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Blockstatut

Blockstatut


Kartei Details

Karten 27
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 28.01.2020 / 29.01.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche Art. umfasst der Teil Mitgliedschaft und Zweck im Bliockstatut?

Art. 1-4

Wie lautet Art. 1 aus dem Blockstatut (Name des Blocks)

Der "Bund akademischer Kommentverbindungen des schweizerischen Studentenvereins", genannt "Block", ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB.

Wie lautet Art. 2 aus dem Blockstatut (Blockalphabet)

Mitglieder sind, in der Reihenfolge des Blockalphabets, die akademischen Schw. StV-Sektionen:

AkV Rauracia

AkV Burgundia

AkV Alemania

AkV Kyburger

AV Bodania

AkV Neu-Romania

AV Turicia

Wie lautet Art. 3 aus dem Blockstatut? (Schattenkabinett)

Das Schattenkabinett besteht aus den AHAH-Präsidenten der Mitgliedsverbindungen des Blocks.

Wie lautet Art. 4 aus dem Blockstatut (Zweck und Ziele des Blocks)

Zweck und Ziel des Blocks sind:

a.) Wahrung und Unterstützung der Interessen des schweizerischen Studentenvereins (Schw. StV) sowie der Schutz althergebrachter Tradition, Verbindungs- und Kommentfassung.

b.) Wahrung der gemeinsamen Intressen der Blockverbindungen und Stärkung ihrer historischen Stellung als Kommentverbindungen im Rahmen des Schw. StV. Diesem Zweck dienen gegenseitige Beratungen über blockinterne Fragen und über die hängigen Probleme des Schw. StV, geeignetes Vorgehen in der Vertretung der Wahlintressen im Schw. StV sowie gemeinsame Förderung des akademischen Nachwuchses in den angeschlossenen Verbindungen.

c.) Einflussnahme auf die Tätigkeit des Schw. StV und auf die studentische Politik. Zu diesem Zweck ist der Block Forum für die Meinungsbildung sowie Impulse und Vorstösse in allen Bereichen der Politik des Schw. StV. und aller studentischen Politik.

Welche Art. umfasst der Teil Rechte und Pflichten der Mitglieder im Bliockstatut?

Art. 5-7

Wie lautet Art. 5 aus dem Blockstatut (Rechte der Mitglieder)

Jede in Art. 2 aufgeführte akademische Verbindung hat an der Blocktagung eine Stimme. Die Mitglie-
der des Schattenkabinetts werden zu den Blocktagungen eingeladen und verfügen über beratende
Stimme.

Wie lautet Art. 6 aus dem Blockstatut? (Pflichten der Mitglieder)

Die Blockverbindungen verpflichten sich:
a) Bei ihrer Couleurehre zu Freundschaft, Satzungstreue und gegenseitigem Beistand. Es soll eine
enge Zusammenarbeit zwischen den Blockverbindungen angestrebt werden.

b) Die Semesterberichte und Verbindungslisten allen Blockverbindungen sowie dem Blockvorsitz
zuzustellen.

c) Den finanziellen Verpflichtungen gemäss Art. 17 nachzukommen.

d) Zur Förderung einer umfassenden Zusammenarbeit im Schw. StV und zur Stärkung seiner Stel-
lung nach aussen mit den übrigen StV-Verbindungen, vor allem Gymnasialverbindungen, ein
freundschaftliches Verhältnis zu pflegen.

e) Für das Zentralkomitee des Schw. StV nur aktive Blöckler zu portieren (als Kandidaten aufstellen), welche vom Block ge-
nehmigt sind (=Placet).

f) Dafür zu sorgen, dass die Mitglieder ihrer Verbindung an der GV des Schw. StV teilnehmen.

g) Einen Delegierten an die Blocktagung zu entsenden, welcher die eigene Verbindung vertritt,
sowie einen Fuchsen für die Unterstützung organisatorischer Belange der Blocktagung.

h) Ausschlüsse und Austritte allen Blockverbindungen zu kommunizieren, sowie ausgeschlossene
und ausgetretene Personen aus Blockverbindungen nicht ohne Rücksprache mit deren ehe-
maliger Blockverbindung aufzunehmen.

i) Keine Sonderbünde unter den einzelnen Verbindungen zu bilden, welche gegen Zweck und
Ziele des Blocks verstossen.