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Rapportlehre

Allgemein

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Kartei Details

Karten 16
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 21.11.2019 / 28.10.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Was ist ein Journal?

Ist zwingend zu führend.  Eine Art Tagebuch der Polizei

Was ist eine Anzeige / Rapport?

Hier muss zwingnd zuerste ein Delikt vorgefallen sein.

Polizeigebzogn verstehen wir unter dem Begriff "Rapport" eine schriftliche Mitteilung an ein Amt oder eine Behörde über einen Sachverhalt; d.h ein Ereignis, Geschehnis oder eine Person. Jeder polizeilicher Rapport ist ein rechstverbindliches Dokument.

  • z.B dem Staatsanwalt zur Eröffnung einer Strafuntersuchung
  • dem Gericht zur Rechtsfindung
  • dem Geschädigten / Opfer zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Forderungen
  • der Versicherung zur Abhandlung finanzieller Anprüche
  • Eine Verwaltung zur Prüfung und Anordnung von Massnahmen

Was ist ein Bericht?

Ein Wahnehmungsbericht von Seite der Polizei- > Dies kann von der Stwa eingereicht werden.

Ein Bericht an die KESB  oder an das Veterinäramt

Hier kann es später zu einer Anzeige kommen.

 

Polizeiliche Grundhaltung?

- Verhütung und Aufklärung von Verbrechen und Vergehen

- Unerstützung der Behörden bei der Aufrecherhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

-Schutz von Personen und Eigentum

-Effiziente Hilfeleistung bei Unfällen und Katastrophen

 

Pharagraphe 1 im Polizeigesetz/ Strafprozessordnung Art. 307 Abs. 4 StPO

 

 

Rechtliches im Bezug auf die Rapportierung:

Nenne die vier Hauptsätze/ Grundsätze der Rapportierung?

1. Wahreitsgemäss:

  • Polizeirapporte beruhen auf der Wiedergabe von fakten.
     
  • Polizeiliche Schriftlichkeiten sind frei von persönlichen Werturteile. Sie dürfen keine Ehrenverletzende Elemente beinhalten

2. Vollständig:

  • Alle wichtigen Feststellungen, Ermittlungen und Resultate werden wiedergeben
     
  • Erfolglose Abklärungen sind zu deklrieren.
     
  • Belastende wie entlastende Tatsachen aufführen.
     
  • Offene Fragen in Beuzug auf die Straftat sollten möglichst wenig gstellt werden.

     

3. Gehimhaltung:

  • Polizeilich angewandte Tatktiken und eingesetzte Einsatzmittel sind nicht bekannt zu geben.
     
  • Aufgabe die Bekanntgabe vor Infomanten / Melder kann verzichtet werden.

     

4. Sachlich:

  • Trennung zwischen Fakten und Schlussfolgerungen oder Hypothesen.
     
  • Schlussfolgerungen und Hypothesen sind klar zu umschreiben.

 

 

Merke:

  • Endergebins einer polizeilichen Arbeit ist meist eine Schrifftlichkeit.
     
  • Jede Schriftlichkeit zeigt unweigerlich die persönliche Arbeitshaltung des Poliziste.
     
  • Beschuldigte werden nicht durch Festnahmen belastet wie Geschädigte und Opfer nicht durch Interventionen entlastet werden. Diese Möglichkeit verbirgt sich in der aufrichtigen Rapportierung eines Polizisten und der dasruas resultierenden Rechtssprechung.

Wir unterschieden drei Rapport- Kategorien?

Anzeige ,Bericht und Journal