln

Gefühle Spüren

Mediation - Paraphrasieren

Gesagtes Zusammenfassen

Mediation - Perspektivenwechsel

was denken die Kinder, wie sieht das Gott wenn du das machst/sagst

ZPO - Vereinfachtes Verfahren

u.a. für Vermögensrechtiche Streitigkeiten bis 30 000.- CHF und Miet- und Pachtstreitigkeiten. (ZPO 243).

ZPO - Ordentliches Verfahren

Schriftenwechsel (ZPO 220ff.). - Hauptverhandlung (ZPO 228ff.). - Entscheid (PO 236ff.). - Rechtsmittelverfahren (ZPO 308ff.)

ZPO - Klageschrift (Schriftenwechsel)

Bezeichnung der Parteien und Rechtsvertreter. / Rechtsbegehren / Angabe des Streitwerts / Tatsachenbehauptungen / Bezeichnung der Beweismittel / Datum u. Unterschrift / Fak. Rechtliche Begründung.

ZPO - Schiedsgerichte (Arbitration) - Was?

Private Gerichte / Zuständigkeit beruht auf privater Abrede (Schiedsabrede). / Schiedsspruch ist rechtlich bindend und staatlich vollstreckbar.

ZPO - Schiedsgerichte (Arbitration) - Wieso?

Verfahrensbeschleunigung / Kostenersparnis v.a. bei grossen Streitsummen / Flexibles Verfahren, mehr Parteiautonomie / Bei Internationalen Streitigkeiten: Umgehung von Heimvorteilen oder Zuständigkeit von staatlichen Gerichten, vor denen ein Prozessieren als unzumutbar erscheint.

ZPO - Schiedsgerichte (Arbitration) - Schiedsabrede

Bezeichnung einer Schiedsordnung. (Prozessregelung). / Bezeichnung des Sitzes des Schiedsgerichtes. (Frei Wählbar). / Bezeichnung der Anzahl Schiedsrichter. (Anzahl). / Bezeichnung der Sprache. (Sprachwahl).

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