ZPR
Ziviliprozessrecht
Ziviliprozessrecht
Kartei Details
Karten | 102 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 26.12.2019 / 17.04.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20191226_zpr
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20191226_zpr/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Zweistufiger staatlicher Rechtsschutz
Erkenntnisverfahren (Feststellen des klägerischen Anspruchs)
Zwangsvollstreckung (Anspruch nicht erfüllt durch den Verplfichteten)
Zweiparteienverfahren
Zwei streitende Parteien (Kläger und Beklagter) stehen in einem Prozessrechtsverhältnis.
Beide Parteien stehen ebefalls in einem Prozessrechtsverhältnis zum Gericht.
Nichtstreitiges Verfahren
Nur eine Person stellt Antrag und ist anzuhören (auch freiwillige Gerichtsbarkeit oder einseitiges Verfahren genannt)
Ablauf des Erkenntnisverfahrens
-Schlichtungsverfahren bei einer Schlichtungsbehörde Art. 197 ff. ZPO
-Einreichung der Klagebewilligung (falls kein Vergleich usw. gefunden wurde) Art. 220 ZPO
-Gericht prüft von Amtes wegen seine Zuständigkeit und die Prozessvoraussetzungen
-Gericht fällt Entscheid, welcher von den Parteien weitergezogen werden kann
Gerichtsorganisation
Sache der Kantone
Ziele des Ziviliprozesses
Rechtsschutzziel -> Feststellung begründeter Rechte
Rechtsfriedensziel -> Herstellung des Rechtsfriedens
Allgemeines zum Zivilprozessrecht
-öffentliches Recht
-grundsätzlich zwingendes Recht
Entstehung der ZPO
Bis 2010 hatte jeder Kanton eigene ZPO
Seit 2011 ist es bundesrechtich geregelt (Ausnahme: die Organisation der Gericht ist weiterhin Sache der Kantone Art. 3 ZPO)