Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen NIN 2020 Harmonisierung Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen NIN 2020 Harmonisierung Begriffsbestimmungen
Kartei Details
Karten | 17 |
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Lernende | 120 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Elektrotechnik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 09.01.2020 / 22.11.2023 |
Lizenzierung | Namensnennung - Nicht-kommerziell -Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-NC-SA) (Soweit abweichend von IEV 826) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200109_begriffsbestimmungen
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Elektrische Anlage
Gesamtheit der zugeordneten elektrischen Betriebsmittel mit abgestimmten Kenngrössen zur Erfüllung bestimmter Zwecke.
Speisepunkt
Einspeisung der elektrischen Energie in eine Anlage.
Umgebungstemperatur
Mittlere Temperatur der Luft oder einer anderen Wärmequelle in näherer Umgebung elektrischer Betriebsmittel.
Elektrische Anlage für Sicherheitszwecke.
Sicherheitseinrichtung für den Erhalt elektrischer Betriebsmittel, welche für die Sicherheit und Gesundheit von Menschen und Nutztieren erstellt wurde.
Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen relevanten Einrichtungen, welche durch nationale Rechtsvorschriften verlangt werden.
Stromquelle für Sicherheitszwecke
Stromquelle die zur Einspeisung in eine elektrische Anlage für Sicherheitszwecke dient.
Z.B. Batterie, Generator
Ersatzstromversorgungsanlage
Anlage welche dazu dient die elektrische Anlage zu versorgen, welche nicht für Sicherheitszwecke eingerichtet ist.
Ersatzstromquelle
Stromquelle welche dazu dient, den Betrieb der elektrischen Anlage aufrecht zu halten, welche nicht für Sicherheitszwecke betimmt sind.
Bedienungsgang
Gang für die Benutzung zur Bedienung elektrischer Einrichtungen.